MPU Mustergutachten

MPU Gutachten Alkohol negativ

Das nachfolgende Gutachten wurde uns vom Besitzer des MPU Gutachtens zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Natürlich wurde sein Name verändert, in MPU Teilnehmer.

Ebenso wurden die Angaben die einen Rückschluss auf den echten MPU Absolventen zulassen könnten geändert. Irgendwelche Ähnlichkeiten mit erlebten MPU Situationen sind daher rein zufällig.

Zwischenzeitlich hat sich beim wirklichen MPU Absolventen, unserem Herr MPU Teilnehmer sehr viel verändert. Herr MPU Teilnehmer hat durch unsere Motivation und MPU Beratung seine Einstellung verändert, sein Leben umgestellt und natürlich die MPU erfolgreich abgelegt.

Anlass und Fragestellung der Untersuchung

Die Untersuchung erfolgte am 00.07.2007 im Auftrage von Herrn MPU Teilnehmer, um die von der Behörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines MPU Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C1E gefordert.

Das MPU Gutachten soll zu folgender Frage Stellung nehmen:

Ist zu erwarten, dass Herr MPU Teilnehmer auch künftig ein Kfz. unter Alkoholeinfluss führen wird und / oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse C1E in Frage stellen?


Überblick über die Vorgeschichte

Aktenübersicht

Herr MPU Teilnehmer, zum Zeitpunkt der Untersuchung 37 Jahre alt, verheiratet, ist von Beruf Automechaniker. Als Hobby gab er seinen PC und Schiffe- Modellbau an. Er fuhr früher etwa 12000-15000 km jährlich im Durchschnitt.

Es liegen folgende, aktenkundige Informationen vor:

20.01.2006, Trunkenheitsfahrt um 16:48 Uhr, AAK: 0,52 mg/I

01.06.2006, Trunkenheitsfahrt um 16:40 Uhr, BAK um 17:35 Uhr: 1,41 Promille.

Herr MPU Teilnehmer legte zur heutigen MPU keine zusätzlichen Bescheinigungen oder Befunde vor.

Medizinische Untersuchungsbefunde

Zur Vorbereitung der medizinischen Untersuchung wurde ein MPU Fragebogen bearbeitet und ausgewertet, eine Anamnese erhoben und eine orientierende internistisch-neurologische Untersuchung gemäß den Anknüpfungstatsachen, auf die sich die behördlichen Eignungszweifel beziehen, durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Ergebnisse einer auf den Anlass bezogenen Laboruntersuchung verwertet. Die medizinische Untersuchung im Rahmen dieser MPU dauerte von 10:10 Uhr bis 10:37 Uhr.

Krankheitsanamnese

Zur Krankenvorgeschichte befragt gab Herr MPU Teilnehmer chronische Hustenanfälle an, die mit dem Medikament abc behandelt werde. Die regelmäßige Einnahme von weiteren Medikamenten und ein Drogenkonsum wurden verneint. Anlass bezogen würden alle 2 Wochen etwa 2 bis 3 Bier (0,5 I) getrunken, zuletzt vor zwei Monaten am 00.06.2007 ein Bier und 2 Gläser Wein. Ein Nikotinkonsum von 50 Zigaretten/Tag wurde angegeben. Er gab an, er fühle sich wohl und sei leistungsfähig.

