MPU Mustergutachten bei verschiedenen Drogen, positiv

VORWORT

Das nachfolgende MPU Gutachten wurde uns freundlicherweise zur Veröffentlichung auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt. Wir danken dem Besitzer, sein Name wurde in – Herr MPU Bewerber – geändert. Geändert wurden auch Angaben die einen genauen Bezug zulassen würden, wie Orte, MPU Institute, MPU Hilfestellen und MPU Beratungsstellen.

Es handelt sich hier um ein MPU Mustergutachten, Drogen – Cannabis, Amphetamine, Kokain, positives Ergebnis.

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1. ANLASS UND FRAGESTELLUNG DER UNTERSUCHUNG

Herr MPU BEWERBER beauftragte uns, ein MPU Gutachten zur Vorlage bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu erstellen. Wir haben die Aufgabe, eine Prognose zur Rückfallwahrscheinlichkeit abzugeben bzw. die Frage zu beantworten, ob zukünftig Auffälligkeiten im Straßenverkehr zu erwarten sind.

Die Behörde fragt: Kann Herr MPU BEWERBER trotz der Hinweise auf (früheren) Drogenmissbrauch ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1/2 (FE-Klasse AABE) sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass Herr MPU BEWERBER ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird? Da wir aufgrund der vorliegenden Aktenlage von Drogenkonsum ausgehen müssen, ist die Fähigkeit zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen.

2. ÜBERBLICK ÜBER DIE VORGESCHICHTE (AKTEN)

Begründung der Eignungsbedenken: Es werden hier die wissenschaftlichen Voraussetzungen und Leitlinien gemäß der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung aus den Berichten der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M115, Mensch und Sicherheit vom Februar 2000 zitiert und/oder teilweise sinngemäß bzw. auch zusammengefasst wiedergegeben (Seite 44): „Menschen, die von einem oder mehreren der oben genannten Stoffe (Betäubungsmittel im Sinne des BtMG) abhängig sind, können für die Zeit der Wirkung eines Giftstoffes oder sogar dauernd schwere körperlich-geistige (psychische) und die Kraftfahrleistung beeinträchtigende Schäden erleiden. So können als Folge des Missbrauchs oder der Abhängigkeit krankhafte Persönlichkeitsveränderungen auftreten, insbesondere Selbstüberschätzung, Gleichgültigkeit, Nachlässigkeit, Erregbarkeit und Reizbarkeit (…)   Bei einigen Drogen kann es sehr schnell zu schweren Entzugssymptomen kommen, die innerhalb weniger Stunden nach der Einnahme auftreten und die die Fahrtauglichkeit erheblich beeinträchtigen (…)

Für den Spezialfall Cannabis gilt folgendes (Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung aus den Berichten der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M115, Mensch und Sicherheit vom Februar 2000, S. 43):  „Wer regelmäßig (täglich oder gewohnheitsmäßig) Cannabis konsumiert, ist idR. nicht in der Lage, den gestellten Aufgaben zum Führen von Kfz. Gerecht zu werden. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Konsum und Fahren getrennt werden und wenn keine Leistungsmängel vorliegen. Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist in der Lage, den gestellten Kfz-Führer Anforderungen gerecht zu werden, wenn er Konsum und Fahren trennen kann, wenn kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen und wenn keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen.

Akteneinsicht, es ergibt sich folgendes zum Untersuchungsanlass:

11.0X.2003 Führen eines Kfz. Unter Einfluss von Btm (Betäubungsmittel). Konsumiert wurden Kokain, Amphetamin und Cannabis. Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle gegen 04:00 Uhr (Verurteilung zuständiges AG des MPU Kandidaten liegt zur MPU vor)

30.0X.2004 Verurteilung durch das zuständige AG des MPU Kandidaten. Wegen gewerbsmäßigen Handels mit Btm (Betäubungsmittel) innerhalb eines halben Jahres. Xx-Menge Marihuana gekauft mit Verkaufsabsicht.

11.0X.2004 Falsche Verdächtigung und Freiheitsberaubung

Herr MPU Bewerber hat die Neuerteilung der Klasse C1E beantragt.

VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE GÜNSTIGE PROGNOSE UND DARLEGUNG DER ZU PRÜFENDEN HYPOTHESEN

Wer psychoaktiv wirkende Stoffe, wie z.B Opiate, Amphetamine, Kokain bzw. verwandte Verbindungen oder deren Kombination (Polytoxikomanie) konsumiert, muss als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden.

Voraussetzung für eine positive Prognose ist in diesem Fall eine ausreichend lange Drogenabstinenz bzw. im Falle von Cannabis eine Veränderung der Konsumgewohnheiten entweder in Richtung eines lediglich nachgewiesernenmaßen sporadischen / unregelmäßigen Konsums oder in Form eines strikten Cannabisverzichts.

Sollte lediglich sporadischer Cannabiskonsum bestehen, ist weiterhin zu prüfen, ob eine hinreichend sichere Trennung von Cannabiskonsum und Führen eines Kraftfahrzeuges zu erwarten ist.

Sind die Voraussetzungen zum Führen vom Kraftfahrzeugen ausgeschlossen, so können sie nur dann wieder als gegeben angesehen werden, wenn der Nachweis geführt wird, dass kein Drogenkonsum bzw. im Spezialfall von Cannabis zumindest kein regelmäßiger Konsum mehr besteht. Insbesondere Haare eignen sich zum Ausschluss eines fortgesetzten Drogenkonsums bzw. eines regelmäßigen Konsums von Cannabis. Ein lediglich sporadischer Konsum von Cannabis ist in den Haaren nicht nachweisbar. Es ist darüber hinaus für die angemessene Begründung einer positiven Verkehrsprognose wesentlich, dass zur positiven Veränderung der körperlichen Befunde einschließlich der Laborbefunde ein tief greifender und stabiler Einstellungswandel hinzutreten muss, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene auch in Zukunft die notwendige Abstinenz, im Spezialfall von Cannabis gegebenenfalls auch einen lediglich sporadischen Konsum bei strikter Trennung von Konsum und Fahren, einhält.

