MPU Mustergutachten, Flensburg Punkte, positiv.

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Vorwort

Das nachfolgende MPU Gutachten wurde freundlicherweise zur Veröffentlichung auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt. Der Name wurde in – MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten – geändert. Geändert wurden auch Angaben die einen Bezug zulassen würden. Orte, MPU Institute, MPU Hilfestellen, MPU Beratungsstellen. Vor diesem MPU Gutachten, hatte Herr MPU Bewerber wegen Punkten bereits ein negatives MPU Gutachten absolviert.

Es handelt sich hier bei diesem MPU Gutachten um ein MPU Mustergutachten wegen Verkehrsauffälligkeiten mit einem positiven Ergebnis.

Das vorliegende Gutachten stützt sich auf die Ergebnisse einer verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Untersuchung, die nach den Grundsätzen der Anlassbezogenheit und Verhältnismäßigkeit durchgeführt wurden. Die Begutachtung dient ausschließlich dem Zweck, spezielle Zweifel an der Fahreignung des Untersuchten abzuklären oder zur Frage besonderer Eignungsvoraussetzungen Stellung zu nehmen. Der Überprüfung der Fahreignung liegt ein interdisziplinärer medizinisch-psychologischer, integrativer und ganzheitlicher Ansatz zugrunde; zur Beurteilung maßgeblich ist die vorliegende Befundkombination. Folgende Richtlinien und Regelungen wurden dabei insbesondere berücksichtigt:

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis – Verordnung – FeV) incl. Anlagen.
  • Bundesanstalt für Straßenwesen, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung. 6. erweiterte Auflage. Berichte der BAST. Mensch und Sicherheit, Heft M 115, 2000
  • Schubert, W., Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und Mattern, R., Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) (Hrsg.). Urteilsbildung in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik- Beurteilungskriterien. Bonn: Kirschbaum-Verlag, 2005

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1.Anlass und Fragestellung der Untersuchung

MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten erteilte uns den Auftrag, ihn zu begutachten. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat ihn angefordert, das Gutachten einer Begutachtunsstelle für Fahreignung vorzulegen. Die Fragestellung lautet:

„Ist zu erwarten, dass MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten auch zukünftig erheblich bzw. wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?“

  1. Überblick über die Vorgeschichte

Aktenübersicht

Die Akten der Verkehrsbehörde lagen bei der Begutachtung vor. Folgende Sachverhalte wurden berücksichtigt:

Laut VZR-Auszug vom 01.06.2008

19.06.2003      Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h außerorts (bei zul.80 km/h)
Autobahn A8 bei Stadtname,

10.11.2003       Mindestabstand nicht eingehalten, Autobahn A8,

14.11.2003       Geschwindigkeitsüberschreitung um 19 km/h außerorts (zul.60 km/h)
Bundesstraße B00, Stadtname, 1 Monat Fahrverbot

10.10.2004      Mindestabstand nicht eingehalten, Autobahn A7 bei Stadt,

10.01.2005       Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 km/h außerorts (bei zul. 60 km/h)
Autobahn A8 bei Stadt,

25.01.2005      Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

20.03.2005      Teilnahme an Aufbauseminar, Fahrschule X in Stadt,

10.04.2005      freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung,

28.05.2006      Geschwindigkeitsüberschreitung um 19 km/h außerorts (bei zul. 60 km/h)
Autobahn A6 bei Stadt,

19.11.2006      Geschwindigkeitsübertretung in Tatmehrheit:

um 18 km/h außerorts (bei zulässigen 60km/h) – 13.56 Uhr

Bundesstraße B00, Stadtname,

um 20 km/h außerorts (bei zulässigen 60km/h) – 14.19 Uhr Bxx, Stadtname

um 20 km/h außerorts (bei zulässigen 60km/h) – 14.32 Uhr Bx1, Stadtname,

um 14 km/h außerorts (bei zulässigen 60km/h) – 14.54 Uhr Bx2, bei Stadt,

um 22 km/h außerorts (bei zulässigen 60km/h) – 14.59 Uhr Bx3, in Stadt,

um 22 km/h außerorts (bei zulässigen 60km/h) – 15.02 Uhr Bx4, bei X Stadt

20.12.2006      Mindestabstand nicht eingehalten (mit LKW) Bundesstraße Bx0,

07.01.2007      Mindestabstand nicht eingehalten, Autobahn A-Nr.

30.03.2007      Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h außerorts (zul. 80 km/h),

