MPU Mustergutachten bei Drogen, Cannabiskonsum, teilpositiv mit Kursempfehlung

Vorwort

Das nachfolgende MPU Gutachten wurde uns freundlicherweise zur Veröffentlichung auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt. Wir danken dem Besitzer, sein Name wurde in – Herr MPU Test Kunde – geändert. Geändert wurden auch Angaben die einen genauen Bezug zulassen würden, wie Orte, MPU Institute, MPU Hilfestellen und MPU Beratungsstellen.

Es handelt sich hier um ein MPU Mustergutachten, Drogen – Cannabis, (teil) – positives MPU Ergebnis mit Kursauflage.

1. Fragestellung gemäß Untersuchungsanlass

Kann Herr MPU Test Kunde trotz der Hinweise auf (früheren) Drogenkonsum ein Kraftfahrzeug der Gruppe ½ (FE- Klasse ABC1E) sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er ein Kfz unter dem Einfluss von Betäubungsmittel oder anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkung führen wird? Die Untersuchung erfolgte im Auftrage von Herrn MPU Test Kunde, um von der Behörde geltend gemachten Zweifel an der Fahrneigung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung des Herrn MPU Test Kunde gefordert. Das Gutachten dient ausschließlich zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde und dieser als Entscheidungshilfe entsprechend § 11 Fahrerlaubnis – Verordnung.

In dem Gutachten soll dazu Stellung genommen werden, ob die entsprechend der Fragestellung bestehenden Eignungszweifel ausgeräumt werden können Voraussetzungen für eine positive Prognose sind insbesondere, dass

  • Einsicht in der Problematik, die für das Delikt bzw. die Auffälligkeit maßgeblich war, besteht;
  • Eine ausreichende Veränderung erkennbar ist, die eine zukünftig angepasste Verkehrsteilnahme erwarten lässt;
  • Diese Veränderung auf der Grundlage einer tragfähigen Motivation als fundiert bzw. stabil bewertet werden kann;
  • Keine medizinische Befunde oder psychologischen Leistungsbeeinträchtigung einer sicheren Verkehrsteilnahme entgegenstehen.

Folgende Richtlinien und Regelung werden bei einer Begutachtung insbesondere berücksichtigt:

  • Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M 115)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (Insbesondere §§11-14; Anlagen 4-6 und 15)
  • Spezielle Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung der Akkreditierungsstelle Fahrerlaubniswesen (Bundesanstalt für Straßenwesen)

Zur Urteilsbildung haben sich im Rahmen einer medizinisch– psychologischen Untersuchung im Wesentlichen folgende Verfahren bewährt:

– Analyse der Deliktvorgeschichte anhand der Aktenlage;

– schriftliche Erhebung von Daten zur Biographie;

testpsychologische Überprüfung der psychologischen Leistungsfähigkeit;

– ärztliche Erhebung von körperlichen Befunden (z.B. Blutdruck, Puls, neurologischer Status) und Laborwerten;

– psychologisches Explorationsgespräch zur Abklärung der Umstände und Hintergründe des Untersuchungslasses, seines Bedingungsgefüges sowie evtl. bereits eingetretener Einstellungs- und Verhaltensänderungen.

Die Fragestellung der Behörde lässt sich aus folgender Erkenntnis begründen:

Drogen beeinträchtigen in starkem Maße die Verkehrsteilnahme relevanten psychophysischen Leistungsfunktionen, sodass die Wahrscheinlichkeit steigen . Es liegen Hinweise vor, dass im vorliegenden Fall in der Vergangenheit Drogen konsumiert wurden. Daher ist zu prüfen, ob der Untersuchte in der Lage ist, durch hinreichend distanzierte Einstellung drogenbedingte Risiken und Mehrgefährdungen für den motorisierten Straßenverkehr auszuschließen.