Es dürfen zudem keine Anhaltspunkte für wesentliche Leistungsbeeinträchtigungen bestehen.

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3. UNTERSUCHUNGSBEFUNDE

Herr MPU BEWERBER hat uns zur Durchführung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung beauftragt und wurde zu Beginn der Untersuchung über Gegenstand und Zweck der Untersuchung, den gesamten Untersuchungsablauf und die Verfahrensweisen bis zur Versendung des Gutachtens informiert. Ausgehändigt wurden dazu ein allgemeines Informationsblatt zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, eine Checkliste zum psychologischen Untersuchungsgespräch über mögliche Fragen der Gutachter sowie ein medizinischer Fragebogen. Den Fragebogen hat Herr MPU BEWERBER bereitwillig und sorgfältig ausgefüllt und gab sein Einverständnis zur Zuhilfenahme eines PC zur Aufzeichnung der psychologischen und medizinischen Untersuchung.

Vor Explorationsbeginn wurde Herr MPU BEWERBER mündlich über die wesentlichen Inhalte des psychologischen Gesprächs informiert und darauf hingewiesen, dass unrealistische und widersprüchliche Angaben zu einem negativen Gutachtenergebnis führen.

A- Darstellung der medizinischen Untersuchungsbefunde

(Darstellung der Methoden, Befunde, Anamnese, körperliche Befunde, Laboranalytik) Beginn/Ende der ärztlichen Untersuchung: von17:31 Uhr bis 17:57 Uhr

Anamnese: Im ärztlichen Gespräch wurde Herr MPU BEWERBER hinsichtlich von bestehenden Erkrankungen befragt. Es ergaben sich hierbei keine Krankheiten oder körperliche Einschränkungen (z.B. nach Operationen), die die Kraftfahreignung beeinträchtigen. Ausgeschlossen wurde anamnestisch ebenfalls die regelmäßige Einnahme von zentralwirksamen, psychotropen Medikamenten, welche die Fahrtauglichkeit erheblich beeinflussen.

Zum Drogenkonsum gab Herr MPU BEWERBER an, dass er 1998/ 1999 mit dem Cannabiskonsum begonnen habe, Dauer bis Juni 2003, zuletzt habe ein überwiegender Wochenendkonsum (Fr.-So.) stattgefunden, er habe überwiegend in der Gruppe geraucht, nur Joints. Beginn des Amphetaminkonsums Ende 2002, anfänglich 1 – 2-mal im Monat, zuletzt habe ein regelmäßiger Wochenendkonsum bis Ende 2003 stattgefunden. Anfang 2003 habe er zum ersten Mal Kokain probiert, im Zeitraum von Mitte bis Ende 2003 habe er dann insgesamt 10-15-mal Kokain konsumiert. Von Ende 2003 bis Juni/ Juli 2004 habe nur noch ein gelegentlicher Drogenkonsum (Amphetamin/ Kokain) stattgefunden, Drogenabstinenz bestehe seit Juli 2004. Der Konsum anderer Drogen wurde verneint.

Zum Alkoholkonsum befragt, gab Herr MPU BEWERBER an, dass er zurzeit eher unregelmäßig, maximal einmal in der Woche 1-2 Glas Wein trinken würde. Davor habe er überwiegend am Wochenende bis zu 5 Bier (0,5 L.) und Cocktails getrunken, Filmrisse seien keine vorgekommen. Auch zum Zeitpunkt des Drogenverzichts habe es keinen vermehrten Alkoholkonsum gegeben.

Vorgelegt wurden am Untersuchungstag:

– Eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme an 18 Einzelgesprächen und Gruppensitzungen der Alkohol und Drogen MPU Gruppe, seit Herbst 2005, ausgestellt von der MPU Hilfe und Suchtberatungsstelle zur Prävention, Rehabilitation und Prophylaxe – MPU BERATER -, Herr MPU BERATER, Sucht- und Fachberater für Kraftfahreignung.

– MPU Drogenkontrollprogramm (8 Drogenscreenings in 12 Monaten) – 1. Kontrolle zum MPU Drogenscreening am zz.10.2005, 2. Kontrolle zum MPU Drogenscreening am zz.12.2005 (Kreatinin niedrig), 3. Kontrolle zum MPU Drogenscreening am zz.01.2006, 4. Kontrolle zum MPU Drogenscreening am zz.04.2006, 5. Kontrolle zum MPU Drogenscreening am zz.05.2006, 6. Kontrolle zum MPU Drogenscreening am zz.07.2006, 7. Kontrolle zum MPU Drogenscreening am zz.09.2006 und 8. Kontrolle zum MPU Drogenscreening am zz.11.2006 (jeweils Tag der Laboruntersuchung) unter forensischen Bedingungen, getestet auf Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepin, Buprenorphin, Cannabis, Methadon, Kokain, Opiate jeweils negativ auf die getesteten Substanzen.

MPU Labor in Stadt des Sitzes des MPU Labors, Nachweisverfahren: GC-MS. Bescheinigung über forensisch gesicherte Einbestellpraxis liegt vor MPU Überprüfung Gesellschaft – in – Sitz der MPU Überprüfung Gesellschaft.

