Idiotentest in Baden-Württemberg aber die MPU ist kein Idiotentest

Jemand, der bei uns in Baden-Württemberg die Aufforderung erhält, eine MPU (Medizinisch–Psychologische–Untersuchung), ablegen zu müssen, ist meist geschockt.

Diese Menschen (ca. 10% Frauen und 90% Männer) brauchen dann seriöse Partner, welche ihnen verlässlich und diskret bei der Bewältigung aller Probleme helfen können. Möglichst sollte sich auch das Angebot in Baden-Württemberg befinden, damit die MPU Betroffenen nicht quer durch Deutschland reisen müssen. Enorm wichtig ist natürlich auch die Fachkompetenz der MPU Berater an der gewählten MPU Beratungsstelle.

Wir kennen Fälle, wo sich gutgläubige Baden-Württemberger durch Personen (oft solche, deren Qualifikation darin besteht, die MPU selbst abgelegt zu haben – als Betroffener) zum Idiotentest vorbereiten lassen wollten. Das war in diesen Fällen, nicht erfolgreich, sondern hier wurde das „Idiotentest“ Gerede auszunutzt um Geld zu verdienen.

Aber auch als seriöser Berater weiß man, dass ein bestandenes MPU Gutachten am Ende der Beratung den logischen Abschluss dieser Bemühungen, der MPU Beratung und der MPU Vorbereitung darstellt. Ein positives MPU Gutachten – also kein Idiotentest – befindet sich beispielhaft, in verkürzter Form, auf dieser Seite.

Unser Baden-Württemberger MPU Team, spezialisiert auf MPU Beratung und MPU Vorbereitung in den Regionen von Baden-Württemberg, half bereits vielen MPU Kunden aus sämtlichen Landkreisen und Städten in Baden–Württemberg. Diese, unsere Baden-Württemberger Ehemaligen, haben mit uns und teilweise auch durch uns, den richtigen Weg gefunden. Die Änderung der Einstellung dieser Baden-Württemberger Kunden verhalf ihnen auch zur erfolgreichen Ablegung ihrer MPU.

Leider glauben auch heute noch viele der MPU Betroffenen, das ist übrigens auch in Baden–Württemberg nicht anders, dass die MPU ein Idiotentest sei. Oft völlig unvorbereitet und mit falschen Vorstellungen treten diese zur vermeintlichen Idiotentest MPU an. Das MPU Ergebnis liegt dann natürlich auf der Hand. Auch zu uns kamen schon viele Baden-Württemberger, die sich davor von diesem Begriff täuschen haben lassen. Sie hatten bereits ein oder mehrere negative MPU Gutachten dabei, ehe sie bei uns MPU Hilfe suchten und fanden. Hier hatten wir sogar den Fall, dass einer unserer späteren Kunden, ehe er zu uns kam – sogar aus dem Bundesland Baden-Württemberg raus ging, um den – wie er meinte – Idiotentest zu machen. Er hat so eine Rundreise durch halb Deutschland gemacht (3 Bundesländer hatte er abgeklappert – immer negativ) ehe er zusammen mit uns die Angelegenheit positiv abgeschlossen hat – übrigens in Baden-Württemberg, direkt an seinem Wohnort.

Den Begriff Idiotentest anstatt MPU zu verwenden kommt übrigens aus den Anfangsjahren der MPU. Damals musste, wer bereits dreimal durch die Führerscheinprüfung gefallen war, zur MPU – die darum im Volksmund auch Idiotentest genannt wurde. Speziell in Bayern und in Baden-Württemberg hat sich dieser Begriff manifestiert.

Eine MPU läuft aber heute weit weg von irgendwelchen Idiotentest Vorstellungen. Eine MPU läuft nach klaren Regelungen ab, das MPU Gutachten ist verständlich und nachvollziehbar, außerdem wird es erläutert.

Eine MPU besteht aus folgenden 4 Teilen:

1. MPU Fragebögen,

2. ärztliches MPU Gutachten,

3. MPU Leistungstests und der etwa

4. einstündigen psychologischen MPU Untersuchung, dem Explorationsgespräch.

Unsere MPU Beratung und MPU Vorbereitung in Baden-Württemberg ist eine Rundumbetreuung für Sie. Wir helfen bis zum Erfolg.