 

Aktenanalyse

Die Aktenunterlagen der Straßenverkehrsbehörde haben vorgelegen und wurden eingesehen. Folgende Daten gehen aus der Verkehrsakte hervor:

29.12.2006 Fahren unter BTM-Einfluss, Wert THC 7,9 ng/ml, THC COOH 35,2 ng/ml

  • Verzicht auf die Fahrerlaubnis
  • Vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis

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2. Exploration

Das Explorationsgespräch inklusive Sachstandsmitteilung dauerte von 14.20 Uhr bis 15.15 Uhr. Die sprachliche Form des Konjunktivs ist nicht als ein Infragestellen der Äußerungen zu verstehen, sondern dokumentiert lediglich die indirekte Rede.

Herrn MPU Test Kunde wurde zu Beginn der Gegenstand, Sinn und Ablauf der Untersuchung erläutert. Dabei wurde er auch auf die Bedeutung unrealistischer und widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung hingewiesen.

Biographisch Angaben: Der 27 Jahre alte Herr MPU Test Kunde gibt an, dass er in Filderstadt geboren und auch dort in der Nähe aufgewachsen sei. Er habe noch 1 Bruder, der sei 25 Jahre alt. Er habe 3,5 Jahre bis 2002 eine Ausbildung als Elektriker gemacht. Die Theorieprüfung habe er bestanden, die praktische nicht, habe das aber 1 Jahr später nachgeholt. Er habe 3 Monate bei Porsche gearbeitet, und dann Zivildienst im Krankenhaus gemacht von Mai 2002 bis März 2003. Danach habe er die Lehre beendet und dann arbeitslos und hätte keinen Job gefunden.

Was er aktuell beruflich mache: Er habe eine Zusage gehabt, einen Fahrerjob machen zu können. Weil der Führerschein weg gewesen sei, habe sich das zerschlagen. Aktuell sei er zwar noch immer arbeitslos, bewerbe sich ständig er sei auch beim Arbeitsamt gemeldet.

Die Eltern hätten nicht gewusst, dass er rauche. Die hätten das aber jetzt mitbekommen. Das Auto sei auf seinen Vater zugelassen gewesen. Er habe gedacht, dass die mehr ausflippen werden. Sie seien aber zu ihm gekommen, hätten ihm geholfen und gut reagiert.

Zu den Delikten

Fahren unter BTM-Einfluss am 29.12.2006: Er habe mit seiner damaligen Freundin Probleme gehabt. Sie sei immer ohne ihn weg. Sie seien schon bald 1 Jahr zusammen gewesen. Er habe sehr an ihr gehangen, habe sie 1000 Mal angerufen. Er sei an dem Tag um 10.00 Uhr aufgestanden, habe um 13.00 den ersten Joint geraucht bis abends gegen 21.00 Uhr 3 Joints. Er habe nichts mehr zu Essen gehabt und sei drum zum Türkenladen, der hat bis 22.00 Uhr offen. Dabei sei er angehalten worden und habe einen Test machen müssen. Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass er gekifft habe. Er habe schon gewusst, dass es verboten sei, aber man verliere mit der Zeit die Hemmung.

Im Juni 2007 Fahren ohne Führerschein: Er sei lange nicht mehr bei den Eltern gewesen. Man könne dahin in nur ca. 5 Minuten zu Fuß laufen. Er habe nicht gewollt, dass sie merkten, dass er keinen Führerschein mehr habe. Er habe gedacht, dass es auffalle, wenn er nicht mehr komme. Er sei dann öfter hin und her gefahren. Mit der Zeit habe er auch da die Hemmung verloren. Dann sei er aber dann doch angehalten worden. Ob er sonst auch gefahren sei: Ja, zum Kumpel. Am Anfang habe er halt Angst gehabt. Im Nachhinein sei er froh, dass nichts passiert sei, auch beim schwarzfahren. Er hätte ja ins Gefängnis kommen können. Dann hätte keine Versicherung gezahlt, dann hätte er sich noch mehr verbaut, wie er schon hat.

Zum Drogenkonsum

Befragt zum Alkoholkonsum: Er trinke nicht viel Alkohol, das sei nicht sein Ding. Mit 16 habe er es ausprobiert auf einer Party. Es sei ihm einmal hundeelend gewesen. Bier möge er nicht, mal ein Glas Sekt oder Rotwein. Er sei aber noch nie mit Alkohol Auto gefahren. Er sei derjenige der immer fahre, weil er ja nie trinke.