30.06.2007      Mindestabstand nicht eingehalten, Autobahn A8 bei

07.01.2008      Verzicht auf die Fahrerlaubnis

08.06.2008      Rücksendung Führerscheinakte an Behörde

 

Sonstige Informationen zur Vorgeschichte

Verkehrspädagogische MPU Beratungsstelle in, mit dem MPU Berater xy 20 Einzelgespräche an der MPU Begutachtungsstelle (Juni-Aug.08)

Voraussetzungen für eine günstige Prognose vor dem Hintergrund der Eignungsbedenken

Die aktenkundigen Vorgeschichtsdaten lassen bei Herrn Punkte MPU Bewerber die Schlussfolgerung zu, dass eine nur geringe Fähigkeit oder Bereitschaft zu verantwortlichem und Risiko vermeidendem Verhalten bei der Verkehrsteilnahme vorliegt. Eine derartige Häufung von aktenkundigen Verkehrsauffälligkeiten lässt sich nicht mehr allein durch Zufall oder die Situation spezifischen Umstände erklären, sondern setzt das Vorliegen systematischer Fehlhaltungen oder Verhaltensgewohnheiten voraus. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die sehr hohe Dunkelziffer bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Forschungsergebnisse zeigen, dass Verkehrsteilnehmer, so häufig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, dass es im Verkehrszentralregister zur Eintragung von 18 Punkten oder mehr gekommen ist, stark gefährdet sind, zukünftig in ähnlicher Weise aufzufallen; sie sind auch in erhöhtem Maße in Unfälle verwickelt. Sowohl Personen, die vermehrt Verkehrsverstöße begangen haben, stellen im Straßenverkehr eine besondere Gefahrenquelle dar.

Für die Rückfallprognose ist auch zu berücksichtigen, dass eine Fortsetzung von Verkehrsverstößen trotz Bußgeldzahlung, behördlicher Verwarnung und des Wissens um die Gefahr für die Fahrerlaubnis bereits weitgehend verfestigte Gewohnheiten voraussetzt. Mit dem regelwidrigen Verhalten muss eine hohe persönliche Bedeutung verbunden sein bzw. normative Einschränkungen persönlicher Freiräume müssen in besonderem Maße abgelehnt werden.

Folglich kann die Frage der Verkehrsbehörde (siehe Teil 1) entsprechenden Vorgaben der Begutachtungs – Leitlinien zur Kraftfahreignung nur dann in einem für Herrn Punkte MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten günstigen Sinn beantwortet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten muss die Gründe für seine für seine Auffälligkeiten, die in seiner Person liegen, erkannt und problematische Einstellungen und Verhaltensweisen entsprechend geändert haben. Die Änderungen müssen so gefestigt sein, dass ein Rückfall in die früheren Gewohnheiten nicht zu erwarten ist.

Weitere Bedingung für eine günstige Prognose ist das Fehlen von körperlichen Befunden, welche die Fahreignung beeinträchtigen.

Auch dürfen keine Anhaltspunkte für wesentliche physisch-funktionale Leistungsmängel bestehen.

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Untersuchungsbefunde

Im folgendem werden die Untersuchungsverfahren und Befunde dargestellt, die gemäß den Grundsätzen der Anlassbezogenheit und Verhältnismäßigkeit zur Klärung der Fragestellung (vgl. Abschnitt 1) eingesetzt wurden.

  1. Verkehrsmedizinische Untersuchungsbefunde

Die verkehrsmedizinische Untersuchung umfasst die Auswertung der Aktenlage und die anamnesische Befragung zum allgemeinen Gesundheitszustand. Sie dient der Abklärung des möglichen Einflusses fahreignungsrelevanter Erkrankung auf die Vorgeschichte. Es findet keine weiterreichende körperliche Untersuchung statt; diese beschränkt sich vielmehr in der Regel auf die Überprüfung der kardinalen Funktion.