Wir bieten unser kostenloses MPU Informationsgespräch und unsere MPU Hilfe in unseren Baden-Württemberger Hauptniederlassungen Stuttgart und Plochingen an. Unter besonderen Voraussetzungen und auf Vereinbarung kann Ihre individuelle MPU Einzelberatung auch in Ihrem Baden-Württemberger Landkreis durchgeführt werden. Oft gelingt es auch, dort kleinere Gruppen zu bilden und auch zusätzlich MPU Gruppenberatungen durchzuführen.

Ausführliche Information, auch für Leute die von ausserhalb Baden-Württemberg kommen, sowie ein Kontaktformular finden Sie auf den anderen Seiten unserer Homepage.

 

Telefonisch erreichen Sie uns:

Montag bis Freitag 08:30 – 18:00 Uhr unter 0711 / 93277000

ab 18:00 Uhr + Samstag Mailbox (Name, Rückruf-Telefonnummer und Wohnort angeben – wir melden uns) oder

Sie schicken eine Email, wir melden uns bei Ihnen. Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt sein!

Ihre Angaben werden bei uns selbstverständlich vertraulich behandelt.

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Nachfolgend haben wir auszugsweise ein MPU Gutachten, welches von einer Baden-Württemberger Behörde verlangt wurde abgedruckt. Andere Gutachten finden Sie auf den speziellen Seiten unserer Homepage.

 

VORWORT

Das nachfolgende MPU Gutachten wurde uns freundlicherweise zur Veröffentlichung auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt. Wir danken dem Besitzer, sein Name wurde in – Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg – geändert. Geändert wurden auch Angaben die einen genauen Bezug zulassen würden, wie Orte in Baden-Württemberg und die dort befindlichen Baden-Württemberger MPU Institute.

Es handelt sich hier um ein

MPU Mustergutachten, Alkohol, positives Ergebnis.

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    1. Anlass und Fragestellung der Untersuchung.

Die Untersuchung erfolgte am 02.04.2008 im Auftrag von Herrn MPU Bewerber aus Baden-Württemberg, um die von der zuständigen Baden-Württemberger Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse/ n A, B, C1E gefordert.

Das Gutachten soll zu folgender Frage Stellung nehmen:

Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und / oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1/2 (F E-Klassen AA, B, C1 E) in Frage stellen?

Gemäß Anlage 15 ( zu § 11 Abs. 5 ) der FeV wurde die Untersuchung streng Anlassbezogen durchgeführt, d.h., wir beschränkten uns in diesem Gutachten auf die Fragen, die imvorliegenden Fall zur Aufklärung der mitgeteilten Zweifel der Verwaltungsbehörde an der in Frage stehenden Fahreignung und zur Feststellung besonderer Eignungsvorrausetzungen beantwortet werden müssen.

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    1. Überblick über die Vorgeschichte
  • Aktenübersicht

Aus der Akte der Baden-Württemberger Fahrerlaubnisbehörde ergibt sich folgendes zum Untersuchungsanlass:

02.02.2007, Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr um 03:30 Uhr: 2,01%o

2.2 Begründung der Eignungsbedenken und Voraussetzung für eine positive Prognose

die aktenkundigen Vorgeschichtsdaten lassen bei Herrn MPU Bewerber aus Baden-Württemberg die Schlussfolgerung zu, dass er zum Zeitpunkt der aktenkundigen Auffälligkeit ein allgemein erhöhtes Alkoholtrinkverhalten entwickelt hatte, das eine hohe Wahrscheinlichkeit für zukünftige Fahrten unter Alkoholeinfluss begründet.

Nach den Leitsätzen der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung sind bei Alkoholmissbrauch die Voraussetzungen, die an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs gestellt werden, nicht erfüllt. Das Vorliegen von Alkoholmissbrauch ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es zu einem Verlust der Kontrolle des Alkoholkonsums gekommen ist. Davon ist etwa beisehr hoher Blutalkoholkonzentration im Bereich von über 1,6%o regelmäßig auszugehen (Stephan, E. al. (2002) Kommentar zu Kap. 3.11 Alkolmissbrauch in Schubert, W. et al. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung- Kommentar. Bonn: Kirschbaum-Verlag), sofern ein Zusammenhang mit einer beabsichtigten, zu erwartenden oder wahrscheinlichen Verkehrsteilnahme besteht.