Cannabis habe er mit 20 Jahren zum ersten Mal geraucht, mit Kumpels auf einer Party. Einer habe einen Joint rausgeholt. Er habe schon gewusst, dass es nicht so gefährlich sei wie andere Drogen. Er habe aus Neugier geraucht und auch, weil er habe cool sein wollen. Ab da habe er mit ca. 3 oder 4 Wochen Abstand geraucht. Es habe sich nur minimal gesteigert, bis zu 2 Mal im Monat. Ab 2001 habe es eine Steigerung gegeben. Er sei mit seiner Freundin zusammen gewesen, die extrem viel geraucht und andere Drogen konsumiert hatte. Die Freundin habe sehr große Probleme mit sich selbst gehabt. Er habe mitgeraucht, immer mehr. Ab 2001 habe er 2 Joints in der Woche geraucht, am Abend zuhause, meist mit seiner Freundin, aber auch allein, auch wegen den Problemen. Auf Nachfrage, welche Probleme er gehabt habe: Mit dem Opa. Er habe bei dem gewohnt, der habe immer mehr Geld gewollt (wird sehr ausschweifend) Auf Nachfrage, was das mit dem Drogenkonsum zu tun habe: Es sei schlimm für ihn gewesen. Der Onkel habe ihn schikaniert. Er sei auch auf der Lehrstelle gehänselt worden. Er sei ein Gefühlsmensch, habe sich vielleicht zu sehr reingesteigert. Dann habe er Zoff mit der Freundin gehabt. Er habe an ihr gehangen. Das sei aber eine andere Freundin gewesen, als vorher die. Sie habe einen anderen gehabt. 2001 sei seine Tante tödlich verunglückt beim bergsteigen auf Teneriffa.

Der Gutachter macht Herr MPU Test Kunde darauf aufmerksam, dass seine Äußerungen verwirrend seien und schwer zu verständlich, was er eigentlich sagen wolle: Im Januar 2002 habe die Freundin Schluss gemacht. Er habe nur an sie denken können. Er sei dann durch die Prüfung gefallen. Im Zivildienst (2002) habe er wieder weniger geraucht, auch wochenlang gar nichts höchstens mal dran gezogen beim Kumpel. Es sei ihm besser gegangen. Es sei eine schöne Zeit gewesen. Dann habe er auch die Prüfung wiederholt. In der Zeit habe er kaum geraucht, immer mal Pausen von 2-3 oder 4 Wochen gemacht. An Silvester 2003 habe er dann die ehemalige Freundin wieder getroffen. Die habe weiterhin geraucht. Drum habe er wieder angefangen. Dann sei es wieder mehr geworden. Vor der Auffälligkeit 2006 sei es extrem gewesen, etwa 5 bis 10 Joints in der Woche. An dem Tag, als er angehalten worden sei, habe er allein am Tag 3 Joints gehabt. Der November und Dezember 2006 sei es am heftigsten gewesen. Wie es nach der Auffälligkeit weiter gegangen sei: Es habe ihn arg schockiert. Er habe 2 Wochen nichts geraucht. Er habe dann erfahren, dass er den Führerschein abgeben müsse. Er habe dann wieder ein bisschen gekifft, seit dem nicht mehr. Auf die Frage nach Abstinenznachweisen: Der MPU Berater habe gesagt, er brauche keine Drogenscreenings, auch eine Haaranalyse könne er machen. 4 cm habe man abschneiden können. Dann sei er noch zu dem in die Beratung. Ein Tages – Seminar im April 2007 und noch 18 Einzelgespräche in MPU Stadt. Er gehe auch noch jede zweite Woche in die Gruppe. Ein Kumpel habe ihm gesagt, dass er auch dort war. Es habe ihm auch gut getan, auch das er mit jemanden reden konnte, vor allem mit einem, der sich auskenne. Inwiefern er geholfen habe: Es ist um alles gegangen, „ warum, wieso und weshalb.“ Am Anfang habe er „ dazu gehören“ wollen. Dann um Probleme zu verdrängen und um abschalten zu können und um nicht dran denken zu müssen. Darauf hingewiesen, das es aber doch immer mal Probleme gäbe und ob er dann nicht wieder anfangen werde: Er sei auch wieder bei der Frau XY, eine Kinderpsychologin, da sei er im Vorschulalter schon gewesen, auch in der Schulzeit, er sei hyperaktiv gewesen. Er gehe wieder hin. Die Oma habe dort angerufen und angemeldet.