Die Untersuchung erbrachte folgende Einzelbefunde:

Größe  190 cm, Gewicht         120 kg (Übergewicht)

Herzaktion regelmäßig, Pulsfrequenz    76/min, Blutdruck (RR)140/90 mm Hg

Ärztliches Untersuchungsgespräch

Vor der medizinischen Untersuchung wurde eine Anamnese unter besonderer Berücksichtung der anlas spezifischen Fragestellung erhoben. Aus dem Gespräch mit dem ärztlichen Gutachter geben wir diejenigen Passagen sinngemäß oder wörtlich wieder, die für die Beantwortung der Eignungsfrage von wesentlicher Bedeutung sind. Wörtliche Zitate stehen in Anführungszeichen.

Zur Gesundheitsvorgeschichte werden folgende Angaben gemacht:

Er fühle sich am Untersuchungstag der MPU insgesamt gesund und leistungsfähig, habe keine verkehrsrelevanten Beschwerden, stehe nicht in ärztlicher Behandlung und nehme nicht regelmäßig Medikamente ein.

Insbesondere liegen keine neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen, keine Störung des Herz-Kreislaufsystems, keine Blutzuckererkrankung und keine Erkrankung der inneren Organe (Magen, Leber; Bauchspeicheldrüse etc.) vor.

Es bestehe keine für das Bedienen eines Fahrzeugs wesentliche Körperbehinderung. Es liege keine Minderung des Seh- oder Hörvermögens vor.

Eine Erwerbsminderung bestehe nicht.

Er rauche 50 Zigaretten am Tag.

  1. Verkehrspsychologische Untersuchungsbefunde

Zur Prüfung der psychologischen Eignungsvoraussetzungen wurden die im Folgenden beschriebenen Methoden mit den genannten Ergebnissen angewandt.

Leistungsdiagnostik mit dem Wiener MPU Leistungs- Testgerät

Die Untersuchung für eine motorisierte Verkehrsteilnahme bedeutsamen Funktionen des psychophysischen Leistungsvermögens erfolgte in Form von Einzeltests an einem computergesteuerten MPU Testgerät mit programmierter Instruktions- und Testvorgabe am Bildschirm. Die ausgewählten Verfahren sind hinsichtlich der Durchführungsbedingungen standardisiert und die Ergebnisse sind an realem Verkehrsverhalten auf die Aussagekraft hin überprüft worden. Bei der Testeinweisung wurde das individuelle Arbeitstempo der Testperson berücksichtigt.

Testergebnisse während der MPU werden, soweit möglich, in Prozentrangwerten mitgeteilt.

Der Prozentrang (PR) gibt an, wie viele Prozent einer vergleichbaren Gruppe von Personen schlechtere bzw. gleiche Leistungen erzielt haben. Als Vergleich wird die sog. Gesamtpopulation herangezogen. Wenn im Einzelfall ein Vergleich mit einer bestimmten Altersgruppe gemacht wird, ist dieser PR speziell als „Altersnorm“ gekennzeichnet.

Max erreichbar ist ein Wert PR von 100 und der geringsten Leistung erhält den PR 1. Der Prozentrang 50 spiegelt demnach die durchschnittliche zu erwartende Leistung wider. Der Normbereich erstreckt sich für Inhaber oder Bewerber der Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 1 (z.B. Klasse A oder B) von PR 16 bis PR 84. Leistungen unter PR 16 müssen als Norm abweichend niedrig bezeichnet werden. Für die Gruppe 2 (z.B. Klasse C oder D) gilt die erhöhte Anforderung, dass in der Mehrzahl der eingesetzten Verfahren der Prozentrang vor 33, ausnahmslos aber der Prozentrang von 16 erreicht sein muss.

Die mit dem Punkte MPU Bewerber durchgeführten Verfahren und deren Ergebnisse sind nachfolgend beschrieben:

Q1 – Test zur Messung der Aufmerksamkeitsleistung unter Monotonie:

Diagnostizierbare Bereiche:

Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung unter Monotonie

Aufgabenbeschreibung:

Vier einfach strukturierte Zeichen werden für die Testdauer unverändert dargeboten. 20 Vergleichszenen, die gegenüber der Vorlage nur in einem einzigen Detail verändert sind und vier mit dem Modell identische Vergleichszenen sind in einer festgesetzten Abfolge zu einer Zeichenfolge von 112 Aufgaben aneinandergereiht. Durch Tastendruck ist anzugeben, ob das jeweilige Vergleichszeichen mit dem Modell identisch ist oder nicht. Unmittelbar im Anschluss an die Reaktion erscheint das nächste Vergleichszeichen. Die Bearbeitungszeit für jede Vergleichsaufgabe ist frei wählbar. Die Testperson bestimmt damit selbst das Leistungstempo und Leistungsmenge innerhalb der vorgegebenen Testzeit von sieben Minuten.