Bei BAK-Werten von über1,6%o liegt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein allgemein erhöhter Alkoholkonsums mit der Ausbildung einer erheblichen körperlichen Alkoholtoleranz und regelmäßig erhöhtem außerhalb das sozial üblichen Rahmens vor. Dies kann zu Folgeschäden (z.B. einer Verminderung der psychofunktionalen Leistungsfähigkeit) führen, die auch ohne akute Alkoholwirkung eine sichere Verkehrsteilnahme in Frage stellen. Mit der Entwicklung einer körperlichen Alkoholtoleranz geht zudem auch ein Prozess der Verfestigung von Verhaltensgewohnheit und die Gefahr von Einstellungs- und Persönlichkeitsveränderung einher (Stephan, E. (1986). Die Legalbewährung von nachgeschulten Alkoholerstättern in den ersten 2 Jahren unter Berücksichtigung der BAK-Werte. Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 32, 2-8. Kunkel, E. (1991). Die Eignungsuntersuchung bei den medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen. Zeitschrift für Schadensrecht, 12, 325-330. Feuerlein, W. (1989).Alkoholismus – Missbrauch und Abhängigkeit. 4. überarbeitete Auflage, Stuttgart: Thieme.

Die mit der Alkoholgewöhnung einhergehende vermehrte Alkoholtoleranz hat zur Folge, dass neben der Höhe der Blutalkoholkonzentration selbst auch deren negative Auswirkungen unterschätzt werden. Bei erhöhter Alkoholtoleranz entfallen also Gefahrensignale, die bei normalen Alkoholkonsumenten auftreten und die eine weitere Alkoholaufnahme verhindern können.

Es ist aber nur dann möglich, Fahrten unter Alkoholeinfluss zuverlässig zu vermeiden, wenn man seine Alkoholaufnahme kontrollieren und den Blutalkoholspiegel bei Fahreintritt abschätzen kann. Außerdem muss man in der Lage sein, die Alkoholwirkung realistisch einzuschätzen. Diese Voraussetzungen sind bei einer erhöhten Alkoholtoleranz nicht gegeben.

Folglich kann die Frage der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung und der Beurteilungskriterien nur dann in einem für Herrn MPU Bewerber aus Baden-Württemberg günstigen Sinn beantwortet werden, wenn Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg das Alkoholtrinkverhalten ausreichend und stabil geändert hat.

Die Änderung ist ausreichend, wenn die Gefahr gegeben ist, dass Alkohol allenfalls in geringen und kontrollierten Mengen getrunken wird. Sollte aus den Befunden abzuleiten sein, dass ein kontrollierter Umgang nicht erwartet werden kann, wäre Alkoholabszinenz zu fordern.

Die Änderung ist stabil, wenn die aufgrund einer angemessenen und nachvollziehbaren Motivation vorgenommen wurde und bereits ausreichend lange in das Gesamtverhalten und das soziale Umfeld positiv integriert ist.

Im Hinblick auf die Vermeidung einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss ist zudem zu prüfen, ob eine individuell angemessene Einsicht in die Probkematik früheren Verkehrsverhaltens besteht, sowie ob wirksame Vermeidungsstrategien und alternative Verhaltensmuster für vergleichbare Konflijtsituationen entwickelt und eingeübt wurden.

Weitere Bedingungen für eine günstige Prognose ist das Fehlen von körperlichen Befunden, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen direkt beeinträchtigen oder auf erhöhten Alkoholkonsum bis in die jüngere Vergangenheit hindeuten. Auch dürfen keine Anhaltspunkte für wesentliche Leistungsbeeinträchtigungen bestehen, welche ebenfalls ein sicheres Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen können.

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    1. Untersuchungsbefunde

Im folgenden Abschnitt sind die Vorgehensweisen und Befunde der medizinische Untersuchung, der Leistungstestung und der psychologischen Untersuchung ausgeführt.

  • Medizinische Untersuchungsbefunde

(Anamnese, körperlicher Befund, ggf. Laboranalytik)

Die medizinische Untersuchung wurde gemäß den Anknüpfungstatsachen, auf die sich die behördlichen Eignungszweifel beziehen, durchgeführt. In dieser Untersuchung wurde Herrn MPU Bewerber aus Baden-Württemberg ein Fragebogen zum allgemeinen Gesundheitszustand und zu den Trinkgewohnheiten vorgelegt und ausgewertet, eine Anamnese zu Krankheiten und zu den Trinkgewohnheiten erhoben. Angaben aus dem Fragebogen werden nur dann zusätzlich aufgeführt, wenn sie im Widerspruch zu den mündlichen Angaben stehen. Es wurde eine orientierende körperliche Untersuchung durchgeführt, gleichzeitig wurden die Ergebnisse einer auf den Anlass bezogenen Laboruntersuchung mitverwertet.

