MPU Mustergutachten, Alkohol positiv mit Auflage zu einer weiteren Fahrverhaltensbeobachtung

Vorwort

Das nachfolgende MPU Gutachten wurde uns vom Besitzer des MPU Gutachtens zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Natürlich wurde sein Name verändert, in Herr MPU Kandidat.
Ebenso wurden die Angaben die einen Rückschluss auf den, der diese MPU abgelegt hat, zulassen könnten, geändert. Eventuelle Ähnlichkeiten mit erlebten MPU Abläufen sind rein zufällig.
Zwischenzeitlich hat Herrn MPU Kandidat die Fahrverhaltensbeobachtung positiv abgeschlossen und fährt wieder.

ALLGEMEINE PRÄAMBEL

Das vorliegende Gutachten stützt sich auf die Ergebnisse einer verkehrsmedizinischen und einer verkehrspsychologischen Untersuchung, die nach den Grundsätzen der Anlassbezogenheit und Verhältnismäßigkeit durchgeführt wurden.
Die Begutachtung dient ausschließlich dem Zweck, spezielle Zweifel an der Fahreignung des Untersuchten abzuklären oder zur Frage besonderer Eignungsvoraussetzungen Stellung zu nehmen.
Der Überprüfung der Fahreignungsfrage liegt ein interdisziplinärer medizinisch- psychologischer, integrativer und ganzheitlicher Ansatz zugrunde; für die Beurteilung maßgeblich ist somit die vorliegende Befundkombination,
Folgende Richtlinien und Regelungen werden bei einer Begutachtung insbesondere berücksichtigt:

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I. ANLASS UND FRAGESTELLUNG DER UNTERSUCHUNG

Herr MPU Kandidat erteilte uns den Auftrag, ihn zu begutachten. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat ihn aufgefordert, das Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung vorzulegen. Die Fragestellung lautet:
„Ist zu erwarten, dass Herr MPU Kandidat auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1/2 (FE – Klasse B, BE) in Frage stellen?

II. ÜBERBLICK ÜBER DIE VORGESCHICHTE

Aktenlage- Die Akten der veranlassenden Verkehrsbehörde lagen bei der Begutachtung vor. Folgende Sachverhalte wurden berücksichtigt: XX.XX.2007: Vorsätzl. Trunkenheit im Verkehr, Tatzeit 21.45 Uhr, BAK um 22:15 Uhr 1,91 Promille. Laut ärztl. Diagnose stand Herr MPU Kandidat bei der Blutentnahme nur leicht unter Alkoholeinfluss. XX.XX.2007: Aktenrücksendung vom xxx – MP-Institut in STADT. Weitere fremdanamnesische Angaben Bescheinigung Beratungsstelle xxx: Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle seit November 2007, seitdem regelmäßige Teilnahme an den Treffen der Alkoholgruppe, darüber hinaus werden 16 Einzelgespräche bescheinigt. Bescheinigung vom xxx – Träger über Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme xxxxxx in der Zeit von 2 Monaten. Teilnahmebescheinigung am Abstinenzcheck vom XX.01.2008: Bescheinigt werden 4 Urinscreenings auf Alkohol in der Zeit vom xx.07.2007 bis XX.01.2008, es ergab sich laut Bescheinigung kein Anhalt auf Alkoholkonsum im vereinbarten Zeitraum. Voraussetzungen für eine günstige Prognose vor dem Hintergrund der Eignungsbedenken Die aktenkundigen Vorerfahrungen lassen bei Herrn MPU Kandidat die Schlussfolgerung zu, dass er bis zum Zeitpunkt der Auffälligkeit ein Trinkverhalten entwickelt hat, das eine hohe Wahrscheinlichkeit weiterer Fahrten unter Alkoholeinfluss begründet. Untersuchungen zeigen, dass erstmalig alkoholauffällig gewordene Kraftfahrer zu etwa 35 Prozent in einem 5-Jahreszeitraum erneut durch alkoholisierte Verkehrsteilnahme auffallen -*1-. Dabei besteht ein Zusammenhang mit der Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK)-*2-, so dass für Kraftfahrer mit einer überdurchschnittlich hohen BAK wie bei Herrn MPU Kandidat eine noch höhere Wahrscheinlichkeit für eine erneute Auffälligkeit angenommen werden muss. Personen, die mit einer Blutalkoholkonzentration wie bei Herrn MPU Kandidat am Straßenverkehr teilnehmen, müssen an den Konsum großer, nur noch eingeschränkt kontrollierbarer Alkoholmengen gewöhnt sein. Es ist bei BAK – Werten von über 1,6 Promille mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass eine allgemeine Alkoholproblematik mit der Ausbildung einer erheblichen körperlichen Alkoholtoleranz und regelmäßig erhöhtem Alkoholkonsum außerhalb des sozial üblichen Rahmens vorliegt -*3-. Dies kann zu Folgeschäden (z.B. einer Verminderung der psychofunktionalen Leistungsfähigkeit) führen, die auch ohne akute Alkoholwirkung eine sichere Verkehrsteilnahme in Frage stellen. Mit der Entwicklung einer körperl. Alkoholtoleranz geht zudem auch ein Prozess der Verfestigung von Verhaltensgewohnheiten und die Gefahr von Einstellungs- und Persönlichkeitsveränderungen einher -*4- *5- *6-. Des Weiteren hat die Alkoholtoleranz zur Folge, dass neben der Höhe der BAK (Blutalkoholkonzentration auch deren negative Auswirkungen unterschätzt werden. Bei erhöhter Alkoholtoleranz entfallen also Gefahrensignale, die bei normalen Alkoholkonsumenten auftreten und die eine weitere Alkoholaufnahme verhindern können. Es ist aber nur dann möglich, Fahrten unter Alkoholeinfluss zuverlässig zu vermeiden, wenn man seine Alkoholaufnahme kontrollieren und den Blutalkoholspiegel bei Fahrtantritt abschätzen kann. Außerdem muss man in der Lage sein, die Alkoholwirkung realistisch einzuschätzen. Diese Voraussetzungen sind bei einer erhöhten Alkoholtoleranz nicht gegeben. Daher kann die Frage der Verkehrsbehörde (s. Teil I) entsprechend den Vorgaben der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung nur dann in einem für Herrn MPU Kandidat günstigen Sinn beantwortet werden, wenn er das Alkoholtrinkverhalten ausreichend und stabil geändert hat, Die Änderung ist ausreichend, wenn die Gewähr gegeben ist, dass Alkohol allenfalls in geringen und kontrollierbaren Mengen getrunken wird. Sollte aus den Befunden abzuleiten sein, dass ein kontrollierter Umgang nicht erwartet werden kann, wäre Alkoholabstinenz zu fordern. Die Änderung ist stabil, wenn sie aufgrund einer angemessenen und nachvollziehbaren Motivation vorgenommen wurde und bereits ausreichend lange in das Gesamtverhalten und das soziale Umfeld positiv integriert ist. Im Hinblick auf die Vermeidung einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss ist zudem zu überprüfen, ob eine individuell angemessene Einsicht in die Problematik früheren Verkehrsverhaltens besteht, sowie ob wirksame Vermeidungsstrategien und alternative Verhaltensmuster für vergleichbare Konfliktsituationen entwickelt und eingeübt wurden. Weitere Bedingung für eine günstige Prognose ist das Fehlen von körperl. Befunden, die entweder die Fahreignung direkt beeinträchtigen oder auf Alkoholmissbrauch bis in die jüngere Vergangenheit hindeuten. Auch dürfen keine Anhaltspunkte für wesentliche Leistungseinbußen bestehen.