Testresultate:                                                   Prozentrang

Bearbeitete Aufgaben

(Leistungstempo)                                             96

Anteil falsch bearbeiteter Aufgaben:

(Leistungsqualität)                                            31

Auf nachfrage gibt MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten an er sei „nicht ganz so konzentriert“ gewesen

RT 3 – Test für reaktive Stress-Toleranz:

Diagnostizierbare Bereiche:

Reaktionskapazität und reaktive Belastbarkeit“ bei Mehrfach-AWahlreaktionen

Aufgabenbeschreibung

Der Test besteht aus drei Teilen, wobei in jedem Teil die gleiche Sequenz von 108 optischen und akustischen Signalen (5 Farbsignale, 2 weiße Lichtsignale, 2 Töne) mit vorgegebener Frequenz dargeboten wird. Auf alle Signale ist möglichst schnelle Betätigung der jeweils zugeteilten Taste zu reagieren. Die Signalabfolge der drei Testteile ist unterschiedlich schnell, wodurch der langsame erste Teil als „Erholungsphase“ gekennzeichnet ist.

Testresultate:                                                   Prozentrang

1.Phase

Richtige Reaktionen:                                        59

Anteil Verzögerte:                                           100

Auslassungen:                                                  100

Anteil Falsch                                                   32

2.Phase:

Richtige Reaktionen:                                        96

Anteil Verzögerte:                                           98

Auslassungen:                                                  100

Anteil Falsch                                                   98

3.Phase:

Richtige Reaktionen:                                        89

Anteil Verzögerte:                                           91

Auslassungen:                                                  100

Anteil Falsch                                                   86

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Psychologisches Untersuchungsgespräch:

MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten wurde zu Gesprächsbeginn über den Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen Inhaltsbereiche der psychologischen Exploration informiert. Es wurden die Fragestellung der Behörde, die dahinter stehenden Annahmen und die Voraussetzungen einer günstigen Beurteilung der Fahreignungsfrage dargestellt.

Dabei wurde MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten auch auf die Bedeutung unrealistischer, widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung hingewiesen.

Im weitern Gesprächsverlauf hatte er dann Gelegenheit, sich zu seiner Vorgeschichte zu äußern, aber auch seine gegenwärtige Situation zu schildern und Vorsätze sowie Zukunftspläne darzustellen. Die Angaben werden während der Exploration mitprotokolliert, soweit sie für die Beantwortung der Fragestellung bedeutsam sind.

Um Missverständnisse zu vermeiden und Ergebnisse abzusichern, werden Rückfragen gestellt und Rückmeldungen über gutachterliche Schlussfolgerung gegeben.

Das Untersuchungsgespräch dauerte von 10.25 Uhr bis 11.28 Uhr.

Zur Biographie

MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten ist am 05.12.1970 geboren. Er habe die deutsche Staatsangehörigkeit und sei in München aufgewachsen. Er sei in zweiter Ehe seit 2000 verheiratet und lebe gemeinsam mit der Ehefrau und ihren drei Kindern (11, 14 und 16 Jahre alt). Er habe selbst aus der ersten Ehe (1989-1995) zwei Kinder, 17 und 19 Jahre.

Seine Freizeitinteressen und Hobbys seien Sportkegeln, Curling (Eisstockschiessen) und sein Computer (Spiele und Internet). Er habe die Mittlere Reife und nach zwei Jahren eine Ausbildung zum Verkäufer abgebrochen, weil er wegen des unerwarteten ersten Kindes plötzlich habe viel Geld verdienen müssen. Seit 1989 sei er LKW-Fahrer gewesen bis zum Fahrerlaubnisentzug. Seither arbeitslos. Im Mai 2008 habe hier eine negative MPU gehabt. Daraufhin habe er sich mithilfe von Herrn MPU Berater von der Sucht und MPU Beratungsstelle xy auf das heutige Gutachten vorbereitet.