3.1.1 Anamnese

Allgemeine Anamnese

Zum Zeitpunkt der Untersuchung bestand nach Angaben von Herrn MPU Bewerber aus Baden-Württemberg Wohlbefinden und volle Leistungsfähigkeit. Aktuelle und/oder nicht ausreichend therapierte Erkrankungen, die im Hinblick auf die Fahreignung verkehrsmedizinische Bedeutung besitzen, wurden im Fragebogen nicht erwähnt. Er habe Diabetes. Der aktuelle HbA1c sei bei 7,0 %. Symtome von Unterzucker konnten beschrieben werde. Er habe immer Traubenzucker dabei.

Es bestehe folgende Medikamenteneinnahme: Zwei Atteste des Baden-Württemberger Hausarztes zur Behandlung des Daibetes. Nikotinkonsum wurde verneint.

Anamnese zum Alkoholkonsum

Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg wurde nach früheren und jetztigen Trinkgewohnheiten befragt. Vor der Alkoholfahrt am 02.02.2007 gegen 3:30 Uhr habe er 8 Bier und 2 Gläser Wodka und 5 Gläser Tequila getrunken, es wurden 2,01 %o gemessen. Im Zeitraum vor dieser Alkoholfahrt habe Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg an Wochenenden ähnliche Mengen getrunken. Nach der Alkoholfahrt habe er ganz auf Alkohol verzichtet.

Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg gab an, keine körperlichen Entzugssymptome bei sich bemerkt zu haben.

Im Übrigen verweisen wir auf die psychologische Exploration, die sich ausführlich mit dem Trinkverhalten beschäftigt.

3.1.2 Körperliche Untersuchung (siehe Original, gekürzt)

Der bei der Untersuchung eingesetzte Fragebogen dient der Vorbereitung des psychologischen Untersuchungsgesprächs und enthält Angaben zur Biographie und derzeitigen Lebenssituation. Der Inhalt des Bogens ist auch Gegenstand des Untersuchungsgesprächs. Die Angaben aus dem Fragebogen werden in Abschnitt 3.2.2 dieses Gutachtens aufgeführt.

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3.2.1 Leistungstests

waren in Ordnung, siehe Original MPU Gutachten

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3.2.2 Psychologische Exploration

Angaben zur Person:

Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg, zum Zeitpunkt der Untersuchung 30 Jahre alt, ledig, lebt zusammen mit seiner Mutter und seiner jüngeren Schwester, der Vater ist März 2007 verstorben. Er ist seit 2004 als Kundenberater beschäftigt. Als Hobby und Freizeitbeschäftigung gab er Computer und Internetan sowie seine Freunde an.

Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 hat Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg nach eigenen Angaben erstmals 1996 erworben und dabei eine durchschnittliche jährliche Fahrleistung von ca. 25.000 Kilometern erzielt.

Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg wurde zu Gesprächsbeginn über die Notwendigkeit von Offenheit, sowie den Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen inhaltlichen Aspekte des Explorationsgesprächs (Einstellungs- und Verhaltensänderungen sowie deren Stabilität) informiert; außerdem wurde Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg auf die Bedeutung unrealistischer, widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung hingewiwsen.

Verkehrspsychologische Exploration:

Zur Entwicklung ds Alkoholkonsums vor der Alkoholfahrt: Vor der Alkoholfahrt habe er allgemein unter der Woche keinen Alkohol, aber am Wochenende in der Regel freitags halbe Flasche (0,7 l) Wodka mit Red-Bull vermischt und dazu noch 4-5 Bier (0,5l) auf ca. 5 Stunden verteilt getrunken. Zu besonderen Gelegenheiten (ca. 2-mal im Monat) habe er max. 7 Bier (0,5leine halbe Flasche Wodka auf ca. 6 bis 7 Stunden verteilt getrunken. Dieser Umgang mit Alkohol sei so seit ca. 2002 gewesen. Auf Fragen: sein Körpergewicht habe damals 72 kg betragen, heute 79.

Vor 2002 habe er bedeutend weniger getrunken.