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III. UNTERSUCHUNGSBEFUNDE

Im Folgenden werden die Untersuchungsverfahren und Befunde dargestellt, die gemäß den Grundsätzen der Anlassbezogenheit und Verhältnismäßigkeit zur Klärung der Fragestellung (vgl. Abschnitt I) eingesetzt wurden.

A. Verkehrsmedizinische Untersuchungsbefunde

Die medizinische Untersuchung erbrachte folgende Einzelbefunde:
Äußerliche Aspekte (Haut, Gesamteindruck)
Alter 65 Jahre, Größe 190 cm, Gewicht 120 kg, Übergewicht, Allgemeinzustand ausreichend, Haut, Schleimhäute: unauffällig, Operationsnarben: keine Hinweise
Herz und Kreislauf, Lunge Herzaktion: regelmäßig,
Blutdruck: 190/90 mm Hg Puls: 88/min
Auskultation der Lunge: o.B.
Bauch, Organe
Abdomen: ohne Resistenzen Leber: unauffällig
Leberhautzeichen: keine
Motifität
Gliedmaßen: frei beweglich
Neurologie:
Hirnnerven: orientierend unauffällig
Augen: frei beweglich (kein Nystagmus, Pupillen seitengleich, prompte Reaktion auf Licht)
Muskeleigenreflexe: seitengleich, normalreflektorisch auslösbar
Motorik: keine Paresen
Koordinationsprüfungen (Finger/Nasenversuch, Seiltänzergang, Einbeinstand, Romberg, Unterberger): ungestört
Vegetativum: unauffällig
Psychiatrie: unauffällig
Laborbefund
Zum Ausschluss eines körperlich schädlichen Alkoholkonsums wurden die Leberenzyme GOT, GPT und Gamma – GT bestimmt. Mit einem standardisierten photometrischen Verfahren wird die Enzymaktivität der Leberfunktionsparameter gemessen.
Bei Herrn MPU Kandidat wurden bei den alkoholspezifischen Laborparametern folgende Befunde ermittelt:
Gamma-GT 53 U/L (Normbereich: Frauen < 39 U/L; Männer < 60 WL)
GOT 31 U/L (Normbereich: Frauen < 35 U/L; Männer < 50 U/L)
GPT 48 U/L (Normbereich: Frauen < 35 U/L; Männer < 50 U/L)
Die Normbereiche für die Gamma-GT sind laborabhängig verschieden und können sich deshalb von früher erhobenen Befunden oder von den Befunden anderer Labors in ihrer Bewertung unterscheiden. Sie umfassen trotz unterschiedlicher Wertebereiche dieselbe statistische Streubreite (95 % der Gesamtpopulation).
Ärztliches Untersuchungsgespräch
Zur Krankheitsvorgeschichte
Befragt zur Krankheitsvorgeschichte gibt Herr MPU Kandidat folgendes an:
Seit 35 Jahren sei erhöhter Blutdruck bekannt. Er sei sonst in früheren Jahren nicht ernsthaft krank gewesen, insbesondere seien keine Gallensteine und keine Leberfunktionsstörungen (z.B. Hepatitis) bekannt,
Ferner gibt er an, sich am Untersuchungstag gesund und leistungsfähig zu fühlen. Es bestehe keine Erwerbsminderung.
Eine Behandlung erfolge derzeit wegen erhöhtem Blutdruck.
An Medikamenten nehme er zurzeit ein: xxx, xxx und xxx wegen erhöhtem Blutdruck.
Es bestehe kein Nikotinkonsum.
Zur Alkoholvorgeschichte
Befragt zur Alkoholvorgeschichte gibt er an: Er trinke seit dem Führerscheinentzug konsequent keinen Alkohol mehr. Entzugserscheinungen habe er nicht bekommen,
Früher habe er 1 1/2 – 2 Liter Wein pro Tag getrunken. Er habe seines Erachtens Alkohol – Missbrauch betrieben. Erhöhte Leberwerte habe er nie gehabt.
Die Leberwerte habe er am xx.06.07 untersuchen lassen, sie seien unauffällig gewesen, ebenso der CDT – Wert am xx.07.07.
Er habe dann vom xx.07.07 — xx.01.08 den Abstinenzcheck hier machen lassen (4 x), jeweils mit unauffälligen Befunden. Er habe außerdem Juli/August 07 den xx – Kurs hier gemacht. Er wolle die Alkoholabstinenz beibehalten.