Zur Verkehrsauffälligkeit

Was ist in Ihren Augen der Anlass der Untersuchung heute? Wie kommen die Zweifel der Führerscheinstelle zustande?

MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten gibt an, er sei aus dem Grunde hier, dass er im Laufe seiner Karriere zu viele Punkte gesammelt habe.

Warum er so viele Punkte gesammelt habe? „ Weil man einfach dumm war, aus Dummheit, Nachlässigkeit, Sorglosigkeit, einfach auch, weil ich mir eigene Toleranzgrenzen aufgebaut habe.“ Er habe gewusst, dass man in Deutschland mit dem LKW mit 90 km/h nicht bestraft werde. Heute sei ihm klar, dass diese Grenzen… er sei so ein schlechter Redner… „dass diese Grenzen gegen die Allgemeinheit waren und die nicht der Allgemeinheit gegenüber verträglich waren.“. Was er konkret damit meine? Zu den Mindestabstandskontrollen könne er nichts mehr sagen, die erkenne man nicht mehr, wenn sie vorgenommen würden. Warum er die nie eingehalten habe? Weil er damals sehr unachtsam gefahren sei, aufgrund dessen, er wisse, er sei ein sehr leicht beeinflussbarer Mensch, habe damals viele private Probleme und Stress zu bewältigen gehabt, der Chef oder die Ehefrau hätten per Telefon genervt, oft wegen Kleinigkeiten.

Nach dem Zusammenhang zum Fahrverhalten gefragt antwortet MPU Bewerber wegen Flensburg Punkte, man sei in Gedanken beim telefonieren, mit der Konzentration mehr beim Telefongespräch und weniger beim Verkehr, daraus könne es dann passieren.

Zu den Geschwindigkeitsüberschreitungen (2003-2007): Wie er sich die vielen Geschwindigkeitsübertretungen erkläre?

Er sei versucht gewesen, um seinen Chef zu gefallen, das sei immer auf der Landstraße gewesen, wo man mit dem LKW habe 60 km/h fahren dürfen. Er habe seine Toleranzgrenze auf 80 km/h erhöht, um Zeit zu sparen und dem Chef zu gefallen.

Wie viel Zeit er denn da spare? Heute wisse er, dass man nicht viel spare. Damals sei ihm das nicht bewusst gewesen. Er habe es versucht dem Chef recht zu machen, um keine Ärger zu haben. Er habe auch gewusst, wenn man mit der normalen Geschwindigkeit fahre, dann komme man zu spät, aber auch der überhöhten Geschwindigkeit habe es nicht gereicht. Heute würde der Chef anrufen und sagen, dass er später komme.

Zum Aufbauseminar (2005): Was ihm das gebracht habe? Das habe ihm natürlich was gebracht, es seien dann ja ca. anderthalb Jahre gewesen. Er habe sein Problem schon erkannt, aber auch mit der Beratung sei es zu wenig gewesen, um das Umdenken…

Zur verkerspsychologischen Beratung (2005): Das seien drei mal zwei Stunden gewesen. Aber jetzt mit dem Herrn MPU Berater habe er intensiv gearbeitet. Damals sei es zu wenig gewesen. er hätte es weiterverfolgen sollen, vielleicht aus finanziellen Gründen, auch noch mit den Punkten jongliert, nicht gemacht.

Zur negativen MPU (Mai 2008): Warum die MPU negativ gewesen sei? Er sei absolut unvorbereitet gewesen. das sei wie davor gewesen, gedacht dass er erzähle da halt was.

Wie hätten die Verkehrsverstösse verhindert werden können? MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten meint, wenn da schon dieses Umdenken durch die Gespräche mit Herrn MPU Berater gewesen seien, wäre alles anders gewesen. Warum er sich nicht früher Unterstützung gesucht habe? Da habe er noch seinen eigenen Toleranzbereich gehabt, die Schuld auf die anderen geschoben.

Wie er sich das erkläre? Er habe gewusst, dass er seine 90 km/h fahren dürfe. Er habe immer die Fehler der anderen gesehen, seine nicht, dass er das gleiche gemacht habe, aber es bei ihm gut gegangen sei. Zu egoistisch hatte er gedacht.