Körperliche Untersuchung

 

Alter:               25 Jahre

Größe:            179 cm

Gewicht:         84 kg

Blutdruck:       135/80 mm Hg Puls:            72 Schläge/min

Haut und sichtbare Schleimhäute unauffällig. Unauffälliger abdomineller Untersuchungsbefund (auskultatorisch/ palpatorisch/ perkutorisch). Die vegetativen Zeichen waren allesamt unauffällig. Unauffälliger neurologischer Status. Bei der grob orientierenden Bewegungsprüfung ergaben sich keine sichtbaren die Eignung ausschließenden Bewegungseinschränkungen/ Lähmungen/ Körperbehinderungen.

Die Stimmungslage war freundlich zugewandt.

Laborbefunde:

Urin

PH:                 6

Glukose:        o.B.

Eiweiß:           o.B.

Drogenscreening

Laboruntersuchung: zertifiziertes MPU-Labor MPU Kliniken MPU Anbieter Nachweisverfahren: GC-MS

Untersuchungsmaterial: Urin

(Probenabgabe am Untersuchungstag unter ärztlicher Sichtkontrolle)

Bestimmte Parameter         Ergebnis        Nachweisgrenze

Amphetamine                       negativ           ( 300 ng/ml)

Barbiturate                            negativ           ( 200 ng/ml)

Benzodiazepine                   negativ           ( 200 ng/ml)

Buprenorphin                        negativ           ( 5 ng/mI)

Cannabis                               negativ           ( 20 ng/ml)

Methadon/ -metabolite        negativ           ( 100 ng/ml)

Cocain/ -metabolite             negativ           ( 300 ng/ml)

Opiate            negativ                                               ( 200 ng/ml)

Kreatinin                                                       13,6 mmo1/1 3,0 mmo1/1

Es war keine der oben genannten Substanzen nachweisbar. (Negative Untersuchungsergebnisse lassen bei einem Kreatininwert unter 3,0 mmo1/1 keinen sicheren Rückschluss auf die Abwesenheit von Suchtstoffen zu).

B- Darstellung der psychologischen Befunde (Darstellung der in der MPU angewendeten Methoden, Befunde die bei der MPU erhoben wurden, MPU

B-1: Explorationsgespräch,

B-2; MPU Leistungstests)

Zur Aufzeichnung der persönlichen Äußerungen in der psychologischen Exploration in der MPU:

Um Missverständnissen vorzubeugen, wurden die Äußerungen des Herrn MPU BEWERBER sinngemäß zusammengefasst, teilweise auch wörtlich direkt in den PC eingetippt und am Schluss ausgedruckt. Diesen Ausdruck konnte Herr MPU BEWERBER durchlesen und ggf. korrigieren. Die Korrekturen wurden in den Text übernommen. Die inhaltliche Richtigkeit der Mitschrift wurde von Herrn MPU BEWERBER anschließend bestätigt.

Beginn der Exploration (Teil der MPU) :   16:34 Uhr

Ende der Exploration (Teil der MPU) :      17:29 Uhr

Das Ergebnis wurde im Anschluss an das MPU Untersuchungsgespräch mitgeteilt. Persönliche Äußerungen im MPU Explorationsgespräch: Wörtliche Angaben des Herrn MPU BEWERBER sind in Anführungszeichen gesetzt.

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Zur beruflichen und privaten Situation im Rahmen des MPU Explorationsgespräches befragt:

Herr MPU BEWERBER gab an, er sei 25 Jahre alt und arbeite seit dem Ende der Ausbildung 2001 als Lackierer. Er habe seither immer in diesem Beruf gearbeitet, bis auf den Zivildienst zwischendurch. Er sei nicht verheiratet und habe keine Kinder. Er habe auch keine Beziehung. Er lebe zurzeit alleine. Er habe eine älteren Bruder. Seine Mutter wohne in Pfullingen, der Vater sei verstorben. In seiner Freizeit beschäftige er sich mit dem Sport, wenn es die Freizeit erlaube. Er arbeite viel (Schichtbetrieb). Er habe ein Terrarium, wolle sich ein größeres besorgen. Er lese auch gerne Science-Fiction Romane. Die Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Kl. B habe er 1999 erstmalig erhalten. Er sei im Jahr etwa 25.000 Kilometer gefahren.

Zur Verkehrsvorgeschichte im MPU Explorationsgespräch befragt:

Herr MPU BEWERBER bestätigt, dass seit der letzten aktenkundigen Auffälligkeit (29.04.2004) nichts mehr vorgefallen ist.

Zur Entwicklung des Drogenkonsums im MPU Gespräch befragt:

(Beginn des Konsums berauschender Mittel?) „Nach meiner Hauptschulzeit, 1998, als ich mit der Ausbildung angefangen habe. Dort waren Leute, die das schon konsumiert haben. Es war ein gewisser Gruppenzwang, aber es war nur probeweise. Nicht häufig.“

(Genauer?) „Anfangs gelegentlich 1-2 mal im Monat, am Wochenende. Aber es hat sich gesteigert. Ein Dauerkiffer war ich nicht. Als die Zeit kam, wo die Erkrankung meines Vaters bekannt -2001- wurde, da habe ich auch unter der Woche was geraucht. Er ist 2002 verstorben. Im Jahr davor gab es etwas Probleme zu Hause. März 2002 bin ich von zu Hause ausgezogen. Die Beziehung zu meinen Eltern wurde schlechter. Mein Vater war unzufrieden. Das kam dann raus an andere Personen. Als ich ausgezogen bin, wurde das Verhältnis auch besser. Es war ein guter Schritt, dass ich ausgezogen bin.“

(Welche Mengen geraucht?) „Etwa so einen Beutel mit 3-4 Gramm über eine Woche. Auf jeden Fall am Wochenende. Freitags 1-2 Tütchen, Samstag und Sonntag auch. Unter der Woche auch 2-3-mal. Aber unterschiedlich. Je nach Schicht. Wie es auch zu Hause war, wie es mit der Erkrankung war.“