(Auf die Frage, warum er ab 2002 so mit Alkohol umgegangen sei- Trinkanlässe, ggf. persönliche Gründe?) Er sei in dem Jahr 3 oder 4 Monate in seiner Firma beschäftigt gewesen. Die Firma sei Pleite gegangen, und er sei gekündigt worden. Er sei dann auf fast ein Jahr auf Jobsuche gewesen. Dann habe er eine neue Stelle gefunden. Er sei gelernter Kaufmann, habe von dort weg ins Büro gewollt. Nach einem kurzen Job sei er dann in ein Loch gefallen. Er habe dann eine neue Firma gefunden, die aber auch Pleite ging. Man habe ihm das 2003 mitgeteilt, er sei niedergeschlagen gewesen, für ihn sei eine Welt zusammengebrochen, als er nun das das zweite Mal erlebte. Er habe sich immer wieder gefragt, warum passiert mir das gleich zweimal. Er sei wieder arbeitslos gewesen, die anderen fahren in Urlaub und können sich alles leisten, ich häng´rum, ohne Geld und weiß nicht was tun. Durch Alkohol damals, seien Probleme vom Alltag weg gegangen und hatte nicht dran gedacht. Er habe dann am Wochenende mit Freunden so getrunken.

Seit 2005 sei er bereits an der jetzigen Arbeitsstelle.

Auf Nachfrage, warum sein Alkoholkonsum sich da denn weiter so aufrechterhalten habe: Seine Arbeit sei nicht wirklich befriedigend, man habe erheblichen Leistungsstress, müsse eine gewisse Umsätze jeden Tag erzielen. Er arbeite dort, um wenigstens Geld zu verdienen, es sei nicht so, dass er sich freue, dorthin zu gehen.

Warum er in den ganzen Jahren an der Situation nichts verändert habe: Er könne ja nicht jedes Jahr seine Arbeit wechseln, er müsse halt arbeiten um irgendwann etwas Besseres zu kriegen. Es sei für ihn sowieso sehr schwierig gewesen, den Umsatzdruck die ganze Woche aufrechtzuerhalten, und ab Freitagabend war er froh gewesen, nichts mehr von der Arbeit zu hören und zu sehen. Wenn er getrunken habe, habe er seine Arbeit vergessen, habe mit Kumpels über andere Dinge, nicht über Arbeit reden müssen. Der Alkohol habe seine Probleme in dem Moment gelöscht.

(Ob es kritische Hinweise durch andere zum Umgang mit Alkohol gegeben habe?) Seine Eltern haben ihm öfters etwas gesagt.

(Wie er selbst damals seinen Alkoholkonsum bewertet habe?) Er habe sich gesagt, er arbeite 5 Tage, und wenn er einen Tag in der Woche trinke, dann sei das normal.

Nach Vorsätzen und Veränderungen aus den kritischen hinweisen befragt: Wenn er weg gegangen sei, habe er dann schon mal versucht, langsamer und nicht so viel zu trinken. Es sei dann aber doch oft zu viel geworden, wenn er mit seinen Kumpels weg gewesen sei.

Auf Fragen: Zu einem richtigen Blackout sei es nie gekommen, wohl zu Erinnerungsschwächen, aber im Laufe des Tages sei alles wieder eingefallen.

Dies sei eine vollständige Beschreibung zum Ausmaß und zu den Bedingungen des Alkoholkonsums bis zur Alkoholfahrt.

(Wie er Fahren ohne Trinken organisierte habe?) Das sei schon vorgekommen, dass er nach Alkoholkonsum gefahren sei, schon nach 5 Bier (0,33l).

02.02.2007, Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, BAK um 3:30 Uhr:2,01%oo

(Aus welchem Anlass er getrunken habe?) Mit der Handballmannschaft seien sie zu einem Turnier in einem Baden-Württemberger Nachbarort gewesen. Sie haben ddas Turnier gewonnen, eine Siegprämie erhalten und waren gut drauf. Sie seien dann in eine Diskothek gefahren, er sei mit seinem Auto gefahren.

Ab ca. 0.30 Uhr habe er insgesamt ca. 8 Bier und 2 Gläser Wodka und 5 Gläser Tequila getrunken. Trinkende sei kurz nach 3 Uhr gewesen.

(Wie er seine Alkoholfahrt habe vermeiden wollen) Er habe erst gedacht, lediglich 2 oder 3 Bier zu trinken. Es sei dann aber doch mehr geworden.

Er habe dann nach Hause fahren wollen.

Die Fahrstrecke habe ca. 50 Meter betragen, dann sei er schon angehalten worden. Zur Entwicklung des Alkoholtrinkverhaltens nach der Alkoholfahrt:

Danach habe er 6 oder 7 Wochen gar nichts getrunken, sein Führerschein sei weg gewesen, der Alkohol habe ihm ja nur Ärger eingebracht gehabt. Er habe ja gewusst das es irgendwann so kommen musste wo er schon die ganze Zeit so viel getrunken habe.