Alkoholanamnese

Im Rahmen der Anamnese in dieser MPU wurden auch die Alkoholkonsumgewohnheiten angesprochen, da aufgrund der Vorgeschichte, zumindest für die Vergangenheit, von einer Problematik in diesem Bereich ausgegangen werden kann. Herr MPU Teilnehmer gab an, dass erstmals 1986 im Alter von 16 Jahren Alkohol getrunken worden sei. Der Alkoholkonsum von 3 bis 4 Bier (0,5 I) etwa 2 x pro Woche vor allem am Wochenende habe sich mit 25 Jahren gesteigert auf täglich 1 bis 2 und 3 bis 4 Bier (in 3 bis 4 Stunden) am Wochenende. Die Höchstmenge von 5 bis 6 Bier (0,5 I) pro Tag und zusätzlich mehrere Schnäpse sei etwa 1 x pro Jahr bei besonderen Anlässen vorgekommen. Nach der ersten aktenkundigen Fahrt unter Alkoholeinfluss am 20.01.2006 habe sich der Alkoholkonsum weiter gesteigert und zum Bier habe er öfters zusätzlich mehrere Schnäpse konsumiert. Vor der Trunkenheitsfahrt am 01.06.2006 (BAK 1,41 %o) habe er 3 bis 4 Bier und 3 bis 4 doppelte Schnäpse getrunken. Danach habe er einen Monat auf Alkohol verzichtet und seither trinke er alle 2 Wochen 2 bis 3 Bier (0,5 I), zuletzt vor 2 Monaten am 10.06.2007 ein Bier und 2 Gläser Wein. Herr MPU Teilnehmer berichtete, dass es nie zum Vollrausch und zum Filmriss gekommen sei. Er berichtete weiterhin, dass es kritische Hinweise von seiner Mutter und seinen 2 Schwestern auf den Alkoholkonsum gegeben habe. Leistungsverschlechterungen habe Herr MPU Teilnehmer nicht an sich festgestellt. Kontrollverlust und Entzugserscheinungen seien nicht aufgetreten. In der Selbsteinschätzung habe Herr MPU Teilnehmer einen schweren Alkoholmissbrauch“ betrieben, es sei schon kurz vor der Abhängigkeit gewesen. Laborkontrollen wurden nicht vorgelegt. Im Übrigen verweisen wir auf die psychologische Exploration, die sich ausführlich mit dem Trinkverhalten und dessen Aufarbeitung beschäftigt.

Befunde

Herr MPU Teilnehmer ist 180 cm groß und wiegt 84 kg. Es wurde ein Blutdruck von 162/96 mm Hg bei einer Herzfrequenz von 88 pro Minute gemessen. Bei der orientierend internistischen und neurologischen Untersuchung zeigte sich im Sinne der Fragestellung kein krankhafter Befund. Störungen von Bewusstsein oder Gleichgewicht und Schwindel bestanden nicht. Die Koordinationsversuche verliefen allesamt unauffällig. Die Pupillenreaktionen auf Licht und Konvergenz waren prompt und seitengleich. Es fanden sich keine Auffälligkeiten hinsichtlich Bewusstseinslage, Affektivität und Orientierung. Es ergab sich kein Anhalt für formale oder inhaltliche Denkstörungen. Sehtest und Hörvermögen für Flüstersprache war ausreichend. Der Urin-Mehrfachstreifentest erbrachte einen normalen Befund.

Psychologische Untersuchungsbefunde

Bei der psychologischen Untersuchung im Rahmen der MPU wurde ein Untersuchungsgespräch durchgeführt, in dem ausführliche Informationen zum aktenkundigen Geschehen, den Entstehungsbedingungen und Hintergründen, dem persönlichen Verhältnis zu Alkohol jetzt und früher und zu Überlegungen und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Trunkenheitsfahrten erhoben wurden. Hieraus lassen sich Hinweise auf Einstellungen und Motive ableiten, die das Verhalten im kritischen Bereich zukünftig mitbestimmen. Dadurch wird eine begründete Prognose über zukünftiges Verhalten im Sinne der MPU Fragestellung der Straßenverkehrsbehörde ermöglicht.

Die Notwendigkeit zur Durchführung der MPU Leistungstests leitet sich aus der Fragestellung der Behörde und den „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung“ ab. Danach ist gerade die Zufuhr psychotroper Substanzen geeignet, verkehrsbedeutsame Leistungsfunktionen akut und langfristig bis dauerhaft zu beeinträchtigen. Um sicherzustellen, dass im vorliegenden Zusammenhang nicht von einem solchen möglichen Verkehrsrisiko auszugehen ist, werden im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung auch sogenannte MPU Leistungstests durchgeführt.

Darstellung der Angaben aus dem Explorationsgespräch

Das Untersuchungsgespräch dauerte von 11:10 Uhr bis 12:08 Uhr. Angaben wurden anschließend von Herrn MPU Teilnehmer selbst gelesen und schriftlich bestätigt.

Zur Entwicklung des Trinkverhaltens vor der Trunkenheitsfahrt:

Vor der Trunkenheitsfahrt habe er täglich 1 bis 2 Bier (alle Biermengen- Angaben in 0,5 I) auf ca. 2 Stunden verteilt getrunken. Zu besonderen Gelegenheiten, monatlich etwa einmal, habe er bis max. 4 bis 5 Bier auf ca. 4 bis 5 Stunden verteilt getrunken.

