Baden-Württemberg:
* Aalen * Breisach * Esslingen * Göppingen * Heidelberg * Herrenberg * Karlsruhe * Leonberg * Ludwigsburg * Mosbach * Plochingen * Rastatt/Bühl/BadenBaden * Reutlingen * Schorndorf * Sinsheim * Stuttgart * Tübingen * Ulm
Bayern:
* Aschaffenburg * Augsburg * Garmisch/Partenkirchen * Kempten * München-Pasing * Nürnberg/Roth/Neumarkt
Berlin/Brandenburg:
* Berlin
Bremen:
* Bremen
Hessen:
* Darmstadt * Korbach * Wiesbaden
Niedersachsen:
* Stade *
Nordrhein-Westfalen:
* Dortmund * Köln/Bonn * Köln * Recklinghausen
Sachsen:
* Dresden
Fremdsprachige Beratungsstellen:
* russisch (Baden-Württemberg und Bayern, ganz Deutschland)
* türkisch (Baden-Württemberg und Bayern, ganz Deutschland)
Ausbildung zum MPU Berater / Berater Kraftfahreignung
LEHRGANG FÜR PSYCHOLOGEN, PÄDAGOGEN, FAHRLEHRER U.A. BERUFE MIT FACHLICHER VORAUSSETZUNG
MPU Mustergutachten, Fahrverhaltensbeobachtung
MPU Mustergutachten : Verschiedene Gutachten (positive und negative)
Fahrverhaltensbeobachtung – Infos zur MPU Fahrverhaltensbeobachtung
MPU Lexikon – Begriffe und Erklärungen
Führerscheininfos zur MPU
FES – Fahreignungsseminar für Punkteauffällige (Flensburg Punkte Abbau)
ASF – Seminar für auffällige Fahranfänger (Probezeit Seminar / Nachschulung)
EU – Führerschein statt MPU, Schlupflöcher gestopft
Fahrerlaubnisklassen NEU, nach Entzug des Klasse 3 Führerscheins
Wer früher die Fahrerlaubnis für die Klasse 3 hatte, darf bei der Neuerteilung (z.B.: nach dem Entzug der FE) wählen ob er den alten Besitzstand wieder haben will (Klasse C1E) oder ob er zukünftig darauf verzichtet, Kfz. über 3,5 t zul. Gesamtmasse zu fahren (Klasse B)
Der Grund dafür ist die: Europaweite Klasseneinteilung für Führerscheine
Am 1. Januar 1999 wurde die EU-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird in der gesamten EU der Führerschein nach einer einheitlichen Klasseneinteilung gemacht.
Ein Element der Richtlinie, die Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D und E wurden eingeführt. Die deutsche Einteilung nach Nummern wurde damit abgeschafft. Für Pkw braucht man einen Führerschein der Klasse B. Er erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Die ehemaligen Pkw-Klasse, 3 hatte aber 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht als Limit.
Die neue Klasseneinteilung gilt nur für Führerscheine, die nach der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ausgestellt wurden. Besitzer eines Führerscheins der Klasse 3 sollen auch in Zukunft ihre einmal erworbenen Rechte behalten. Sie können genauso wie bisher Fahrzeuge bis zu 7,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer dagegen nach dem 1. Januar 1999 seinen Führerschein erworben hat und ein schweres Fahrzeuge mit über 3,5 t Gesamtgewicht fahren will, braucht den Euro-Führerschein Klasse C.
In Deutschland gilt für Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 t und 7,5 t die Klasse C1, die in einer Kombination C1 und E auch zum Führen eines Anhängers berechtigt. Mit diesen Unterklassen soll ein reibungsloser Übergang zum europäischen Führerschein gewährleistet werden. So kann ein deutscher Führerschein der Klasse 3 in einen europäischen Führerschein der Klassen B und C1 oder B und C1+E umgetauscht werden. Damit ist gewährleistet, dass der Besitzer des 3er-Führerscheins seine alten Rechte auch in die europäische Führerscheinzeit hinein behalten kann.
Vor- und Nachteile sowie Unterschiede bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis für Besitzer des ehemaligen Klasse 3 Führerscheins:
Aber beachten Sie, dass der Prüfungszwang nach 2 Jahren ohne Führerschein „in der Regel“ heute nicht mehr gilt, wenn die MPU erfolgreich abgelegt wurde.
Wegfall der 2-Jahresfrist
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Die bisherige Regelung, dass bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem Entzug des Führerscheins nach einen Zeitraum von 2 Jahren sowohl die Theorieprüfung als auch die Fahrprüfung abgelegt werden muss, ist aufgehoben.
Die Prüfungen werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen verlangt.
Ab 2011 wurde von vielen Behörden die bis dahin gewährte Großzügigkeit bei der Anordnung einer Prüfung verändert. Oft wird die Prüfung nach sieben bzw. zehn Jahren wieder obligatorisch.