B. Verkehrspsychologische Untersuchungsbefunde

Zur Prüfung der psychologischen Eignungsvoraussetzungen wurden die im Folgenden beschriebenen Methoden mit den genannten Ergebnissen angewandt:

B.1. Leistungsdiagnostik

Die Untersuchung der für eine motorisierte Verkehrsteilnahme bedeutsamen Funktionen des psychophysischen Leistungsvermögens erfolgte in Form von Einzeltests an einem computergesteuerten Testgerät (ACT REACT TESTSYSTEM ART 2020) mit programmierter Instruktions- und Testvorgabe am Bildschirm. Die ausgewählten Verfahren sind hinsichtlich der Durchführungsbedingungen standardisiert und die Ergebnisse sind an realem Verkehrsverhalten auf ihre Aussagekraft hin überprüft (validiert) worden -*7-. Bei der Testeinweisung wurde das individuelle Arbeitstempo der Testperson berücksichtigt. Testergebnisse werden, soweit es geht, in Prozentrangwerten mitgeteilt. Der Prozentrang (PR) gibt an, wie viel Prozent einer vergleichbaren Gruppe von Personen schlechtere bzw. gleiche Leistungen erzielt haben. Als Vergleich wird die sog. Gesamtpopulation herangezogen. Wenn im Einzelfall ein Vgl. mit einer bestimmten Altersgruppe gemacht wird, ist dieser PR speziell als „Altersnorm“ gekennzeichnet. Maximal erreichbar ist ein PR von 100 und die geringste Leistung erhält den PR 1. Der Prozentrang 50 spiegelt demnach die durchschnittlich zu erwartende Leistung wider. Der Normbereich erstreckt sich für Inhaber oder Bewerber der Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 1 (z. B. Klasse A oder B) von PR 16 bis PR 84. Leistungen unter PR 16 müssen als Norm abweichend niedrig bezeichnet werden. Für die Gruppe 2 (z. 8. Klasse C oder D) gilt die erhöhte Anforderung, dass in der Mehrzahl der eingesetzten Verfahren der Prozentrang von 33, ausnahmslos aber der Prozentrang von 16 erreicht sein muss. Die mit Herrn MPU Kandidat durchgeführten Verfahren und deren Ergebnisse sind im Folgenden beschrieben: RST 3 – Test für reaktive Stress-Toleranz: Diagnostizierbare Bereiche: Reaktionskapazität und „reaktive Belastbarkeit“ bei Mehrfach-Wahlreaktionen Aufgabenbeschreibung: Der Test besteht aus drei Teilen, wobei in jedem Teil die gleiche Sequenz von 108 optischen und akustischen Signalen (fünf Farbsignale, zwei weiße Lichtsignale, zwei Töne) mit vorgegebener Frequenz dargeboten wird_ Auf alle Signale ist durch möglichst schnelle Betätigung der jeweils zugehörigen Taste zu reagieren. Die Signalabfolge der drei Testteile ist unterschiedlich schnell, wodurch der langsame erste Teil als „Einübungsphase“, der schnelle zweite Teil als „Belastungsphase“ und der wieder etwas leichtere dritte Teil als „Erholungsphase“ gekennzeichnet ist. Testresultate: Phase 1: Prozentrang: Richtige Reaktionen: 99 Anteil Verzögerte: 9 Auslassungen: 99 Anteil Falsche: 26 Phase 2: Prozentrang: Richtige Reaktionen: 19 Anteil Verzögerte: 16 Auslassungen: 16 Anteil Falsche: 96 Phase 3: Prozentrang: Richtige Reaktionen: 13 Anteil Verzögerte: 18 Auslassungen: 12 Anteil Falsche: 62 Q 1- Test zur Messung der Aufmerksamkeitsleistung unter Monotonie: Diagnostizierbare Bandbreite: Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung unter Monotonie Aufgabenbeschreibung: Vier einfach strukturierte Zeichen werden für die Testdauer unverändert dargeboten. 20 Vergl.-Zeichen, die gegenüber der Vorlage nur in einem einzigen Detail verändert sind und vier mit dem Modell identische Vergl.