(Wie weiterentwickelt?) „Das ist so bei den Mengen geblieben, bis zum Unfall. Es hört sich etwas blöd an. Direkt nach dem Unfall habe ich heute auf morgen mit dem Rauchen aufgehört. Mal an einem Tütchen gezogen, 2-3 Mal über ein Jahr habe ich aber schon gezogen.“

(Andere Drogen?) „Das hat dann in der Zeit nach dem Tod meines Vaters angefangen, Ende 2002. Angefangen hat es mit Amphetamin, am Wochenende, um gute Laune zu haben. Anfangs etwa einmal im Monat. Es war gelegentlich. Später auch mal 2-3-mal im Monat. Gegen Ende auch mal jedes Wochenende.“

(Mengen?) „An einem Tag 2-3 Pillen. Nur an einem Tag beschränkt.“

(Kokain?) „Kam erst im Laufe der Zeit. Weil ich doch relativ Respekt hatte und es teuer war. Ich habe es etwa 10-15-mal probiert. Wenn man noch gefeiert hat. Dann hat man 1-2 Näschen Samstagmorgen genommen. Auch gelegentlich mal etwas Pep gezogen.“

(Unter der Woche?) Da habe ich mich zurückgezogen. Ich hätte mir das auch finanziell nicht leisten können.“

(Handeltreiben?) „Da bin ich mehr oder weniger reingerutscht. Alle Leute damals haben konsumiert. Ich war im Zivildienst, hatte viel weniger Geld wie vorher. Ich kannte die Leute, die das zu Hause hatten. Meine Jungs wollten auch was haben. Um sich wichtig zu machen, man wird auch anders gesehen. Da rennen sie einem die Bude ein. So hat sich das ergeben. Ich habe was geholt und habe es an die Leute weitergegeben.“

(Gewinnbringend?) „Ja.“

(Zu welcher Zeit?) „Ende 2002 bis Dezember 2003.“

(Auch mal andere Drogen probiert?) „Nein, sonst nicht.“

(Einschränkungen, Schule, Beruf, Familie, Beziehung) aufgrund des Drogenkonsums?) „Ja, auch. Gerade beim Zivildienst. Man ließ alles etwas schleifen. Ich habe mir auch mal eine Krankmeldung geholt. Es lief alles etwas nebenher. Ich hatte nicht so deftige Probleme. Aber es gab schon einige Einschränkungen.“

(Falschaussage?) „Das war in Bezug auf die Verhandlung wegen Handeltreiben. Da habe ich einen anderen Kollegen beschuldigt. Was so direkt nicht gestimmt hat. Es war eine blöde Sache. Es ging auch um die Freundin, die einmal bei ihm war oder bei mir. Ich wusste, dass er mit dem Zeug was zu tun hat, aber das, was ich ihm vorgeworfen habe, stimmte nicht.“

Alkoholkonsum:

(Gleichzeitiger Konsum von Drogen und Alkohol?) „Zu der Zeit habe ich schon etwas mehr getrunken wie zu heute.“ (Welche Mengen?) „Am Wochenende zum Feiern. 3-4 Bier, auch mal 5 Bier (0,3 L) und 2-3 Cocktails. Alles nur beim Feiern. Unter der Woche selten bis gar nichts.“

(Zusammen auch mit Drogen? Etwa bei Kokain?) „Ja, gerade bei den Feiern, da merkte man nichts vom Alkohol.“ (Höchstmengen?) „Wie beschrieben.“

(Heutiger Konsum?) „Genüsslich zum Essen 1-2 Gläser Wein am Wochenende. Wenn man was gekocht hat. Beim Feierngehen 2-3 Bier am Abend. Oder 1-2 Cocktails. Mehr nicht. Man ist etwas locker, aber man hat keinen sitzen.“

(Wann das letzte Mal betrunken gewesen?) „Auf dem Stadtfest – am Wohnort des Bewerbers für die MPU. Mehr wie vier Halbe gingen aber auch nicht. Am nächsten Tag habe ich aber ausgeschlafen.“

(Negative Erfahrungen im Rauscherleben?) „Ja, da hat man schon was gehabt. 2-3 Mal. Wenn es zu viel war, gerade vom Alkohol. Aber ich habe versucht, mich zurückzuhalten, dass es nicht übel ausgeht.“

Zu den Konsequenzen des Vorfalls:

Am xx.06.2003 Führen eines Kfz unter Betäubungsmitteleinfluss (Kokain-, Amphetamin- und Cannabiskonsum) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gegen 04:00 Uhr (Verurteilung durch das Wohnsitz-Amtsgericht des MPU Bewerbers am xx.09.2003)

(Was ist passiert?) „So, wie ich es sagen kann, war es ein Sekundenschlaf. Ich bin gegen die Leitplanke. Mich hat es gedreht und das Auto auf den Seitenstreifen abgestellt. Ich wusste, dass ich was konsumiert habe, und aus der Panikreaktion bin ich weg von der Unfallstelle.“

 

Zu den Drogenkonsummotiven:

(Gründe des Drogenkonsums?) „Hauptauslöser war der Tod meines Vaters. Es war eine schwierige Zeit, er war eine Bezugsperson. Ich konnte mich mit ihm unterhalten. Er nahm mich früher mit in die Arbeit, und ich habe dann auch den Beruf erlernt. Mit meinen Problemen als Lackierer kam ich zu ihm. Es hat mich beruflich weitergebracht. Aber dann ist mein Vater komplett weggefallen. Er hat früher auch die Volleyballmannschaft trainiert. Nach der Beerdigung hatte auch meine Freundin Schluss gemacht, nach 8 Monaten. Ich dachte, ich könne auf sie aufbauen. Und dann war das auch weg. Und dann der Zivildienst. Unterfordert im Behinderten-Fahrdienst. Und dann das Warten, bis man sie wieder abholen soll.“