Das sei nicht schwer, aber ungewohnt gewesen, keinen Alkohol zu trinken, wenn man weg ging.

Im März 2007 habe dann mal wieder 1 Bier (0,33l) getrunken, er habe Lust darauf gehabt. Seine Mutter aber habe gemeint, er solle etwas machen wegen des Alkohols. Sie habe ihm gesagt, gehe zu dem Herrn MPU Berater in Baden-Württemberg. Das habe er dann auch gemacht. Seit März 2007 habe er dort nun regelmäßig eine Selbstaushilfegruppe besucht und Einzelgespräche geführt. Er habe dort gesprochen. Habe gesehen, dass dort Leute sind, die gleiche Probleme wie er haben. Und da habe er sich entschlossen, überhaupt keinen Alkohol zu trinken, er habe gesehen, welche fatalen Folgen durch den Alkohol entstehen können. Er habe in der Gruppe die Erfahrung anderer gehört, und er selbst meine, das kontrollierte Trinken werde bei ihm nicht langfristig funktionieren, das habe er in der Vergangenheit ja oft genug gesehen. Er wolle nicht wieder in das Schema von früher kommen.

In den Gesprächen da sei ihm auch klar geworden, warum er so Alkohol getrunken habe. Das hatte mit Stress zu tun, den er gehabt habe. Seine Verlobte habe ihn betrogen, ihn verlassen und er habe immer im Alkohol Vergessen gesucht habe. Für ihn sei es immer leichter gewesen, ein Bier zu trinken, anstatt über seine Probleme mal mit Vertrauten zu reden. Alles in sich hineingefressen und nicht lösen war sein damaliges Verhalten.

(Auf Fragen: Was sich durch den Alkoholverzicht geändert habe?) Er sei fitter, selbstständiger und es und der Zwischenzeit gelernt mit anderen zu reden. Er helfe jemanden, seine Werkstätte neu aufzubauen und kann sich in der Arbeit besser durchzusetzen. Mit alten Freunden habe er kaum Kontakt, er habe einen neuen Freundeskreis.

Auf die Frage, wie Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg aus heutiger Sicht den früheren Alkoholkonsum einstufe (normaler Alkoholkonsum, Alkoholmissbrauch, Alkoholabhängigkeit):

Er stufe es für sich bei Alkoholmissbrauch ein.

(Warum sich das Alkoholtrinkverhalten bei ihm bis zum Alkoholmissbrauch habe entwickeln können?) Das habe an den Hintergründen gelegen, wie er sie geschildert habe. Heute sei er aber in der Lage, besser mit Belastung, mit Stress umzugehen. Sein Vater sei gestorben. Früher hätte er in der Situation sicher viel getrunken. Aber er habe sich mit seiner Familie zusammensetzen und sprechen können; das habe ihm geholfen, seine Trauer zu verarbeiten. Er sei stolz auf sich, dass er heute ohne Alkohol könne.

(Wie er den Alkoholmissbrauch sicher gegen eine Alkoholabhängigkeit abgrenzen?)

Er habe in dem Sinne nie ein Verlangen nach Alkohol gehabt, er habe nicht extra losfahren müssen, um sich Alkohol zu kaufen. Er sei seiner Arbeit nachgegangen, sei nie durch Alkohol auf der Arbeit auffällig geworden.

(Wie er zukünftig zuverlässig eine erneute Alkoholfahrt vermeiden wolle?) Er trinke grundsätzlich keinen Alkohol mehr. Er habe eingesehen, dass er sich durch den Alkohol nur Probleme gemacht habe. Er werde nicht mehr mit den Leuten zusammen sein, mit denen er früher so viel getrunken habe. Er besuche weiterhin die Selbsthilfegruppe, um sich weiter Sicherheit zu verschaffen. Es sei ja jetzt gerade erst ein Jahr, wo er keinen Alkohol mehr trinke.

Das Untersuchungsgespräch dauerte von 14.00 Uhr bis 15.05 Uhr. Die Angaben aus dem 50-minütigen Untersuchungsgespräch wurden direkt mit dem PC mitgeschrieben. Es wurde von Herrn MPU Bewerber aus Baden-Württemberg darauf verzichtet, die Angaben selbst zu Lesen. Laufende Verfahren bzw. weitere noch nicht aktenkundige Delikte wurden verneint.