-Zeichen sind in einer festgesetzten Abfolge zu einer Zeichenfolge von 112 Aufgaben aneinandergereiht. Durch Tastendruck ist anzugeben, ob das jeweilige Vergl.-Zeichen mit dem Modell identisch ist oder nicht Unmittelbar im Anschluss an die Reaktion erscheint das nächste Vergl.-Zeichen. Die Bearbeitungszeit für jede Vergleichsaufgabe ist frei wählbar. Die Testperson bestimmt damit selbst Leistungstempo und Leistungsmenge innerhalb der vorgegebenen Testzeit von sieben Minuten. Testresultate: Prozentrang: Bearbeitete Aufgaben: (Leistungstempo) 59 Falsch bearbeitete Aufgaben (Leistungsqualität) 13 Um zu überprüfen, ob die testpsychologisch festgestellten Leistungsmängel bei der Verkehrsteilnahme durch eine umsichtige und routinierte Fahrweise ausgeglichen werden können, wurde durch einen verkehrspsychologischen Gutachter (Herr Dipl.-Psych. xxx) noch eine Fahrverhaltensbeobachtung mit standardisierter Aufgabenschwierigkeit durchgeführt. Diese fand am xx.xx.08 in xxx in Begleitung der Fahrschule xxx statt. Eine solche Fahrt dauert ca. eine Stunde und führt über eine Strecke mit unterschiedlich komplexen Verkehrssituationen und ausgewogenen Anteilen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Dabei wird eine Reihe definierter Verhaltenskategorien (z. B. Spur-, Geschwindigkeits- oder Abstandsverhalten) beobachtet und hinsichtlich möglicher Unsicherheiten (Kat 1) und Fehler (Kat. 2) bewertet und protokolliert. Bei Herrn MPU Kandidat wurden hierbei folgende Auffälligkeiten festgestellt: registrierte Beobachtungen Kat. 1: 3 mal Kat. 2: 6 mal Die Schwerpunkte der beobachteten Auffälligkeiten lagen im Bereich des Geschwindigkeitsverhaltens / Abstandsverhaltens / sichernden Verhaltens / Spurverhaltens und der Fahrbahnbenutzung und des kommunikativen Verhaltens Das Fahrverhalten wurde zusätzlich zur standardisierten Registrierung von Beobachtungspunkten auch noch hinsichtlich verschiedener allgemeiner Merkmale (z.B. Anpassung an den Verkehrsfluss, Risikoverhalten u.a.) betrachtet. Hierbei ergaben sich folgende Beobachtungen: Herr MPU Kandidat zeigte eine nicht ausreichend Sicherheitsorientierte Fahrweise mit Konzentrationseinschränkungen. So kam es 3 mal zu Geschwindigkeits-Überschreitungen, davon 2 mal um mehr als 10 km/h; einmal wurde in der Tempo 30 Zone die Vorfahrt von rechts nicht abgesichert; einmal war der Seitenabstand in der Tempo 30 Zone zu den parkenden Fahrzeugen auf der rechten Seite zu gering; einmal wurde vor dem Linksabbiegevorgang zu weit in die linke Fahrspur Hineingefahren; zweimal fehlte es beim Spurwechsel am Schulterblick, wenngleich stets über Außenspiegel abgesichert wurde und einmal zeigten sich Orientierungsmängel, wo eine nochmaliger Fahrhinweis erforderlich war, um nicht von der standardisierten Strecke abzukommen. Andererseits gab es auch wiederum Streckenabschnitte, welche verkehrsangemessen verliefen, insbesondere unter Einsatz des Schulterblicks bei (anderen als den oben aufgeführten) Spurwechseln sowie bei der Auffahrt auf die Kraftfahrstraße und unter Beachtung kreuzender Radwege. Auch das Geschwindigkeitsverhalten in der verkehrsberuhigten Zone sowie die hiesige Stoppschildbeobachtung war verkehrskonform. Somit zeigte sich wie bereits in den Leistungstests auch in der Realsituation Straßenverkehr Einschränkungen im Leistungsverhalten, insbesondere, was die Bereiche Konzentration und Achtsamkeit betrifft. Zusammenfassende Bewertung Es waren in ihrer Gesamtheit nicht unerhebliche bis schwerwiegende Auffälligkeiten beim Fahrverhalten zu beobachten.