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3. Medizinische Befunde

Bei der Verkehrsmedizinischen Untersuchung werden die wesentlichen Hinweise aus den vorliegenden Unterlagen sowie die eigenen Angaben zur eigenen Gesundheit überprüft. Die medizinische Befunderhebung erfolgt entsprechend der Fragestellung.

Krankheitsvorgeschichte: Infolge des Cannabiskonsum ab 2004 Trägheit und Lustlosigkeit, völlig restituiert seit Abstinenz bekanntes Hyperaktivitätssyndrom seit der Kindheit mit deutlicher Besserung seit der Pubertät. Derzeit keine Medikamentenpflicht, sondern Gruppengespräche unter Führung einer Fachpsychologin. Keine Medikamenteneinnahme in den letzten 3 Monaten. Alter: 27 Jahre, Gewicht: 73 kg, Größe: 180 cm.

Anlassbezogene Angaben

Angaben zum früheren Alkoholkonsums: Jetzt trinke er 4 x im Jahr (bei besonderen Anlässen) maximal 2 Gläser Sekt oder Rotwein. Angben zum Drogenkonsum: Angegeben wird der Konsum von Cannabis. Am 29.12.2006 ungefähr 6 Stunden vor der Blutentnahme 3 Joints. Cannabiskonsum ab 2000 mit Konsumsteigerung auf 3 maximal 5 x 1 Joint pro Woche ab 2003. Zwischendurch auch mal Wochen Pause. Drogenabstinenz seit 07.03.2007.

Untersuchungsbefunde: Einstichstellen keine, Pupillenreaktion regelrecht, Innere Organe, Blutdruck: RR 140/70 mm Hg, Puls: 90 Schläge pro Minute, anlassbezogen ohne auffälligen Befund, Vegetativium: Anlassbezogen ohne krankhaften Befund. Neurologischer Befund: Anlassbezogen ohne krankhaften Befund, Bewegungsorgane: Anlassbezogen unauffälliger Befund.

Haaranalyse

Zur Untersuchung gelangte ein hier entnommener 5 cm. Langer Haarstrang, der nach den derzeit geltenden Richtlinien zur Qualitätssicherung auf Amphetamin-Derivate, Kokain, Tetrehydrocannabiol und Opiate untersucht wurde. Dasminimale Haarwachstum wird mit 0,6 cm pro Monat, das durchschnittliche mit 1,0 cm pro Monat angegeben. Die genannten Substanzen waren nicht nachweisbar.

Zusätzlich lagen folgende Unterlagen vor:

-Bescheinigung einer Suchtberatungsstelle vom 12.12.2007 über die regelmäßige Teilnahme (14-tägig) an einem „ Arbeitskreis Alkohol und Drogen“ seit Ende Juli 2007 und über 18 MPU Einzelgespräche

-Labor vom 23.12.2007 zeigt Normwerte für OT, PT, YGG und kleines Blutbild,

 

Leistungspsychologisches Untersuchungsergebnis

Da sich aus dem MPU Untersuchungsanlass, der Aktenanalyse bzw. den Untersuchungsbefunden die Notwendigkeit ergab, zu prüfen, inwieweit die für das führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Leistungsvoraussetzungen vorliegen, wurde im Rahmen der verkehrspsychologischen Eignungsuntersuchung eine testpsychologischen Abklärung vorgenommen, deren Ergebnis in Prozentrangwerten (PR) angegeben wird. Ein Prozentantrag sagt aus, wie viele Personen einer vergleichbaren Stichprobe schlechtere Leistungen erzielen als der Untersuchte. Der PR für die bestmögliche Leistung ist 100, für die geringste Leistung 0. die dargestellten Werte beziehen sich auf die sog. Populationsnorm (alle Altersgruppen).