Auf Nachfrage: Dieser Umgang mit Alkohol sei so seit ca. dem 25. Lebensjahr gewesen.

Auf Nachfrage: Größere Mengen habe er nicht getrunken.

Auf Nachfrage, warum er so mit Alkohol umgegangen sei (Trinkanlässe, eventuell auch persönliche Gründe): Immer mal abends zum Abschalten und Ausspannen, nach der Arbeit mal getrunken oder auch zu Feiern.

Auf Nachfrage: Andere Gründe? Vor den Auffälligkeiten habe es keine anderen Gründe für den Alkoholkonsum gegeben. Persönliches hätte bei seinem Alkoholkonsum keine Rolle gespielt.

Auf Nachfrage, ob es kritische Hinweise durch andere zum Alkohol- Umgang gegeben habe: Nein. Er sei mit Leuten zusammen gewesen, die meist mehr als er getrunken hätten.

Auf Nachfrage: Negative Auswirkungen? Er habe sich ab ca. 2004 nicht mehr so gut mit seiner Frau verstanden, weil sie beim Heimkommen oft rumgenörgelt habe und ihm das auf die Nerven ging, er habe dann 1-2 Bier getrunken und es habe öfter mal Zoff gegeben.

Auf Nachfrage: Seine Frau habe ihm gesagt, er solle nicht so viel trinken.

Wie er darauf reagiert habe: Mit Unverständnis, dass überhaupt nichts sei.

Auf Nachfragen: Er verneinte Erinnerungslücken, Blackouts oder Filmrisse. Selbst dachte er damals sein Trinkverhalten und den Alkoholkonsum als normal und in Ordnung.

Auf Hinweis, dass sich die nachfolgenden Angaben zu Trinkmengen und aktenkundige BAK nicht vereinbaren lassen: Bevor das mit dem Führerschein das erste Mal aufgefallen sei, habe er nicht mehr getrunken. Es habe vielleicht 2 Monate zuvor eine kleine Steigerung gegeben: Er habe öfter mit seiner Frau gestritten. Beide seien sie in einer Theatergruppe , er habe gedacht, dass sie was mit einem Kollegen, einem anderen Laien-Schauspieler habe. Er habe sie überwacht, kontrolliert (Emails und SMS gefunden). Er habe gedacht, dass er betrogen werde.

Auf Nachfrage, ob er sie darauf angesprochen habe: Ja, aber sie habe es verneint. Die Komplimente und Verehrungen geben ihr aber das Gefühl, wieder sexy und begehrt zu sein. Sie habe gesagt, es sei nichts. Er habe das nicht geglaubt. Wie sich das auf den Alkoholkonsum ausgewirkt habe: Er habe dann deshalb täglich ab ca. 15.00 Uhr 4 Bier und 2 doppelte Schnaps, verteilt über ca. 3 Stunden getrunken.

Warum er als Reaktion auf die Lebenssituation Alkohol getrunken habe: Er war beleidigt, dass sie das gemacht habe. Wie der Alkohol auf ihn gewirkt habe: Er habe darüber mit zwei seiner Kumpels leichter reden können. Er habe das aber imeist runtergeschluckt und für sich behalten.

Auf Nachfrage: Dies sei eine vollständige Beschreibung zum Ausmaß und zu den Bedingungen des Alkoholkonsums bis zur Trunkenheitsfahrt.

Auf Nachfrage, wie er Fahren und Trinken organisiert habe: Nach mehr als 1 Liter Bier sei er nicht mehr gefahren, bis 1 Liter sei er noch selbst gefahren. Wenn man weg gehe, sei er mit seiner Frau weg und sie trinkt keinen Alkohol, und sei dann gefahren. Wenn er allein raus sei, habe er. ein Taxi genommen.

20.01.2006, Trunkenheitsfahrt um 16:48 Uhr, AAK: 0,51 mg/I

Er sei zu der Zeit auf Kurzarbeit gewesen und es war ihm öde und langweilig. Gegen 16:10 Uhr sei seine Frau heim gekommen. Sie musste dringend zum Fotoladen. Es sei aber vorher nicht abgemacht gewesen, dass sie an dem Tag dort hin gewollte habe.