(Welche Funktion hatte Drogenkonsum?) „Eine Ablenkung, ein gewisser Zeitvertreib. Man hat die Probleme auf die Seite geschoben. Auch nicht so oft dran gedacht. Es war teilweise auch in der Gesellschaft.“

(Handeltreiben?) „Ich hatte die gewissen Leute kennen gelernt, und ich wollte mir was dazuverdienen. Und auch das Ansehen ist gestiegen. Man war derjenige, der gleich angerufen wurde, wenn was war. Wenn mal ein Fest war, oder so.“ Zu Reaktionen aus dem Umfeld auf den Drogenkonsum:

(Reaktionen aus dem Umfeld?) „Meine Mutter hat es erst später mitbekommen. Sie hat aber immer wieder was geahnt. Genauso mein Bruder. Aber sie haben es schon registriert gehabt. Aber sie sind nicht auf einem zugekommen.“

 

Zum heutigen Umgang mit Betäubungsmitteln:

(Wann das letzte Mal Drogen genommen?) „Das war Juli 2004. Da habe ich noch mal Kokain probiert. Und seitdem habe ich auch keinen Wunsch mehr danach gehabt.“

(Trotz der Vorerfahrung?) „Ja, da war alles vorbei, es ging bergauf. Vielleicht deswegen. Damals habe ich beim Feiern noch ein paar Leute getroffen und mich vielleicht auch breitschlagen lassen. Und ich habe mich gehen lassen.“ (Warum verzichten Sie auf Drogen?) „Weil ich mir mittlerweile mein Leben wieder aufgebaut habe. Man denkt sich doch immer, ein- oder zweimal, da wird nichts passieren, aber man ist so schnell in dem alten Trott. Wenn auch wieder was sein sollte, werde ich wohl hinter Gittern sein.“

(Dran gehalten, oder gab es noch mal Ausnahmen?) „Nein, seitdem nicht mehr. Ich habe auch aus der Zeit noch Screenings.“ (Schwergefallen?) „Ich sage mal so. Schwer war es schon. Aber ich habe schon vorher das alles stark eingeschränkt. Am xx.08.2004 war noch ein positives Screening. Und mir war klar, dass ich gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte, alle 2 Monate ein Screening abzugeben. Das hat mir dann vollends die Augen aufgemacht.“

(Haben Sie noch Kontakt zu Personen, die illegale Drogen konsumieren?) „Kontakt besteht zu wenigen. Der Großteil ist weg davon. Ein Kollege von mir hat seit 2-3 Monaten einen Führerschein, hatte vorher eine Therapie gemacht. Sonst nicht. Und auch nicht, wenn sie konsumieren. Ich bleibe dem weg. Es ist auch nicht mehr die gleiche Wellenlänge.“

Zu therapeutischen Kontakten. Am Tag der Untersuchung wird vorgelegt:

xx.11.2006 Bescheinigung der MPU Hilfe und Suchtberatungsstelle zur Prävention, Rehabilitation und Prophylaxe über 18 Einzelgespräche zu den Themen Sucht und MPU, seit dem Herbst 2005, XX (Bescheinigung vorliegend)

(Warum die therapeutische Unterstützung? Therapiemotivation?) „Das hat mir sehr viel gebracht. So wie mein Lebenslauf erörtert wurde, da bin ich auf Punkte gestoßen, auf die wäre ich nicht gestoßen. Auch die Gruppenabende. Egal ob die Leute wegen Alkohol oder Drogen da waren, es lief aufs Gleiche raus. Ich wäre sonst nicht in der Lage gewesen, eine MPU positiv abzuschließen.“

(Urinscreenings?) „Ja, seit Oktober letztem Jahr. Und von der Bewährungsauflage.“

Zum Veränderungsprozess:

(Veränderungen im Alltag nach Drogenverzicht?) „Ich bin wieder viel sportlicher auch mit Erfolg. Vor einem Jahr waren es noch gut 10 Kilo mehr. Ich lese, kümmere mich um das Terrarium, gehe ins Hallenbad. Ich bin viel lebensfreudiger. Früher hat man sich was eingeworfen, lag am nächsten Tag zu Hause, und hatte auch so keinen Antrieb.“

(Wie ist Ihr heutiges Freizeitverhalten? Am Wochenende?) „Mal nach STADT (in der MPU gemacht wird) gehen. Aber das Feiern hat nachgelassen. Ich gehe lieber mal zu ein paar Leuten und wir spielen mal Dame. Oder mal 2-3 Cocktails trinken.“

(Was wollen Sie noch verändern?) „Ich informiere mich über Weiterbildungen, ob es Sinn macht, da was zu machen. Ich will mein Terrarium weiter ausbauen. Ich will schauen wegen einer Wohnung. Weil ich es weit habe ins Geschäft. Im Winter vielleicht etwas Schifahren.“

 

Zur Rückfallprävention:

(Wie gehen Sie heute mit dem Tod Ihres Vaters um?) „Mittlerweile gut. Wir reden auch viel in der Familie darüber. Früher wurde nicht darüber geredet. Aber heute reden wir offen darüber. Auch mit den Kollegen, da habe ich immer einen Kollegen, wenn ich das Bedürfnis habe, zu reden. Auch zu meiner Mutter ist ein ganz anderer Informationsaustausch da.“