B. 2. Psychologisches Untersuchungsgespräch

Hr. MPU Kandidat wurde zu Gesprächsbeginn über Sinn, Zielsetzung und die wesentlichen Inhaltsbereiche der psychologischen Exploration informiert. Es wurden die Fragestellungen der Behörde, die dahinter stehenden Annahmen und die Voraussetzungen einer günstigen Beurteilung der Fahreignungsfrage/n dargestellt,
Dabei wurde Herr MPU Kandidat auch auf die Bedeutung unrealistischer, widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung hingewiesen.
Im weiteren Gesprächsverlauf hatte er sodann Gelegenheit, sich zu seiner Vorgeschichte zu äußern, aber auch seine gegenwärtige Situation zu schildern und Vorsätze sowie Zukunftspläne darzustellen.
Die Angaben werden während der Exploration mitprotokolliert, soweit sie für die Beantwortung der Fragestellung/en bedeutsam sind. Um Missverständnisse zu vermeiden und Ergebnisse abzusichern, werden Rückfragen gestellt und Rückmeldungen über gutachterliche Schlussfolgerungen gegeben.
Das Untersuchungsgespräch dauerte von 10:05 Uhr bis 10.59 Uhr. Zur Biografie
Herr MPU Kandidat ist zum Untersuchungszeitpunkt 65 Jahre alt, er sei geschieden und lebe mit einer Partnerin zusammen. In seiner Freizeit sei er gerne im Garten, er reise gern in den Norden und schwimme häufig.
Er sei gelernter xxx, sei auch als xxx selbstständig gewesen von 19XX bis 1988, dann habe er jedoch als yyy in einem yyy gearbeitet bis 2005, seither sei er Rentner.
Zu den Tests:
Zu den Testergebnissen befragt gab Herr MPU Kandidat an, er habe etwas beengt gesessen, er sei doch sehr groß. Zum Q 1: Er dachte, er habe nur 10 Fehler.
Zur Trunkenheitsfahrt und den Alkoholtrinkgewohnheiten
Herr MPU Kandidat gab an, am Tag der Trunkenheitsfahrt im Monat xy 2007 habe er mehrere xxx- Besichtigungen mit Mietinteressenten machen sollen. Es hätten an dem Tag mehrere Besichtigungen stattgefunden. Daheim habe er schon 2 Flaschen Wein nebenher getrunken gehabt. Ab ca. 17.00 Uhr, dann waren Leute da, dann sei er wieder heim, habe ein Glas getrunken, gegessen, und wieder kamen Leute. Da sei er mit dem Fahrrad hin- und hergependelt.
Bis kurz vor 20:00 Uhr habe er 2 Liter Wein getrunken. Dann rief einer an und er wollte die Besichtigung unbedingt machen, dieser war ihm aber unsympathisch und dem wollte er es eigentlich nicht geben. Unten im Haus war ein Lokal, dort habe der ihn gegen 20.30 Uhr zu einem Bier eingeladen, aus einem wurden dann 8 halbe Liter Bier. Also er könne den nicht leiden und lasse sich von dem zum Bier einladen? Der habe ihn so beackert, der glaubte, wenn er ihn besoffen machte, dann kriege er es. Hinterher habe er den Wirt gefragt und der habe ihm 16 Bier auf der Rechnung gesagt. Die Fahrt? Er hatte das Auto geparkt, er wollte heim, er hätte locker laufen können, die Polizei machte auch Lichthupe, aber er habe nichts bemerkt.
Zum früheren Alkoholkonsum befragt gab Herr MPU Kandidat an, schon mit 15 Jahren sei er in der Ferne in eine Lehre gekommen, ab da sei es üblich gewesen, dass ein Krug Wein und Sprudel da war auf dem Tisch. Mit 15 habe er eher 2/3 Sprudel getrunken, später mehr Wein.
Später im Schwäbischen war der Most auf dem Tisch und man habe sich das Wasser gespart. Daher kam die Trinkfestigkeit. Später habe er auch gemostet, ein paar Jahre lang, dann später habe er den Gesellen Bier statt Most hingestellt, so zum Vesper, zum Mittag habe man auch was getrunken. Und abends nach Feierabend auch eine Flasche Wein. Er hatte einen hohen Alkoholkonsum, aber er habe sich nie Gedanken gemacht, heute sei er eines Besseren belehrt worden.
Also bereits so jung habe er jeden Tag Alkohol zum Essen getrunken? Ja, richtig. Ab 15 Jahren den ersten Alkohol. Und dann schon jeden Tag? Ja.
Mit den Gesellen, da war es dann im eigenen Geschäft, sonntags habe er gemostet und später Bier gekauft, ab 25 hatte er sein eigenes Geschäft. Also jeden Tag Alkohol? Ja. Mengen? An einem normalen Tag 1 I/2 bis 2 Liter, wenn es Geburtstag oder ein Fest war 4 oder 5 Liter. Was? Sekt. Er meine jetzt wirklich 4 oder 5 Flaschen Sekt? Ja, bei jedem, der kam, und die Menge wisse er erst so seit ??? Er habe sich nie Gedanken gemacht, man habe einen Karton hoch geholt und wenn der leer war, habe man noch einen hoch geholt. An einem normalen Tag habe er meist Wein getrunken. Zum Vesper Radler oder Bier. Wenn er frei hatte, Wein oder Sekt, für den Durst Bier.
Gab es Tage ohne Alkohol? Immer wenn er krank war oder in ärztlicher Behandlung, nach dem Herzinfarkt mit 45. 11/2 Jahre habe er nichts getrunken. Mit 40 eine Bandscheiben -OP, zwei Jahre lang nichts getrunken. Aber das sei 20 Jahre her? Ja. Nachteile durch seinen Alkoholkonsum? Nein, keinerlei Beschwerden. Den Alkohol habe er nur als Genussmittel aus Freude getrunken. Wenn im Geschäft was nicht gut lief, dann habe er keinen Alkohol getrunken, bei Problemen eher weniger Alkohol, und wenn es wieder o.k., war, dann habe er eine Flasche Sekt aufgemacht