Am Untersuchungstag wurde vorgelegt:

  • Bescheinigung der Suchtberatungsstelle MPU Berater xxx 25.03.2008, wonach Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg seit März 2007 regelmäßig die im 14.tägigen Rhythmus statt findenden Treffen der Alkohol-Arbeitsgruppe besucht und seit dem zusätzlich 10 Einzelgespräche geführt hat.

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    1. Bewertung der Befunde

(Interdisziplinäre Interpretation der Befunde und ihre Bedeutung für die Annahme oder Zurückweisung der unter 2 aufgeführten Hypothesen)

die Vorraussetzungen für eine positive Prognose sind im vorliegenden Fall erfüllt.

Bewertung der medizinischen Untersuchungsbefunde

Die Medizinische Untersuchung ergab zu jetzigen Zeitpunkt folgende Befunde im Sinne der Fragestellung:

Die angegebenen früheren Trinkmengen stehen in Übereinstimmung mit der Alkoholgewöhnung von 2,01%o Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg gab an, seit 22.01.2007 alkoholabstinent zu sein.

Die für die Fragestellung relevanten hier erhobenen und vorgelegten Laborparameter lagen im Normbereich, bis auf einen isoliert erhöhten GPT-Wert (Leberenzym) am 02.04.2008. dies spricht nicht unbedingt für eine alkohltoxische Leberschädigung, es kommen auch andere Ursachen in Betracht. Dies sollte ärztlich abgeklärt werden. Auf Grund des erhöhten GPT-Wertes, der auf einen Alkoholmissbrauch hindeuten könnten, wurden bei Herrn MPU Bewerber aus Baden-Württemberg der Alkohomarker Ethylglcuronid (ETG) in Urin bestimmt. Dieser Wert wird positiv, d.h. ist messbar, wenn in den 2 bis 3 Tagen vor der Urinabgabe Alkohol Konsumiert wurde. Falsch positive Werte sind ausgeschlossen. Das bedeutet, wenn ETG nachweisbar ist, wurde auch Alkohol konsumiert. Ein negativer (unauffälliger) Wert wie bei Herrn MPU Bewerber aus Baden-Württemberg kann somit die Abstinenzangabe stützen.

Bezüglich des Diabetes mellitus Typ 1:

Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg hat einen Diabetes xxxx. Begutachtungs-Leitlinien zu Kraftfahreignung 3.5 sind mit Insulin behandelte Diabetiker, wie Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg in der Lage ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 und auch der Unterklasse C1 und C1E sicher zu führen, sofern die Stoffwechsellage ausgeglichen ist und im Umgang mit der Erkrankung informiert sind. Dies ist bei Herrn MPU Bewerber aus Baden-Württemberg gegeben.

Ob die bisherige Aufarbeitung der Alkohlproblematik für die Minderung der Wiederauffallenswahrscheinlichkeit für das Delikt Trunkenheit im Verkehr bei Herrn MPU Bewerber aus Baden-Württemberg ausreicht, muss weiterführend die verkehrspsychologische Untersuchung erweisen.

Bewertung der Leistungstests-Ergebnisse

Die Überprüfung der verkehrsbedeutsamen Leistungsfunktionen ergab nach Wiederholung eines einzelnen Testverfahrens insgesamt ausreichende Ergebnisse. Damit bestehen in diesem Bereich keine Bedenken an der Fahreignung.

Bewertung der Ergebnisse der psychologischen Exploration

Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg verhielt sich während des Untersuchungsgesprächs zugewandt und zeigte sich gesprächsbereit.

Eine angemessene Einschätzung zum Ausmaß des früheren Umgangs mit Alkohol (Trinkmengen, Häufigkeit großer Trinkmengen, Dauer eines verstärkten Alkoholkonsums) ist zu fordern, damit eine realistische persönliche Einstufung einer vorliegenden Alkoholproblematik gelingen kann.

Die geschilderten Trinkmengen und –häufigkeiten bis zur Alkohlauffälligkeit (siehe oben) auf ca. 5 Stunden verteilt getrunken. Zu besonderen Gelegenheiten (siehe oben 7 Stunden verteilt getrunken. Dieser Umgang mit Alkohol sei so seit 2002 gewesen) können erklären, dass eine Alkoholverträglichkeit entwickelt wurde, die das Erreichen der aktenkundigen Blutalkoholkonzentration ermöglichte.

Die hinsichtlich der Alkoholfahrt angegebenen Alkoholmenge (siehe oben) reicht aus, um die gemessene Blutalkoholkonzentration erklären zu können.