(Was machen Sie heute um mit Problemen klarzukommen?) „Etwa der eine Kollege, mit dem ich früher gearbeitet habe. Da besteht ein guter Kontakt. Ich habe auch einen Patenonkel, der ist auch Maler und Lackierer. Auch eine alte Kindergartenkameradin. Da ist zwar seltener ein Kontakt, aber wir reden hin und wieder, auch mal über dass Geschäft. Ich suche mir die Leute Situationsbedingt aus. Mit einer Person über alles reden, das ist nicht so. Wenn es ganz krass kommen sollte, würde ich fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Vielleicht hat man sich geschämt. Aber es wäre nicht schlecht gewesen.“

(Gibt es noch etwas, was Ihnen wichtig wäre und noch nicht angesprochen wurde?) „Nein.“

 

B-2: Leistungstestergebnis

Zur Klärung des psychischen Eignungsbildes wurden psychologische Verfahren angewendet, welche die Leistung einer Person in verkehrsbedeutsamen Bereichen wie Reaktionsbereitschaft und Belastbarkeit, Informationsaufnahme und -verarbeitung sowie Konzentrationsfähigkeit bestimmen. Die Leistungsuntersuchung in der MPU der verkehrspsychologisch relevanten Dimensionen wird mit einem Computer unterstützten Testgerät für die Fahreignungsdiagnostik (Bezeichnung des MPU Lestungstest-Gerätes) durchgeführt. Die Darstellung der Testergebnisse erfolgt in Prozenträngen (PR). PR sagt, wie viel Prozent aller Personen einer vergleichbaren Gruppe entsprechende Messwerte bei einem Testverfahren erzielen. Die beste Leistung PR 100, die schlechteste PR 0. Ausreichende Leistungsfähigkeit für das Ergebnis in der MPU besteht in der Regel dann, wenn Bewerber und Inhaber von FE-Kl. der Gruppe 1 (A, A1, B, BE, M, L und T) ein PR von 16 und mehr erreicht wird. Bewerber und Inhaber von FE-Kl. der Gruppe 2 (C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE) gilt eine erhöhte Anforderung, so dass die Mehrzahl der Testergebnisse in der Regel einen PR von 33 oder mehr erreichen muss und ein Prozentrang von 16 in keinem Testverfahren unterschritten wird. Hiervon kann bei der Bewertung in der MPU nur abgesehen werden, wenn in einzelnen Untertests bei Abweichungen nach unten Kompensationsmöglichkeiten gegeben sind. Vor jedem MPU Test am Gerät erfolgt eine Instruktions- und Übungsphase, in der sich der Kunde mit dem jeweiligen MPU Test vertraut machen kann.

Die angegebenen Prozentränge ergeben sich jeweils durch Vergleich mit der altersunabhängigen Normstichprobe.

Tachistoskopischer Verkehrsauffassungstest MPU Test Bezeichnung (MPU Test Kurzbezeichnung) Zuerst wurde der Tachistoskopischer Verkehrsauffassungstest MPU Test Bezeichnung in der jeweiligen MPU-Testvariante durchgeführt. Dieser MPU Test prüft den Umfang, die Schnelligkeit und die Genauigkeit der visuellen Wahrnehmung. Es geht um die Prüfung der Fähigkeit zur raschen Erfassung komplexer Situationen im optischen Bereich.des Herrn MPU Bewerber werden auf einem Bildschirm nacheinander 20 Bilder alltäglicher Verkehrssituationen kurzzeitig dargeboten. Nach der Darbietung sollen aus fünf vorgegebenen Wahrnehmungs-Inhalten diejenigen markiert werden, die auf dem Bild gezeigt wurden.

Hauptvariable: „Richtige Antworteingaben“

Diese Variable gibt Auskunft über die optische Wahrnehmungsleistung und die Auffassungsgeschwindigkeit der Testperson, Herrn MPU Bewerber. Unter optischer Wahrnehmung versteht man den Vorgang und das Ergebnis der optischen Reizverarbeitung. Auffassungsgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, mit der ein bewusstes Aufnehmen und Eingliedern von Wahrnehmungsmaterial erfolgt. Nach DORSCH (1994) wird der Aufmerksamkeitsumfang durch die Anzahl bemerkter und reproduzierter Elemente aus der Stichprobe kurzfristig dargeboten. Da der Test Personen ohne Fahrerfahrung nicht benachteiligt, kommt in dem Testwert also nicht das „Verkehrswissen“ oder das „Verkehrsverständnis“ zum Ausdruck, sondern vielmehr die Wahrnehmungskapazität und das -tempo im optischen Bereich.

Hilfsvariable: „Falsche Antworteingaben“:

Werden von einer Testperson alle Antwortalternativen gewählt, so erreicht sie den maximalen möglichen Rohwert der „Richtigen Antworteingaben“. Hier fungiert die Variable „Falsche Antworteingaben“ als Kontrollvariable. Eine zu große Antworteingabe, ab 6 (entspricht einem Prozentrang von 16), spricht dafür, dass die Testperson, um sicher zu gehen, mehr ankreuzt als sie tatsächlich gesehen hat.

Im MPU Test Name erreichte Herr MPU BEWERBER folgendes Ergebnis:

Rohwert                                            Prozentrang

Richtige Antworten:              49       53

Falsche Antworten:              5          26

Linienverfolgungstest (Kurzbezeichnung des MPU Test)

Zusätzlich wurde der Linienverfolgungstest in der Testvariante MPU Test Bezeichnung durchgeführt. Es handelt sich um einen Test, bei dem die Orientierungsleistung und die Überblicksgewinnung untersucht werden. Somit handelt es sich um ein Verfahren zur Überprüfung komplexerer Dimensionen der Wahrnehmung und Aufmerksamkeit. Der Test besteht aus 40 Testbildern mit 9 extrem verschlungenen Linien. Für die Testperson besteht die Aufgabe darin, so schnell wie möglich eine markierte Linie vom Anfangs- bis zum Endpunkt zu verfolgen.