Welche Erklärung haben sie für die Vielzahl und die Wiederholung der Verstöße? Weil er in der Überzeugung festgefahren gewesen sei, die anderen hätten die Schuld.

Gibt es bei ihnen einen Zusammenhang zwischen der Stimmung und dem Fahrstil? „Hauptsächlich ja.“ Es sei meistens so gewesen, wenn größere Probleme gewesen seien, irgendwelche stressige Situationen, die Frau ihm was vorgeheult, dann sei er unkonzentriert gewesen, nicht mehr auf den Verkehr geachtet.

Was haben sie über sie Verwarnungen und Bußgelder gedacht? „Das ist doch nicht meine Schuld.“ Bezahlt und abgehakt und vergessen und nicht intensiv darüber nachgedacht.

Haben sie zwischenzeitlich Konsequenzen daraus gezogen? Er habe mehrere Gespräche geführt, z.B. mit seiner Frau, dass sie ihn nicht mehr während der Arbeit anrufe, sondern dass er nach Feierabend sie anrufe. Er habe mit dem alten Chef geredet, der ihn mit Führerschein wieder einstellen werde. Der habe ihm zugesagt, dass er den Stress nicht mehr mache und neuere Fahrzeuge mit Abstandsmessgeräten einsetze. Der Chef sei ein kleiner Choleriker am Telefon, sei am Telefon oft lauter gewesen, er wisse das er das nicht so meine.

Und klar, dass er nicht mehr nach seinen eigenen Toleranzen lebe, auch im PKW-Bereich.

Was unterscheidet sie von anderen Autofahrern, die keine oder kaum Punkte haben? Herr MPU Bewerber wegen Punkten aufgrund von Verkehrsauffälligkeiten gibt an, „wie gesagt, dass er früher eben dieses falsche Denken, die anderen Autofahrer haben das richtige Denken, die fahren nach den Regeln der Allgemeinheit. Wenn er danach fahre, dann verstoße er auch nicht gegen diese.

Mit welcher Technik wollen sie es schaffen, sich am Steuer zu disziplinieren?

Wie sehen ihre Ideen dazu aus? „Hauptsächlich mit mehr Konzentration beim Fahren, wenn man nicht abgelenkt wird, kann man das auch erreichen.“ Es sei klar, es könne auch mal ein Fehler passieren, wenn er das merke, nachdem, was passiert sei. Auch z.B. Radio hören nicht mehr, nur Verkehrsfunk – Nachrichten und Telefon, und sich an die Verkehrsregeln halten.

Auf die Frage, welchen Sinn und welche Notwendigkeit aus seiner Sicht Regeln und Gesetze hätten, meint Herr MPU Bewerber wegen Verkehrsauffälligkeiten, „die dienen der Sicherheit der Allgemeinheit.“ Befragt, warum er sich trotz dieses Wissens drüber hinweggesetzt habe, beschreibt er, er habe ja seine Regeln gehabt, er habe sein eigenes Wohl über das der Allgemeinheit gestellt. Das sei ihm erst bewusst geworden mit den Gesprächen bei Herrn MPU Berater von der MPU und Suchtberatungsstelle. Zu den Gesprächen mit Herrn MPU Berater von der MPU und Suchtberatungsstelle (Juni bis August 2008) Was ihm die noch gebracht haben? Da habe er noch gelernt, die Verhaltensmuster, die Sachen aufgerollt und darüber gesprochen. Was dabei hilfreich gewesen sei? Dass er ihm „das Brett von den Augen gerissen “ habe. Hauptsächlich sei auch darüber gesprochen worden, wie man das verhindern könne, den Stressabbau und nicht nach den eigenen Regeln zu leben. Nach Ergänzungen gefragt sagt Herr MPU Bewerber wegen Verkehrsauffälligkeiten, man gebe ihm viele Hilfestellungen, von Seiten des Chefs und der Familie. Der Chef habe ihn gerne als Fahrer gehabt und wolle ihn wieder einstellen.