Die Abklärung der Bedingungen eines problematischen Alkoholtrinkverhaltens ist eine wichtige Vorraussetzung für eine gefestigte Verhaltensänderung, da hierin die Basis für eine ausreichende Kontrolle oder Behebung solcher Bedingungen zu sehen ist.

Aus den folgenden Angaben zu den Bedingungen für die Entwicklung des Alkoholtrinkverhaltens kann nachvollzogen werden, warum eine Alkoholproblematik entstehen konnte.

Sowohl die Darstellung zu den Auslösern (Arbeitsplatzverlust infolge Insolvenz, belastende Arbeitsbedingungen), wie auch zu den Ursachen (warum passiert dir das gleich zweimal… warum ihm das immer passiere. Die anderen konnten in Urlaub, und er hänge ohne Geld rum. Wenn er damals getrunken habe, seien seine Probleme vom Alltag weg gewesen. Er habe dann am Wochenende unter Freunden getrunken…. Es sei für ihn so schwierig gewesen, diesen Druck ganze Woche aufrechtzuerhalten, und am Wochenende sei er froh, nichts mehr von der Arbeit zu hören und zu sehen. Wenn getrunken, dann habe er seine Arbeit vergessen, habe über andere Dinge, nicht über Arbeit reden müssen.der Alkohol habe seine Probleme in dem Monat gelöscht.) können erklären, warum gerade mit Alkohol auf die geschilderten Situationen reagiert wurde.

Voraussetzung für eine angemessene und gefestigte Verhaltensänderung ist eine realistische Selbsteinschätzung der Alkoholproblematik.

Die von Herrn MPU Bewerber aus Baden-Württemberg vorgetragene Selbsteinschätzung als „Alkoholmissbrauch“ kann schlüssig aus den Darstellungen zur Entwicklung des Alkoholtrinkverhaltens (Ausmaß und Bedingungen) abgeleitet werden.

Aus den Darstellungen kann nachvollzogen werden, dass der Umgang mit Alkohol verändert wurde. (im März 2007 einer Selbsthilfegruppe angeschlossen, deren Treffen er regelmäßig besucht, in den Gesprächen dort sei ihm auch klar geworden, warum er so Alkohol getrunken habe. Dass das alles mit Stress zu tun gehabt habe, dass seine Freundin sich von ihm getrennt habe, und er immer im Alkohol Vergessenheit gesucht habe. Für ihn sei es immer leichter gewesen, ein Bier zu trinken, anstatt über seine Schwierigkeiten mal mit jemandem zu sprechen. Er habe immer ja seine Schwierigkeiten in sich hineingefressen und nicht gelöst.

Er sei selbstständiger geworden. Er habe in der Zwischenzeit gelernt, mit anderen zu reden, wenn ihm etwas nicht passe. Er habe lernen müssen, sich anderen anzuvertrauen, wenn ihm etwas Schwierigkeiten bereite. Er vermöge heute, sich auf der Arbeit besser durchzusetzen. Mit alten Freunden sei kaum Kontakt, er habe einen neuen Freundeskreis auch woher.

Dabei wurde deutlich, über welche inhaltliche Auseinandersetzung die Notwendigkeit der Veränderung erkannt und wie die Veränderung des Umgangs mit Alkohol dann umgesetzt wurde.

Die angegebenen bisher vollzogenen Veränderungen und die dargestellten Verhaltensplanungen beruhen auf einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten. Es kann deshalb erwartet werden, dass zukünftig konsequent und stabil auf den Konsum alkoholischer Getränke verzichtet wird.

Da sich die Bedingungen für die Auffälligkeiten klären lassen und durch ausreichende Veränderungen die Bedenken aus der Fragestellung der Baden-Württemberger Behörde auszuräumen sind, kann auf eine wiederhergestellte Fahreignung für Herrn MPU Bewerber aus Baden-Württemberg verwiesen werden.

Herrn MPU Bewerber aus Baden-Württemberg wurde am Untersuchungstag eine Sachstandmitteilung zum Verlauf der Untersuchung gegeben.

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    1. Beantwortung der Fragestellung

die im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung erhobenen Befunde ermöglichen eine günstige Beantwortung der behördlichen Fragestellung.

Daraus ergibt sich folgende Beantwortung der Fragestellung.

Es ist nicht zu erwaten, dass Herr MPU Bewerber aus Baden-Württemberg auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.

Es bestehen keine Hinweise dafür, dass als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen A,B,C1E in Frage stellen.

Gez. MPU Arzt und MPU Psychologe

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