Bez. für den MPU Test – Herr MPU BEWERBER erreichte folgendes Ergebnis:

 

Rohwert                                            Prozentrang

Score:                                               36       71

Determinationstest (Bezeichnung für den MPU-Test)

Wir haben mit dem Determinationstest in der Testvariante MPU Test Name die Schnelligkeit, Richtigkeit und Stabilität der motorischen Reaktionen auf optische und akustische Signale überprüft.

Beim DT werden über einen längeren Zeitraum hinweg unterschiedliche optische und akustische Reize präsentiert, auf die differenziert und adäquat reagiert werden muss. Insgesamt werden fünf unterschiedliche Farbsignale, zwei Lichtsignale sowie ein tiefer und ein hoher Ton angeboten, auf die mit Händen und beiden Füßen in bestimmter Weise zu reagieren ist (Pedal-, Tastendruck).

Der Test dauert ohne Übungsphase 4 Minuten.

Hauptvariable : Anzahl der richtigen Antworten“:

Diese Variable misst die Leistungsfähigkeit der Testperson, bei länger dauernden Folgen von einfachen Reaktionsaufgaben unter erheblicher Belastung rasch und adäquat zu reagieren.

Hilfsvariable: Anzahl der falschen Antworten“:

Falsche Reaktionen zeigen die Tendenz zu Verwechslungen an. Sie entstehen hier nicht durch die kognitive Komplexität der Zuordnungsregeln zwischen Reiz und Reaktion, sondern weil es der Testperson nicht immer gelingt, die adäquate Reaktion vor der Einwirkung konkurrierender irrelevanter Reaktionen abzuschirmen.

Hilfsvariable: „Anzahl der ausgelassenen Antworten“:

Diese Variable beschreibt, ob Reaktionen unter Zeitdruck abgebrochen wurden. Sie ist damit ein Hinweis auf Resignationstendenzen der Testperson.

Im -Art des MPU Test- erreichte Herr MPU BEWERBER folgendes Ergebnis:

Rohwert                   Prozentrang

Richtige Antworten:                                     7                                 70

Falsche Antworten:                                      11                               42

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4. BEWERTUNG DER BEFUNDE

Interdisziplinäre Interpretation der Befunde und ihre Bedeutung für die Annahme oder Zurückweisung der unter 3. angeführten Hypothesen:

Aus den Angaben von Herrn MPU BEWERBER zum zurückliegenden Drogenkonsum gehen ein über etwa 4 Jahre anhaltender, gelegentlicher Cannabiskonsum, sowie ein über etwa 2 Jahre anhaltender regelmäßiger Amphetaminkonsum und über 6 Monate ein regelmäßiger Kokainkonsum hervor. Es ist zu einer Verkehrsauffälligkeit im MONAT- 2003 unter Drogeneinfluss gekommen. Drogenabstinenz besteht seit August 2004.

Bei der heute durchgeführten medizinischen Untersuchung ergaben sich im Bezug zur verkehrsmedizinischen Fragestellung weder bei der körperlichen noch bei der laborchemischen Analyse Anzeichen für einen andauernden Drogenkonsum.

Auch drogeninduzierte Störungen von Organsystemen/ Langzeitschäden wurden nicht festgestellt.

Bei Herrn MPU BEWERBER muss von einer fortgeschrittenen Drogenproblematik (Konsum hochpotenten Drogen) ausgegangen werden. Zu fordern ist in diesem Fall, gemäß den Begutachtungs-Leitlinien/ Bewertungskriterien zur Kraftfahrereignung, neben einer fachlichen Aufarbeitung der Drogenproblematik ein Drogenfreiheitsnachweis über einen Zeitraum von wenigstens 12 Monaten. Herr MPU BEWERBER legte am Untersuchungstag ein Drogenkontrollprogramm über einen Zeitraum von 12 Monaten mit 7 Screenings, in einem zur Begutachtung vertretbaren zeitlichen Abstand, vor. Somit können die Abstinenzangaben von Herrn MPU BEWERBER dem zurückliegenden Konsumverhalten angemessen der Behörde gegenüber bestätigt werden. Zur Beurteilung der Aufarbeitung der Drogenproblematik und der Stabilität der angegebenen, Drogenabstinenz verweisen wir auf den psychologischen Teil der Untersuchung. Es ergeben sich aus medizinischer Sicht keine Hinweise, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen.

Nach der heute durchgeführten umfassenden Überprüfung der Leistungsfähigkeit können bei Herrn MPU BEWERBER die leistungsmäßigen Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Klassen C1E angenommen werden.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen im MPU Gespräch zum Anlass der MPU Untersuchung und zu den Voraussetzungen für eine positive MPU Prognose muss in Anbetracht der hier erhobenen Befundlage der psychologischen Exploration in der MPU festgestellt werden, dass Herr MPU BEWERBER die genannten Voraussetzungen für eine positive Prognose in der MPU auch hier erfüllt. Folgende Befunde haben sich als beurteilungsrelevant herausgestellt: Günstig zu bewerten ist, dass Herr MPU BEWERBER mittlerweile über die notwendige Einsichtsfähigkeit verfügt und auch in der Lage ist, seinen früheren Drogenkonsum nunmehr selbstkritisch zu bewerten. Er war während der psych. Exploration in der Lage, offen und nachvollziehbar die Entwicklung seines Konsums nachzuzeichnen. Problemtypische Abwehr­und/oder Verharmlosungstendenzen ließen sich nicht explorieren. Widersprüche zur Aktenlage ergaben sich ebenfalls nicht.