Der Reaktionssicherheits-Test RST3 zur Erfassung des komplexen Zusammenwirkens verschiedener Funktionen und Funktionssysteme, insbesondere des seneso-motorischen Koordinationsvermögens, des Konzentrationsvermögen und der reaktiven Belastbarkeit:

Phase 1         Phase 2         Phase 3

Richtig         PR =94          PR =61          PR =34
%Falsche     PR =75          PR =78          PR =40

Zum RST3 ist festzustellen, dass hier unterschiedliche optische und akustische Reize präsentiert werden, auf die in differenzierter und adäquater Weise reagiert werden muss, und zwar über einen längeren Zeitraum hinweg. Insgesamt werden fünf unterschiedliche Farbsignale, zwei weiße Lichtsignale sowie ein tiefer und ein hoher Ton angeboten, auf die beiden Händen und beiden Füßen in bestimmter Weise zu reagieren ist.

Der Test umfasst insgesamt drei Phasen zu je 108 Signalen. Die erste Phase stellt die leichtesten Anforderungen. Die zweite Phase, ist auch als „Stressphase“ bezeichnet werden kann, stellt die höchsten Anforderungen. Es handelt sich hier um die eigentliche Belastungsphase. In der dritten Phase wiederum liegen die Anforderungen vom Schwierigkeitsgrad zwischen der ersten und der zweiten Phase.

Somit bietet der RST3 nicht nur ein Maß für die jeweils individuelle reaktive Belastbarkeit (Stresstoleranz), sondern in erster Linie auch für die Dauerbelastbarkeit, d.h. für die Fähigkeit, nach hoher Belastung die eigene Reaktionskapazität wieder herstellen.

Test zur Messung der Aufmerksamkeitsleistung unter Monotonie (Q1)

(untersucht Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung unter Monotonie)

– Bearbeitete Aufgaben (Leistungstempo)        PR58

– Anteil falsch bearbeiteter Aufgaben

(Leistungsqualität)                                             PR10

Test zur Erfassung der visuellen Strukturierungsfähigkeit (LL5)

(untersucht visuelle Strukturierungsfähigkeit, d.h. rasche, durch Aufmerksamkeit bedingte, kognitive Verarbeitung der visuellen Reize)

– Bearbeitete Aufgaben                                       PR 90

– Anteil Fehler                                                     PR 50

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4. Zusammenfassende Befundwürdigung

Herr MPU Test Kunde hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel der Fahreignung auszuräumen.

Demnach ergibt sich im Fall von Herrn MPU Test Kunde folgendes Befundbild:

Körperliche Zeichen, die für einen aktuellen Drogenmissbrauch oder Auswirkungen eines früheren Drogenkonsums sprechen könnten, waren nicht nachweisbar. In der Haaranalyse wurde keine der untersuchten Substanzen nachgewiesen. Herr MPU Test Kunde kann damit die angegebene Drogenabstinenz für ca. 6 Monate untermauern. Dem in der Vorgeschichte erwähnten Hyperaktivitätssyndrom kommt jetzt keine Eignungsausschließende Bedeutung zu. Herr MPU Test Kunde ist diesbezüglich gut restituiert. Die Überprüfung der geistigen bzw. psychisch-funktionalen Vorraussetzungen erbrachte zunächst ein widersprüchliches Bild. So waren die Ergebnisse im Bereich der reaktiven Belastbarkeit ausreichend. Bei der Überprüfung der Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung (Q 1) ergaben sich jedoch Ergebnisse weit unter der geforderten Normgrenze. Eine zusätzliche durchgeführte Überprüfung der visuellen Strukturierungsfähigkeit ( LL5 ) zeigte jedoch überdurchschnittlich gute Ergebnisse, sodass davon ausgegangen werden kann, dass hierdurch die schlechten Leistungen im Q1 ausgeglichen werden können. Somit wäre Herr MPU Test Kunde von seiner psychisch-funktionalen Leistungsfähigkeit in der Lage ein Kraftfahrzeug der beantragten Fahrzeugklasse hinreichend sicher zu führen, wenn Drogen als Gefahrenquelle ausscheiden. Bei der Befundbewertung ist zu berücksichtigen, dass die Angaben von Herrn MPU Test Kunde nur dann zur Beurteilung seiner individuellen Problematik heran gezogen werden können, wenn sie glaubhaft und nachvollziehbar sind. Zwar konnten keine Widersprüche mit der Aktenlage oder wissenschaftlichen Erfahrungswissen festgestellt werden, dennoch ergaben sich im Verlauf der ‚Untersuchung Hinweise, die nur eine eingeschränkte Nachvollziehbarkeit seiner Angaben zulassen.