Auf Nachfrage, aus welchem Anlass er getrunken habe: Er habe zunächst aus Langeweile getrunken gehabt. Ab ca. 14.00 Uhr habe er insgesamt ca. 3 Bier und 2 Viertel Wein getrunken. Trinkende sei um ca. 15:30 Uhr gewesen. Auf Nachfrage, wie er eine Trunkenheitsfahrt habe vermeiden wollen: Es sei nicht geplant gewesen, dass er noch fahren werde. Warum er doch gefahren sei: Es wäre auch möglich gewesen, dass er gesagt hätte, dass er getrunken habe. Er habe wieder Angst vor einem Streit gehabt und es dann verschwiegen. Man sei ca. 3 bis 4 km zum Laden gefahren. Dort war aber zufällig ein Polizeiwagen und da habe man bemerkt, dass er alkoholisiert gewesen sei.

Zur Entwicklung des Trinkverhaltens nach der Trunkenheitsfahrt:

Danach sei er nicht anders mit Alkohol umgegangen, als davor auch. Warum er nichts geändert habe: Er habe immer nur den Stress und Streit mit seiner Frau gehabt. Es habe sich immer mehr zugespitzt, weil sie immer wieder neue Nachrichten bekommen habe. Er habe sie weiter kontrolliert und er habe mit dem Trinken nicht aufgehört, sei in dem Trott geblieben.

Auf Nachfrage: Eine weitere Steigerung der Trinkmengen habe es nicht gegeben. Auf Nachfrage nach Höchsttrinkmengen: 4 bis 5 Bier und 3 bis 4 doppelte Schnaps etwa über ca. 4 bis 5 Stunden.

Auf Nachfrage zum Fahren und Trinken: Er sei dann mit Sicherheit öfter alkoholisiert am Steuer gewesen. Warum er das riskiert habe: Zu dem Zeitpunkt sei ihm vieles gleichgültig gewesen. Er habe die Gefahr gesehen, dass die Ehe in die Brüche gehe. Es sei dann auch seiner Mutter und seinen Schwestern aufgefallen, dass er getrunken habe. Man habe ihn dann auch kritisiert.

01.06.2006, Trunkenheitsfahrt um 16:40 Uhr, BAK um 17.35 Uhr: 1,41 %o

Auf Nachfrage: Er hatte seit ein paar Monaten wieder Arbeit. Ob es kritische Auswirkungen auf den Beruf durch den Alkoholkonsum gegeben habe: Nein, er habe immer geschaut, dass er das gut trennen kann.

Auf Nachfrage, aus welchem Anlass er getrunken habe: An dem Tag sei ein spannender Bericht und dann noch eine Vorschau auf die kommende Fußball WM im Fernsehen gewesen und es habe auch Streit wegen der Email seiner Frau gegeben. Ab ca. 12.30 Uhr habe er insgesamt ca. 3 bis 4 Bier und 3 bis 4 Doppelte (Schnaps) getrunken. Trinkende sei kurz vor der Fahrt gewesen. Auf Nachfrage, wie er eine Trunkenheitsfahrt habe vermeiden wollen: Er hatte gar nicht nachgedacht. Die Fahrstrecke sei nur 1,5 km gewesen. Er sei angehalten worden, weil er nicht angegurtet war.

Zur Entwicklung des Trinkverhaltens nach der Trunkenheitsfahrt:

Es habe 3-4 Wochen gedauert, bis er begriffen habe, was da überhaupt war. Er habe sich mit seiner Frau versöhnt und viel miteinander gesprochen. Er habe jetzt realisiert, was alles hätte passieren können. Deshalb trinke er jetzt weniger.

Seine Frau sei bei ihm, sie war toll, trotz der Scheiße die er machte, sie stehe zu ihm und es sei ihm egal, ob jetzt was gewesen sei. Er habe den Scheiß gebaut, dass er seine Frau nicht ernst genommen und zugehört habe, wegen dem Alkohol, dass er zu viel getrunken habe.

Er habe dann noch ca. 2-mal je Monat 2 bis 3 Bier auf ca. 4 Stunden verteilt getrunken. Niemals mehr. Schnaps habe er aber gar keinen mehr getrunken, weil er es einsehe, dass der Alkohol ihm nichts bringe, er verschlimmere alles nur. Er könne viel besser mit seiner Frau umgehen und er habe 10 kg abgenommen, seit er nicht mehr trinke. Er habe keine Angst mehr, mit seiner Frau über kritische Fragen zu reden und ausdiskutieren.