Im Falle von Herrn MPU BEWERBER lag eine fortgeschrittene Drogenproblematik vor. So wurden neben Cannabis weitere, besonders hochpotente Drogen wie Kokain, Amphetamin und Speed konsumiert. Darüber hinaus bestand zur Zeit der Drogenkonsums auch ein erheblicher Alkoholkonsum. Der hohe Stellenwert, den Drogen im Falle des Herrn MPU BEWERBER hatten, zeigt sich neben dem umfangreichen Handel mit Betäubungsmitteln, den Herrn MPU BEWERBER auch offen einräumt auch insbesondere darin, dass er trotz der aktenkundigen Auffälligkeit im Straßenverkehr (xx.06.2003) und der Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln trotzdem weiterhin Drogen konsumiert hat. Somit ist in seinem Fall eine einjährige Drogenabstinenz als Bedingung für eine günstige Prognose unabdingbar zur positiven MPU. Diese konnte er auch im Rahmen eines entsprechenden Drogenkontrollprogramms über 12 Monate vorweisen.

Weiterhin zeigen die Ausführungen von Herrn MPU BEWERBER, dass er sich mit den Hintergründen seines damaligen Drogenkonsums auseinandergesetzt hat und dessen Funktion benennen kann. Hier verweist Herr MPU BEWERBER zwar auf eine belastende Lebenssituation (dem Tod des Vaters) hin, zieht sich aber nicht allein hinter diese Problemlage zurück, sondern hat sich auch Gedanken über persönliche Konsummotive bzw. der Funktion des Drogenkonsums gemacht. „Hauptauslöser war der Tod meines Vaters. Es war eine schwierige Zeit, er war eine Bezugsperson.” (Welche Funktion hatte Drogenkonsum?) „Eine Ablenkung, ein gewisser Zeitvertreib. Man hat die Probleme auf die Seite geschoben. Auch nicht so oft dran gedacht.“

Herr MPU BEWERBER konsumiert Alkohol nunmehr kontrolliert. Eine ausreichend selbstkritische Auseinandersetzung hat auch mit dieser Thematik ebenfalls stattgefunden.

(Heutiger Konsum?) „Genüsslich zum Essen 1-2 Gläser Wein am Wochenende. Wenn man was gekocht hat. Beim Feierngehen 2-3 Bier am Abend. Oder 1-2 Cocktails. Mehr nicht.

Positiv zu werten ist insgesamt, dass es Herrn MPU BEWERBER aus eigenem Antrieb gelungen ist, sich vom Drogenkonsum zu distanzieren. So gibt er an, seit Sommer 2004 keine Drogen mehr konsumiert zu haben. Er konnte darüber hinaus auch darstellen, dass er seinen Freundeskreis weitestgehend so umstrukturiert hat, dass er mit den Personen, mit denen er früher Drogen konsumiert hat, keinen Umgang mehr hat. Dadurch hat er eine Gefahrenquelle für ein Rückfallen in frühere Verhaltensweisen für sich erkannt und entsprechende Konsequenzen im Verhalten vollzogen. Die Umstellung zur abstinenten Lebensführung wird von Herrn MPU BEWERBER zudem positiv dargestellt und empfunden. Es wurde hierbei vor allem auch deutlich, dass er von der veränderten Lebensführung profitiert, so dass eine ausreichende motivationale Basis zu deren Fortsetzung gegeben ist.

„Ich bin viel lebensfreudiger. Früher hat man sich was eingeworfen, lag am nächsten Tag zu Hause, und hatte auch so keinen Antrieb.“

Darüber hinaus hat Herr MPU BEWERBER Strategien entwickelt, die es ihm ermöglichen, in zukünftig kritischen Situationen adäquat zu reagieren um einen Rückfall in frühere Verhaltensgewohnheiten zu verhindern.

(Wie gehen Sie heute mit dem Tod Ihres Vaters um?) „Mittlerweile gut. Wir reden auch viel in der Familie darüber. Früher wurde nicht darüber geredet. Aber heute reden wir offen darüber. Auch mit den Kollegen, da habe ich immer einen Kollegen, wenn ich das Bedürfnis habe, zu reden. Auch zu meiner Mutter ist ein ganz anderer Informationsaustausch da. Ich suche mir die Leute situationsbedingt aus.“

Aus psychologischer Sicht kann zusammenfassend gesagt werden, dass Herr MPU BEWERBER durch die Auseinandersetzung mit den Hintergründen seines Cannabiskonsums, seiner Abstinenzentscheidung und den eingeleiteten Veränderungen und neuen Prioritäten in seiner Lebensführung Bedingungen geschaffen und Kompetenzen aufgebaut hat, mit denen er einen erneuten Konsum hinreichend sicher vermeiden kann. Es ist daher nicht mehr mit erhöhter Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Herr MPU BEWERBER auch in Zukunft ein Kraftfahrzeug unter Drogeneinfluss führen wird.

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5. BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG UND EMPFEHLUNGEN

Die uns von der Behörde gestellte(n) MPU Frage(n) beantworten wir wie folgt:

Herr MPU BEWERBER kann trotz der Hinweise auf früheren Drogenmissbrauch ein Kraftfahrzeug der Gruppe C1E sicher führen.

Es ist insbesondere nicht mehr zu erwarten, dass Herr MPU BEWERBER ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird. Herr MPU BEWERBER wurde unmittelbar im Anschluss an die Begutachtung über das vorläufige Ergebnis (unter dem Vorbehalt evtl. noch ausstehender Untersuchungsergebnisse) informiert.

unterschrieben von MPU Arzt und MPU Psychologe

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