Also er schildere fast 50 Jahre täglichen Alkohol? Ja. Sei er abhängig? Nein. Was dann? Das war Alkoholmissbrauch, denn er trinke seit Mai keinen Alkohol und es fehle ihm nicht. Sonst hätte er nicht aufhören können. Auf Rückmeldung der Gutachterin: Er wisse nicht, was ein trockener Alkoholiker sei. Warum habe er denn so getrunken, man kriege schon mit, dass man viel trinke: Er habe sich nie Gedanken gemacht, er hatte keine Beschwerden, kein Kopfweh. Er wusste immer, was am Tag vorher war, er müsse das gewohnt gewesen sein durch die jahrelange Trinkerei. Und der Herzinfarkt? Ja, da habe er ja lange nichts getrunken, dann ging’s ihm besser, aber dann habe er wieder getrunken. Aber das seien doch Beispiele, dass er doch körperliche Beschwerden entwickelt habe: Er sei jetzt wegen Bluthochdruck in Behandlung und seitdem er nichts trinke, jetzt, seit einem Monat, habe der Arzt die Medikamente reduzieren können. Dann sehe er doch, dass er sich eventuell durch’n Trinken Probleme gemacht habe: Sicher, zu der Einsicht sei er jetzt gekommen, wenn er früher kontrollierter getrunken hätte – ???
Seit dem Tag, an dem sie ihm den Führerschein genommen haben, ab da habe er keinen Alkohol mehr getrunken. Ausnahmen? Nein.
Im Kurs habe er gelernt, dass er das Trinken in der Jugend langsam aufbaute, er habe so eine Kurve gemacht. Dann das Nichttrinken bei der Krankheit, und wenn es wieder gut ging, dann habe er das Trinken wieder angefangen, das war nicht richtig.
Wenn er jetzt seinen Garten anschaue, im Vergleich zu früher, da habe er zwar schon gemäht, aber heute sei der Garten ganz anders gerichtet, mehr gepflegt, früher war er halt schnell fertig damit, heute sei er damit viel genauer.
Anders sei auch, dass seine Tochter ein Kind gekriegt habe, er sei jetzt Großvater und das Enkelkind habe er jede Woche einmal, von morgens abends, das mache ihm Freude.
Früher habe er vor dem Fernseher gesessen, heute um 20.00 Uhr mache er noch einen Spaziergang, laufe durch die Stadt, das habe er früher gar nicht getan, saß vor dem Fernseher und hatte eine Flasche Wein. Heute gehe er mehr raus, bei jedem Wetter. Körperliche Änderungen? Früher habe er nie einen Mittagsschlaf gemacht, jetzt schlafe er länger auch am Tag, er mache auch mal einen Mittagsschlaf. Früher habe er Alkohol getrunken und sei nach dem Essen direkt aufgestanden, seine Schlaf- und Ruhezeiten seien länger geworden.
War das jetzt Alkoholmissbrauch? Er konnte schon einen Tag nichts trinken. Er denke, dass er das mit dem Alkohol auch schaffe.
Er habe gelesen in der Presse, dass Frauen 8 Jahre älter werden ohne Alkohol, wenn er auf Alkohol verzichten müsste, um älter zu werden.
Er habe Alkohol als Genussmittel getrunken, es habe ihm geschmeckt.
Sein Ziel sei, auf Alkohol zu verzichten. Warum denn jetzt eigentlich? Die Medikamente seien niedriger. Inzwischen habe er 5 Kilo abgenommen und das tue ihm auch gut. Selbsthilfegruppe? Da habe er noch nichts getan.
Die letzte MPU sei negativ gewesen, da war alles zu kurz.
Bei seinem Geburtstag sei jetzt so viel Wasser getrunken worden, früher sei nie so viel Wasser getrunken worden.
Fragebogen
Die bei der Untersuchung regelmäßig eingesetzten Fragebogen dienen der Vorbereitung des psychologischen Untersuchungsgesprächs. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit in der Befunderhebung oder auf Standardisierung in der Auswertung der Befunde. Es handelt sich also im Wesentlichen um gesprächsbegleitende Strukturierungs- und Merkhilfen für den Klienten und Gutachter.
Folgende) Fragebogen wurde(n) bei der Untersuchung von Herrn MPU Kandidat eingesetzt:
Fragebogen zur persönlichen Situation:
Dieser Fragebogen enthält Angaben zur Biografie und derzeitigen Lebenssituation von Herrn MPU Kandidat. Der Inhalt des Bogens ist auch Gegenstand des Untersuchungsgesprächs und die wesentlichen Angaben sind in Abschnitt Ill des Gutachtens wiedergegeben.
Alkoholfragebogen:
In einem standardisierten, qualitativ ausgewerteten Fragebogen hatte Herr MPU Kandidat die Gelegenheit, zum eigenen Alkoholtrinkverhalten Stellung zu nehmen. Der Fragebogen erbringt Informationen über Konsumgewohnheiten, zur Selbsteinschätzung der eigenen Alkoholgefährdung und zu Aspekten der Verkehrsbezogenen Verhaltenssteuerung bei Alkoholkonsum. Die Befunde werden im Gutachten nur dann zusätzlich wiedergegeben, wenn sie zum Inhalt des psychologischen Untersuchungsgesprächs in Widerspruch stehen oder ergänzende Informationen enthalten.
Auszugsweise Angaben:
Rückblickende Einschätzung des Alkoholkonsums: Ich denke, ich habe früher mehr Alkohol getrunken als die meisten Leute.

