ASF Termine für die Kreise Esslingen und Göppingen sowie Wissenswertes zu ASF
ASF ist die Bezeichnung für die Aufbauseminare für Fahranfänger –
diese wurden früher auch als Probezeitseminare oder Nachschulungskurse bezeichnet
Fahranfängerinnen und Fahranfänger müssen bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr (entweder eine Auffälligkeit nach Katalog A oder zwei Auffälligkeiten nach Katalog B) während der Probezeit ein so genanntes ASF Seminar besuchen. Zusätzlich erhöht sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Das Aufbauseminar für Fahranfänger, besteht aus folgenden fünf Kursteilen:
1. die erste Sitzung, danach
2. eine Beobachtungsfahrt, diese muss zwischen der ersten und der zweiten Sitzung durchgeführt werden,
3. dann die zweite Sitzung.
4. Sitzung Nummer 3 und im letzten Teil,
5. die vierte und letzte Sitzung mit Ausgabe der Teilnehmerbescheinigungen.
Jede dieser vier Sitzungen dauert 135 Minuten. Bei der Beobachtungsfahrt ist in der Regel die gleiche Zeit für die Dauer dieses Bestandteils einzuplanen. Nur wer an allen fünf Seminarteilen vollständig teilgenommen hat, erhält vom Seminarleiter des Kurses die Teilnahmebescheinigung, welche als Nachweis zur Teilnahme der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden muss. Nachholen von versäumten Teilen werden idR. vom Amt nicht genehmigt.
Probezeit Kurs | Nachschulungsseminar | Kurse Esslingen | Nachschulung Göppingen | ASF |
TERMINE für ASF, das Seminar für auffällige Fahranfänger in den Landkreisen Esslingen und Göppingen.
Kurse:
Nachschulungskurse | Nachschulungsseminare | Probezeit | ASF Stuttgart | ASF |
Wichtig! ASF Seminare dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn zu Beginn der 1. Sitzung die Anzahl der Teilnehmer zwischen sechs und zwölf liegt. Kommt die Mindestanzahl nicht zustande, wird der Kurs verschoben. Bereits bezahlte Beträge werden dann selbstverständlich erstattet oder auf Wunsch für das nächste Seminar gut geschrieben. Weiter gehende Ansprüche wegen nicht durchgeführter bzw. verschobener Kurse, egal warum, können nicht geltend gemacht werden.
Ablauf von ASF Seminaren
Für Stuttgart, Esslingen und Göppingen sowie die Gebiete Kirchheim und Nürtingen gibt es folgende Informationen betreffend der ASF Organisation:
Unsere Partner Fahrschulen, welche die Durchführung der ASP und ASF Seminare in den Landkreisen Esslingen und Göppingen durchführen, haben immer Teilnehmer aus dem gesamten Landkreisen in ihren Kursen. Teilweise führen diese Fahrschulen ASF Kurse oder die Vorläufermodelle (FaP) bereits seit Mitte der 1980-er Jahre mit großem Erfolg durch.
Melden Sie sich:
unter Telefon 0711 – 353200 oder per Email mit Angabe Ihrer Telefonnummer.
Durch Zusammenarbeit der verschiedenen Fahrschulen und Fahrlehrer aus den Landkreisen Esslingen und Göppingen wird regelmäßig ASF (Nachschulungen in der Probezeit) organisiert und durchgeführt.
ASF wird in dieser Fahrschule durchgeführt, wo die meisten Interessenten her kommen und welche für die Durchführung von ASF geeignet und zugelassen ist.
Ablauf und Kursinhalt
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- Sie werden von unserer durchführenden Fahrschule vor dem Start des ASF Seminars benachrichtigt. Rechtzeitig vor Beginn ist die Seminargebühr zu entrichten.
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- Es werden Seminargruppen von mindestens 6 bis höchstens 12 Teilnehmern gebildet.
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- Das ASF Seminar umfast jeweils vier Gruppensitzungen à 135 Minuten. An einem Tag darf immer nur eine ASF Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der 1. und der 2. Sitzung des ASF Seminars mit jedem Teilnehmer eine Fahrt durchzuführen. Diese soll in Kleingruppen mit möglichst drei Teilnehmern erfolgen. Die einzuplanende Zeit liegt dabei bei etwa 2 bis 2 ½ Stunden für die Gruppe. Gefahren wird mit dem Fahrschulfahrzeug.