Die Ausführungen von Herrn MPU Test Kunde waren geprägt von einem Übermaß an Mitteilungsbereitschaft, was in weiten Teilen der Untersuchung eher zur Verwirrung führte, als zur Klärung des Sachverhalts. Der Gutachter musste wiederholt den Redefluss bremsen und nachfragen in welchem Bezug seine Angaben zur Frage stünden.

Trotz dieser Einschränkung stimmten seine Angaben jedoch im Großen und Ganzen mit der Akten – und Befundlage überein, sodass die Glaubhaftigkeit und Verwertbarkeit der Angaben nicht grundsätzlich gestellt werden musste.

Um die im Fall Herr MPU Test Kunde notwendigen Bedingungen für eine dauerhafte Distanzierung vom Drogenkonsum beurteilen zu können, war es weiterhin erforderlich, das Ausmaß der bei ihm vorliegenden Drogenproblematik abzuschätzen. Nach den uns vorliegenden Informationen und Untersuchungsergebnissen ist bei Herrn MPU Test Kunde von einer Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik auszugehen. Hierfür spricht, dass Herr MPU Test Kunde über einige Jahre hinweg häufiger und gewohnheitsmäßig die Droge Cannabis konsumierte (5-10 Joints in der Woche). Anzeichen für eine fortgeschrittene Drogenproblematik bzw. für eine Drogenabhängigkeit ergaben sich nicht. Herr MPU Test Kunde hat den Drogenkonsum mittlerweile hinreichend glaubhaft eingestellt (seit dem 7. März 2007). Die unauffälligen Ergebnisse der hier durchgeführten Haaranalyse können die Drogenabstinenz für ca. 6 Monate untermauern. Vor dem Hintergrund des früheren Konsummusters und der Motivation des Klienten kann der vorliegende drogenfreie Zeitraum als ausreichend lang bewertet werden. Herr MPU Test Kunde hat sich entschieden, zukünftig auf jeden Drogenkonsum – auch unabhängig vom Führen eines Kraftfahrzeugs – zu verzichten. Die damit erkennbaren Veränderungen sowie die durchaus negativ erlebten Konsequenzen und Sanktionen infolge der Drogenauffälligkeit lassen somit aktuell die Bedenken hinsichtlich einer zuverlässigen Vermeidung weiterer Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss vermindert erscheinen, jedoch ist damit noch nicht die Frage nach einer längerfristigen Festigung der neuen Verhaltensmuster und nach der Rückfallgefährdung beantwortet. Hier ergeben sich weiterhin Bedenken. Diese ergeben sich in erster Linie daraus, dass Herr MPU Test Kunde trotz offensichtlich umfangreicher Beratungsleistungen nicht in der Lage war, sich zu den persönlichen Ursachen und Motiven, die den früheren Drogenmissbrauch begünstigen, nachhaltiger zu äußern. Seine Angaben, über die Beratungen erschöpften sich in oberflächlichen Beschreibungen (es ist um alles gegangen, („warum, wieso, weshalb“) Am Anfang habe er „dazu gehören“ wollen. Dann um Probleme zu verdrängen und um abschalten zu können und um nicht dran denken zu müssen. Die von Herrn MPU Test Kunde angegebene Neigung bei Problemen und Belastung (z.B. Beziehungsprobleme, Prüfungsstress, Probleme mit dem Onkel) Drogen konsumiert zu haben, muss weiterhin als problematisch bewertet werden. Er vermag nicht zu verdeutlichen, wie er in Zukunft schwierige Lebenssituationen ohne Drogen bewältigen will. Auch konnte er keine positiv erlebten Veränderungen seit der Einstellung des Konsums beschreiben oder eventuell veränderte Freizeitgestaltung als Folge der Lösung, was für eine nachhaltigere Distanzierung vom Drogenkonsum sprechen würde. Darüber hinaus ergaben sich noch Hinweise auf besondere Risikofaktoren, die der Erwartung einer zukünftigen drogenfreien Lebensführung entgegenstehen könnten. Hier ist insbesondere die aktuelle Arbeitslosigkeit von Herrn MPU Test Kunde zu nennen. Eine weitere unterstützende Maßnahme wäre hier zwingend erforderlich, um nicht Gefahr zu laufe, eventuell bei Rückschlägen wieder in die alten Konsum- und Verhaltensmuster zurück zu fallen. hier bedarf es weiterer fachlicher Unterstützung.