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IV. BEWERTUNG DER BEFUNDE

Die im Teil 2 des Gutachtens dargestellten Voraussetzungen für eine günstige Prognose wurden anhand der oben erläuterten Methoden überprüft. Nach den Ergebnissen der durchgeführten Verfahren ergibt sich für Herrn MPU Kandidat folgendes Bild: Verkehrsmedizinisch wurden eine interne, eine grob neurologische und eine psychiatrische Untersuchung durchgeführt.
Bei der Erhebung der Anamnese ist nach früherem und heutigem Alkoholtrinkverhalten gefragt worden. Ferner sind besonders die Krankheiten und Symptome erörtert worden, die mit erhöhtem Alkoholkonsum im Zusammenhang stehen können.
Dabei fanden sich folgende Auffälligkeiten: Erhöhter Blutdruck bei Übergewicht. Die vegetativen Zeichen waren normal.
Eine anlassspezifische Laboruntersuchung ergab keine Normabweichungen (Gamma -GT 53 U/I).
Bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung sind keine Alkoholbedingten Gesundheitsschäden festgestellt worden, was jedoch nicht im Sinne einer alleinigen Entlastung bezüglich der Fragestellung zu werten ist.
Diagnostisch ist zumindest von einem früheren Alkoholmissbrauch auszugehen. Die Angaben bezüglich der Abstinenz seit Monat xx 07 sind glaubhaft.
Bei der Überprüfung der geistig- bzw. psychisch- funktionalen Voraussetzungen wurden aktuelle verkehrsrelevante Beeinträchtigungen offenkundig. Die durchgeführten Leistungstests im Bereich der reaktiven Belastbarkeit und der Aufmerksamkeit unter Monotonie erbrachten Ergebnisse unter Prozentrang 16,
Aufgrund der auffälligen Testergebnisse war die ergänzende Durchführung einer praktischen Fahrverhaltensbeobachtung durchgeführt worden, da Kompensationsmöglichkeiten durch eine umsichtige und routinierte Fahrweise überprüft werden sollten.
Hierbei waren jedoch in der Gesamtheit nicht unerhebliche bis schwerwiegende Auffälligkeiten beim Fahrverhalten zu beobachten. Es zeigten sich Einschränkungen im Leistungsverhalten, insbesondere was die Bereiche der Konzentration und Achtsamkeit betrifft.
Herr MPU Kandidat genügt somit nicht den leistungsmäßigen Anforderungen an die Fahrerlaubnis- Kl. BE.
Um die im Fall von Herrn MPU Kandidat notwendigen Bedingungen für eine günstige Prognose beurteilen zu können, ist es zunächst erforderlich, das Ausmaß der bei ihm vorliegenden Alkoholproblematik abzuschätzen. Die eigenen Angaben von Herrn MPU Kandidat können nur dann zur Beurteilung seiner individuellen Problematik herangezogen werden, wenn sie glaubhaft bzw. nachvollziehbar sind. Eine Überprüfung der Glaubhaftigkeit ergibt dabei keine sicheren Hinweise auf eine eingeschränkte Verwertbarkeit der Äußerungen.
Die Angaben von Herrn MPU Kandidat stimmen im Wesentlichen mit der Akten- und Befundlage überein.
Bei Herrn MPU Kandidat ist hinsichtlich seines früheren Umgangs mit Alkohol eine langjährige Alkoholvorgeschichte zu erheben, Herr MPU Kandidat hat in sehr frühen Jahren bereits mit einem täglichen Alkoholkonsum begonnen („mit 15 Jahren kam ich in die Lehre nach xxx, dort war der Krug mit Wein und Sprudel auf dem Tisch, da mit 15 eher 2/3 mit Sprudel, später mehr Wein“), dann schildert er den täglichen Konsum im Schwäbischen mit Most (Most auf den Tisch, das Wasser gespart“). Auch später hat Herr MPU Kandidat nach eigenen Angaben einen täglichen Konsum betrieben („später mit den Gesellen Bier statt Most zum Vesper, zu Mittag hat man auch was getrunken, und abends nach dem Feierabend auch eine Flasche Wein“). So ziehen sich eine langjährige Alkoholkonsumgeschichte und die Entwicklung eines schweren Alkoholmissbrauchs durch, letztendlich kommt es zu 50 Jahren Alkoholkonsum, fast täglich. Tage ohne Alkohol gab es zu 2 bestimmten Phasen („mit 40 Jahren nach der Bandscheiben- OP 2 Jahre keinen Alkohol, nach dem Herzinfarkt mit 45 Jahren 1 ‚A Jahre nichts getrunken“). Letztlich kam es aufgrund der hohen Alkoholgewöhnung zu einer hohen Promille von 1,91 bei einer Trunkenheitsfahrt im Jahr 2007.
Bei dieser Befundlage setzt eine verkehrspsychologisch günstige Prognose nicht nur einen ausreichend langen und erprobten Verzicht auf Alkohol voraus. Herr MPU Kandidat sollte sich zudem mit seinem früheren Alkoholkonsumverhalten und dessen persönlichkeitsspezifischen Ursachen auseinander gesetzt, geeignete Veränderungen herbeigeführt und eine stabile Abstinenzmotivation entwickelt haben,