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Fragebogen

Die bei der Untersuchung regelmäßig eingesetzten Fragebogen dienen der Vorbereitung des psychologischen Untersuchungsgesprächs. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit in der Befunderhebung oder auf Standarisierung in der Auswertung der Befunde. Es handelt sich also im Wesentlichen um gesprächsbegleitende Strukturierungshilfen für den Klienten und MPU Gutachter. Folgende(r) Fragebogen wurde(n) bei der Untersuchung von Herrn Punkte MPU Mann aus Baden – Württemberg eingesetzt:Fragebogen zur persönlichen Situation:Dieser Fragebogen enthält Angaben zur Biographie und derzeitigen Lebenssituation von Herrn Punkte MPU Mann aus Baden – Württemberg. Der Bogen – Inhalt ist auch Gegenstand des Untersuchungsgesprächs und die wesentlichen Angaben sind im Abschnitt 3 des Gutachtens wiedergegeben.

  1. Bewertung der Befunde

die im Teil 2 des Gutachtens dargestellten Voraussetzungen für eine günstige Prognose wurden anhand der oben erläuterten Methoden überprüft. Nach den Ergebnissen der durchgeführten Verfahren ergibt sich für Herrn Punkte MPU Mann aus Baden – Württemberg folgendes Bild:

die Bewertung, ob eine bei der Untersuchung festgestellte Krankheit oder ein körperlicher Mangel für die Fahreignung bedeutsam sind, orientiert sich an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung.

Nach den vorliegenden Befunden und nach Aktenlage sind keine für sich alleine genommenen fahreignungsrelevanten Erkrankungen festzustellen.

Vom Leistungsvermögen genügt MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten den Anforderungen an die Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2. In einem Testverfahren zum Reaktionsvermögen (RST 3) erreichte MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten durchgängig Werte über Prozentrang 33, vor allem in der Belastungs- und Erholungsphase zeigte überdurchschnittliche Leistungen. Dies gilt gleichermaßen für die Schnelligkeits- als auch als auch Genauigkeitskomponente. Daher kann der isolierte Negativbefund in einem Testverfahren zum Konzentrationsvermögen vernachlässigt werden, bei dem MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten die Schnelligkeits – Komponente etwas übertonte, weil er „nicht ganz so konzentriert“ gewesen sei, und mit seinem Ergebnis (Prozentrang 32) deutlich über dem Prozentrang 16 lag.

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Mindestens ebenso wichtig wie der Leistungsbefund ist der Persönlichkeitsbefund, welcher über den verkehrsangepassten Einsatz der Leistungsmöglichkeiten entscheidet.

Die im Rahmen der Untersuchung gemachten Angaben von Herrn Punkte MPU Bewerber waren weitgehend in sich stimmig, auch wenn er sich nicht mehr an jeden Vorfall erinnern konnte. Widersprüche mit der Aktenlage konnten nicht festgestellt werden. Die Angaben sind daher für die Beantwortung der Fragestellung verwertbar.

Um eine positive Prognose stellen zu können, muss der MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten die Gründe für seine Auffälligkeiten, die in seiner Person liegen erkannt und problematische Einstellungen und Verhaltensweisen stabil verändert haben. Auch darf kein entscheidender Einfluss mehr von äußeren Umständen oder anderen Personen, die wesentlich zu dem Fehlverhalten beigetragen haben, von diesen zu erwarten sein. Dies ist bei Herrn Punkte MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten Verkehrsauffälligkeiten deutlich geworden.

Herrn Punkte MPU Bewerber hat die Problematik des eigenen Verhaltens erkannt und richtig bewertet („ich habe ja meine Regeln gehabt, ich habe mein eigenes Wohl über das der Allgemeinheit gestellt“). Er kann das Fehlerhafte verbalisieren und einem alternativen, unproblematischen Verhalten gegenüberstellen, wie z.B. „weil ich damals sehr unachtsam gefahren bin, aufgrund dessen, ich weiß, ich bin ein leicht beeinflussbarer Mensch, habe damals private Probleme und Stress zu bewältigen gehabt, der Chef oder die Ehefrau haben per Telefon genervt, oft wegen Kleinigkeiten“ und er sei „versucht gewesen, um meinem Chef zu gefallen“. Er schildert Verhaltensalternativen situationsspezifisch und konkret, z.B. „man ist in Gedanken beim Telefonieren, mit der Konzentration mehr beim Telefongespräch und weniger beim Verkehr, daraus kann es dann passieren“ und heute würde ich dem Chef anrufen und sagen, dass ich später komme“, weil er wisse „dass man nicht viel spare“ an Zeit. Ihm ist bewusst geworden, dass er seinen „eigenen Toleranzbereich“ gehabt habe, „die Schuld auf die anderen geschoben“ und „zu egoistisch gedacht“ habe. Auch den Zusammenhang zwischen seiner Stimmung und seinem Fahrstil hat MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten erkannt /siehe oben). Es sei ihm „klar, dass ich nicht mehr nach meinen eigenen Toleranzgrenze lebe, auch im PKW-Bereich“, sondern dass er sich an die Regeln und Gesetze halten wolle, weil „die dienen der Sicherheit der Allgemeinheit“.