Auf Nachfrage zur Umstellung: Die Lust was zu trinken, sei am Anfang da gewesen. Nervös oder so sei er nicht gewesen.

Auf Nachfrage, ob alkoholspezifische Maßnahmen durchgeführt wurden: Nein. Er habe halt im Internet viel gelesen und mit Bekannten gesprochen, die auch eine MPU gemacht haben.

Auf Nachfrage, wie Herr MPU Teilnehmer aus heutiger Sicht den früheren Alkoholkonsum einstuft (Normaler Alkoholkonsum, Alkoholmissbrauch, Alkoholabhängigkeit): Er stufe es für sich bei schwerem Alkoholmissbrauch, kurz vor der Alkoholabhängigkeit ein.

Auf Nachfrage, warum sich die Alkoholproblematik bei ihm innerhalb einer so kurzen Zeit bis dahin habe entwickeln können: Er konnte nicht damit umgehen, dass seine Frau das gemacht habe, er habe es nicht verstanden. Auf Nachfrage, wie er die entstandene Alkoholproblematik sicher gegen eine Alkoholabhängigkeit abgrenze: Er habe kein Problem gehabt, von heute auf morgen aufzuhören. Er habe nicht trinken müssen, habe auch in der Arbeit kein Problem gehabt, angebotenes Bier abzulehnen. Wenn er es so weitergeführt hätte, hätte das eventuell böse enden können. Vielleicht hätte er einen Unfall gehabt und jemand wäre verletzt worden. Das hätte er sich nie verziehen.

Auf Nachfrage, wie Herr MPU Teilnehmer zukünftig zuverlässig eine erneute Trunkenheitsfahrt vermeiden wolle: Hundertprozentig sicher könne man nicht sein. Mit seiner Erfahrung, die er jetzt gemacht habe, wisse er, jetzt, wie er damit umgehe. Fahren und Trinken wolle er grundsätzlich trennen. Wie er künftig mit Alkohol umgehen wolle. Zu Feierlichkeiten wolle er 2 bis 3 Bier nicht übersteigen. Er wolle auf jeden Fall keinen Schnaps mehr trinken.

Bewertung der Befunde, Interpretation und Beurteilung der medizinischen Befunde:

Die medizinische Untersuchung ergab heute folgende Befunde im Sinne der Fragestellung:

Die für die Fragestellung relevanten hier erhobenen Laborparameter lagen im Normbereich. Befunde, die auf einen aktuellen Alkoholmissbrauch hinweisen, ließen sich nicht erheben. Grundsätzlich ist dabei zu bedenken, dass fehlende körperliche Auffälligkeiten oder unauffällige Laborwerte nicht in jedem Fall einen erhöhten Alkoholkonsum ausschließen. Daher lässt sich allein aus einer weitgehend unauffälligen medizinischen Befundlage noch keine günstige Prognose ableiten.

Die medizinische Untersuchung im Rahmen der MPU erbrachte derzeit keine Hinweise auf alkoholbedingte Beeinträchtigungen der Fahreignung.

Die Bedenken bezüglich der Fahreignung können im Bereich der medizinischen Begutachtung von Herrn MPU Teilnehmer zwar weitgehend ausgeräumt werden. Für die Prognose zukünftigen Verkehrsverhaltens sind die medizinischen Ergebnisse für sich allein jedoch nicht ausschlaggebend, da sie im Zusammenhang mit der psychologischen Begutachtung gesehen werden müssen. Ob die bisherige Aufarbeitung der Alkoholproblematik für die Minderung der Wiederauffälligkeits- Wahrscheinlichkeit für das Delikt Trunkenheit am Steuer bei Herrn MPU Teilnehmer ausreicht und die Verhaltensänderung als stabil anzusehen ist, muss in erster Linie die verkehrspsychologische Untersuchung erweisen.

Psychologisches Untersuchungsgespräch im Rahmen der MPU

Die Angaben von Herrn MPU Teilnehmer sind nicht geeignet, die Bedenken an der Fahreignung auszuräumen.

Eine angemessene Einschätzung zum Ausmaß des früheren Umgangs mit Alkohol (Trinkmengen, Häufigkeiten großer Trinkmengen, Entwicklungsdauer des verstärkten Alkoholkonsums) ist zu fordern, damit eine realistische persönliche Selbsteinschätzung der vorliegenden Alkoholproblematik gelingen kann. Die dargestellten Höchsttrinkmengen und Trinkhäufigkeiten, herausgenommen betrachtet, vor dem letzten Delikt reichen aus, um die aktenkundige Blutalkoholkonzentration erklären zu können, auch die Trinkmengenangabe zum letzten Delikt.