Herr MPU Kandidat hat sich im Rahmen einer verkehrspsychologischen Maßnahme im xxx und in einer anschließenden Beratungsmaßnahme (Beratungsstelle xxx) mit seiner Alkoholproblematik auseinander gesetzt. Dies ist alleine schon daran zu erkennen, dass Herr MPU Kandidat zu überaus offenen Angaben bezüglich der gesamten Alkoholentwicklung in der Lage ist, auch kann Herr MPU Kandidat sehr offen hohe Trinkmengen einräumen (zur Trunkenheitsfahrt 07: „2 Liter Wein in der Wohnung nebenher getrunken, aus einem Bier wurden dann 8 Halbe“; an einem normalen Tag 1 1/2 – 2 Liter, wenn Geburtstag war oder Fest 4 — 5 Liter Sekt“). Auch kann dies Herr MPU Kandidat teilweise ausreichend kritisch bewerten (im Alkoholfragebogen rückblickende Einschätzung des Alkoholkonsums: „Ich denke, ich habe früher mehr Alkohol getrunken als die meisten Leute“). Erkennbar wird jedoch auch in der Exploration, dass Herr MPU Kandidat wenig Nachteile durch seinen Alkoholmissbrauch wahrnimmt („nein, keinerlei Beschwerden, ich habe den Alkohol nur als Genussmittel, aus Freude getrunken, wenn im Geschäft was nicht gut lief, dann hab ich keinen Alkohol getrunken, bei Problemen eher weniger, und wenn es wieder o.k. war, eine Flasche Sekt aufgemacht“). Auch auf die Rückmeldungen der Gutachterin, dass sie da 50 Jahre täglichen Alkoholkonsum sehe, reagiert Herr MPU Kandidat letztlich wenig kritisch. Erst auf Rückmeldung der Gutachterin, dass man doch auch an bestimmen Erkrankungen, die er angibt, sehen kann, dass er sich mit seinem Alkohol so geschadet hat, kann Herr MPU Kandidat ein Stück weit mitgehen („sicher, zu der Ansicht bin ich jetzt gekommen, wenn ich früher kontrollierter getrunken hätte“). Auch fachlich fehlt es Herrn MPU Kandidat teilweise durchaus an Wissen („ich weiß nicht, was ein trockener Alkoholiker ist).
Herr MPU Kandidat bezieht sich auf eine Alkoholabstinenz seit seiner Trunkenheitsfahrt (Ende Monat xxx 2007), 9 Monate insgesamt. Hierzu kann er verschiedene Veränderungen anführen, welche durch die Alkoholabstinenz eingetreten seien („ich bin wegen Bluthochdruck in Behandlung, seitdem ich nichts trinke, jetzt nach einem Monat, hat der Arzt die Medikamente reduzieren können; ich habe in der Presse gelesen, dass Frauen älter werden ohne Alkohol, wenn ich auf Alkohol verzichte, müsste ich auch älter werden, wenn ich jetzt meinen Garten anschaue, im Vergleich zu früher, ist der ganz anders gerichtet, da bin ich viel genauer; früher hab ich abends vor dem Fernseher gesessen, heute mach ich abends einen Spaziergang, das hätte ich früher gar nicht getan; die Medikamente sind niedriger, ich habe 5 Kilo inzwischen abgenommen und das hat mir auch gut getan“). Aufgrund dieser detaillierten Schilderungen von Herrn MPU Kandidat können die Angaben zur Alkoholabstinenz aus gutachterlicher Sicht als nachvollziehbar bewertet werden. Darüber hinaus nahm Herr MPU Kandidat an einem verwertbaren Abstinenzcheck teil, er legt hier einen belegten Zeitraum von 6 Monaten vor, so dass seine Angaben zur Alkoholabstinenz als belegt zu bewerten sind,
Aus oben angeführten Gründen verbleiben aus fachlicher Sicht sicherlich Restbedenken. Es fanden sich jedoch auch positive Ansätze an Aufarbeitung, eine offene Haltung bezüglich der Problematik. Darüber hinaus fand sich im Besonderen eine belegte Alkoholabstinenz, diese kann aus gutachterlicher Sicht als glaubhaft bewertet werden. Somit liegt seit 9 Monaten eine dauerhafte Alkoholabstinenz vor, welche somit auch als ausreichend erprobt zu bewerten ist.
Unter Zurückstellung von einigen Restbedenken erscheint die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Fahrt unter Alkoholeinfluss als ausreichend reduziert zu bewerten.

V. BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG (und Empfehlung)

Es ist zwar derzeit nicht mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass Herr MPU Kandidat auch zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. Zum Zeitpunkt der Untersuchung lagen jedoch Leistungsbeeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Fahrerlaubnisklasse BE in Frage stellen.

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