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- Dauer des gesamten ASF Seminars / Probezeitkurses beträgt 2 bis 4 Wochen. Zwischen den einzelnen Sitzungen sind Mindestzeitabstände einzuhalten.
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- Im ASF Seminar gibt es weder Bewertung oder Prüfung. Die Teilnahme und Mitarbeit während des ASP Kurses sind Pflicht. Der Seminarleiter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es werden keine Daten oder Erkenntnisse an die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben. Auch die Teilnehmer sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Eine Bescheinigung darf vom Seminarleiter nur bei vollständiger und regelmäßiger Teilnahme am ASF Seminar (ehemals Nachschulungskurs Probezeit) ausgestellt werden. Diese Seminarbescheinigung dokumentiert dann dem ASF Teilnehmer den Nachweis für den Kursbesuch gegenüber dem Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle der Stadt bzw. des Landratsamtes).
Erste Sitzung ASF bzw. im Seminar für auffällige Fahranfänger
Wer nimmt mit noch daran teil? Vorstellung Seminarleiter und Teilnehmer.
Warum machen die anderen ASF Teilnehmer mit?
Was soll es den einzelnen Teilnehmern bringen?
Was macht eigentlich eine gute Fahrerin oder einen guten Fahrer aus?
Was geschieht bei der Beobachtungsfahrt, das zwischen der ersten Sitzung und der zweiten Sitzung stattfindet?
Wie geht es im „Nachschulungskurs“ weiter?
Beobachtungsfahrt im ASF bzw. im Seminar für auffällige Fahranfänger
Fahren in eigener Verantwortung.
Beobachtungsaufgabe Nr. 1 – Den Verkehr beobachten: Worauf muss man achten?
Beobachtungsaufgabe Nr. 2 – Den Fahrer beobachten: Wie unterschiedlich fahren wir?
Die Beobachtungsaufgaben auswerten: Tipps und Anregungen für sicheres Fahren
Zweite Sitzung im ASF bzw. im Seminar für auffällige Fahranfänger
Die Teilnehmer der einzelnen Fahrgruppen berichten
Mir ist folgendes passiert……. (Berichte außerhalb des Seminars)
Gefährliche Situationen: Wie sie entstehen und wie man sie vermeiden kann.
Dritte Sitzung im ASF bzw. im Seminar für auffällige Fahranfänger
Was mir inzwischen aufgefallen ist
Weitere gefährliche Situationen:
Wie kann ich selbst Ursachen und Lösungen finden?
Lassen sich Disco – Unfälle verhindern?
Verkehrsregeln einhalten, wie schafft man das?
Vierte Sitzung im ASF bzw. im Seminar für auffällige Fahranfänger
Wozu ist ein Auto (Motorrad) gut?
Wie geht die Probezeit weiter?
Und nach dem Seminar: Was werde ich ändern?
Rückblick auf das Seminar
Ausgabe der Teilnahmebescheinigung für die Teilnehmer, die es vollständig besucht haben.
Probezeit-Nachschulung | Nachschulung ASF | Nachschulungskurs | ASF-Fahranfänger | ASF Kurs |
ASF Seminare, was noch wichtig ist
Klären Sie vorab, ob Sie zum gewünschten Termin überhaupt mitmachen dürfen! Eventuell trifft einer der Ausschlussgründe zu. Z.B.: Wer den Führerschein noch hat – darf das ASF Seminar besuchen. Wer den Führerschein entzogen hat – darf ebenfalls beim Seminar mitmachen, wer aber gerade ein Fahrverbot hat (den Führerschein vorübergehend abgegeben), hat Pech – Seminar nicht möglich!
Wer das Seminar in der vom Amt festgesetzten Frist nicht schafft, dh. keine Bescheinigung beim Amt abliefert – dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach dem ASF-Kurs muss dann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
Bei weiteren Auffälligkeiten in der Probezeit, nachdem Sie das Seminar gemacht haben, gibt es noch weitere Möglichkeiten: Änderung durch Verkehrspsychologische Beratungsgespräche, Entzug der Fahrerlaubnis und Wiedererlangung nur mit einer positiven MPU.
ASF Kurse | regelmäßig Probezeitseminare | Nachschulung monatlich | ASF | Probezeit |