Bei der dargestellten Struktur des Trinkverhaltens (Zeitraum des verstärkten Alkoholkonsums) sind jedoch die Voraussetzungen für die Entwicklung der aktenkundigen Alkoholtoleranz nicht erfüllt. Zusätzlich ergeben sich erhebliche Hinweise darauf, dass bei Herrn MPU Teilnehmer zum Zeitpunkt der letzten Auffälligkeit bereits länger als 1/2 Jahr eine sehr problematische Alkoholbeziehung vorgelegen hatte. Darauf muss angesichts der von der Ehefrau seit 2004 beginnenden Kritik am Alkoholkonsum und dem Trinkverhalten zum ersten Delikt wie Alkohol am Nachmittag und Versuche, den Konsum vor der Ehefrau zu verbergen geschlossen werden. Damit kann nicht bestätigt werden, dass Herr MPU Teilnehmer bereit ist, sich tatsächlich offen über seinen Alkoholkonsum zu äußern. Hierdurch wird die Möglichkeit für die Annahme einer offenen, realistischen Auseinandersetzung zum Ausmaß des früheren Alkoholkonsums verhindert. Die Abklärung der Bedingungen eines problematischen Trinkverhaltens ist eine weitere notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Verhaltensänderung, da hierin die Basis für eine ausreichende Kontrolle solcher Bedingungen zu sehen ist.

Bei der wiederholter Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss ist sicher von einem problematischen Trinkverhalten auszugehen. Aus den Angaben zu den Bedingungen für die Entwicklung im Trinkverhalten bestehen Hinweise auf eine Belastungssituation, die als Auslöser für einen verstärkten Alkoholkonsum wirksam sein kann (Vertrauensstörung). Da jedoch zuvor eine problematische Alkoholbeziehung nicht bestanden haben soll, kann nicht nachvollzogen werden, warum Herr MPU Teilnehmer dann mit Alkohol reagiert hatte.

Es bleibt unklar, welche persönlichen Prozesse das Trinkverhalten gesteuert haben. Gerade in solchen Prozessen bildet sich aber die Alkoholproblematik als persönliches Profil ab, das seine Wirksamkeit nicht verliert, wenn diese individuellen Faktoren nicht identifiziert und dann einer Auseinandersetzung zugeführt worden sind.

Voraussetzung für eine angemessene Verhaltensänderung ist eine realistische Selbsteinschätzung der Alkoholproblematik. Die von Herrn MPU Teilnehmer vorgetragene Selbsteinschätzung als schwerer Alkoholmissbrauch, kurz vor der Alkoholabhängigkeit, kann nicht schlüssig aus den Darstellungen zur Entwicklung des Trinkverhaltens (Entwicklungsdauer, Ausmaß und die Bedingungen) abgeleitet werden. Eine schlüssige Bewertung des Alkoholkonsums kann damit nicht geleistet werden. Entsprechend kann auch nicht bestimmt werden, welche Veränderung im vorliegenden Zusammenhang gefordert werden müsste.

Soweit eine Veränderung im Trinkverhalten angegeben wurde, besteht sie nicht als Ergebnis einer nachvollziehbaren inhaltlichen Auseinandersetzung mit den persönlichen Faktoren für die Entstehung und Aufrechterhaltung einer problematischen Alkoholbeziehung. Daher kann nicht begründet werden, dass die angegebene Verhaltensänderung stabil sein wird.

Da sich die Bedingungen für die Auffälligkeiten nicht klären lassen und die Bedenken aus der Fragestellung der Behörde nicht durch nachvollziehbare und ausreichende Veränderungen auszuräumen sind, kann für Herrn MPU Teilnehmer nicht auf eine wiederhergestellte Fahreignung verwiesen werden.

Bei den vorliegenden Befunden ist eine diagnostische Bewertung der eingetretenen Alkoholproblematik nicht möglich. Damit kann eine zuverlässige Ausschlussdiagnostik für eine Alkoholproblematik, die durch Maßnahmen nach § 70 FeV nicht mehr erfasst wird, nicht geleistet werden. Entsprechend ist die Empfehlung einer solchen Maßnahme nicht begründbar.

Unterschriften der Gutachter

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