Mithilfe der Gespräche mit Herrn MPU Berater von der MPU und Suchtberatungsstelle (Juni bis August 2008) konnte er eine vertiefte Auseinandersetzung mit seinem Verhalten vornehmen. Hier hat er beispielsweise auch erarbeitete, „wie man das verhindern kann, den Stressabbau und nicht nach den eigenen Regeln zu leben“. Durch Gespräche habe er Vereinbarungen zur Vorkehrung getroffen, z.B. „mit seiner Frau, dass sie mich nicht mehr während der Arbeit anruft, sondern dass ich nach Feierabend sie anrufe“ und mit dem früheren Chef, der ihn mit Führerschein wieder einstellen werde, „der hat mir zugesagt, dass er den Stress nicht mehr macht und neuere Fahrzeuge mit Abstandsmessgeräten eingesetzt“.

Um sein „regelkonformes Verhalten“ sicherzustellen und nicht die alten Verhaltensmuster zurückzufallen, hat sich MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten zudem vorgenommen, „hauptsächlich mit mehr Konzentration beim Fahren, wenn man nicht abgelenkt wird, kann man das auch erreichen“. Dazu wolle er auch z.B. „Radio nicht mehr hören nicht mehr, nur Verkehrsnachrichten…“. Da Herr Bewerber zur MPU wegen Verkehrs – Auffälligkeiten die Verantwortung für die Verantwortung für die Verkehrsauffälligkeiten bei sich sehen kann, eine Nachreifung seiner Regelorientierung sowie Einsichtsprozesse statt gefunden haben, kann bei Herrn Punkte MPU Bewerber (Flensburg – Punkte) davon ausgegangen werden, dass die mittlerweile stattgefundenen Prozesse auch zukünftig verhaltenswirksam werden und MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten heute mehr die Folgen seines Verhaltens berücksichtigen wird.

Kritisch bleibt jedoch noch die Tatsache, dass sein früher massiv verfestigtes Verhalten einer etablierten Gegensteuerung bedarf. Aufgrund der rationalen Einsichten hat MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten die Basisvoraussetzungen für ein verändertes Verhalten erarbeitet. Ob diese theoretische Erkenntnisse bereits zu einer konsequenten Umstellung geführt haben, lässt sich aus den vorliegenden Befunden nur mit einer günstigen Wahrscheinlichleitsaussage beantworten. Sollte MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten dennoch zukünftig erneut in der aktenkundigen Weise auffällig werden, wäre das Umsetzungsvermögen noch in Frage gestellt und erneute Eignungsbedenken wären dann aus gutachterlicher Sicht begründet.

  1. Beantwortung der Fragestellung (und Empfehlungen)

bei zusammenfassender Wertung der Untersuchungsergebnisse können die behördlichen Eignungsfrage wie folgt beantwortet:

Fahreignungsrelevante Beeinträchtigungen lagen nicht vor bzw. kann von Kompensierbarkeit ausgegangen werden. Es ist zukünftig nicht mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu erwaten, dass MPU Bewerber wegen Flensburg Punkten gegen verkehrsrechtliche Bestimmung verstoßen wird.

Unterschrift MPU Gutachter 1, MPU Arzt / Unterschrift MPU Gutachter 2, MPU Psychologe

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(c) 2024 MPU Beratung / MPU Vorbereitung Kurt Stranz, Esslinger Str. 21, 73207 Plochingen, Telefon: 07153 / 6199659, Telefax: 07153 / 826959