Anschließend war zu prüfen, ob die nach der Bewertung der o. g. verbleibenden Eignungsbedenken durch die Teilnahme an einem Nachschulkurs für drogenauffällige Kraftfahrer auszuräumen wären. Dies kann bei Herrn MPU Test Kunde erwartet werden. Diese Erwatung leiten wir im Wesentlichen daraus ab, dass Herr MPU Test Kunde bereits entscheidende Verhaltensänderungen vorgenommen hat, im Untersuchungsgespräch auf entsprechende Nachfragen und Konfrontationen reagieren konnte und sich grundsätzlich reflexionsbereit zeigte. Diese Rehabilitationsmaßnahmen verfolgen die Ziele, die Einstellungen zum Fahren unter Drogeneinfluss zu ändern, um zu einer realistischen Bewertung der damit verbundenen Risiken zu gelangen, die Psychodynamik des eigenen Verhaltens zu erkennen und problematische Verhaltensweisen zu analysieren

5. Beurteilung gemäß Untersuchungsanlass und Fragestellung

Die Fragestellung der Verwaltungsbehörde ist gutachterlicher Sicht daher wie folgt zu beantworten:

Beeinträchtigungen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der beantragten Fahrzeugklasse in Frage stelle, lagen zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht vor. Es ist jedoch zu erwarten, dass Herr MPU Test Kunde ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen oder Nachwirkungen führen wird.

Die Verhaltensprognose kann jedoch durch Teilnahme an einem nach § 70 FeV anerkannten Kurs zur Wiederholung der Fahreignung günstig beeinflusst werden. Das Kursmodell muss für die Gruppe der Drogenauffälligen Kraftfahrer geeignet sein und eine verlässliche Verhaltensplanung und -kontrolle bei der Verkehrsteilnahme zum Ziel haben. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann aus gutachterlicher Sicht empfohlen werden, wenn die erfolgreiche Teilnahme an einem derartigen Kurs belegt wird und zwischenzeitlich keine neuen Gesichtspunkte offenkundig werden, die zusätzliche behördliche Eignungsbedenken auslösen. Wir möchten Herrn MPU Test Kunde darauf hinweisen, dass nach einer Teilnahme an einem Nachschulungskurs nur dann sicher mit einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gerechnet werden kann, wenn die Verkehrsbehörde dem vorgelegten Gutachten und der Nachschulungsempfehlung zugestimmt hat. Die Behörde kann auch darüber Auskunft erteilen, welche Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung derzeit anerkannt sind

Gezeichnet bvon: 1. MPU Gutachter, Arzt / 2. MPU Gutachter, Diplom-Psychologe

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